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Veröffentlicht: 04.12.2025
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Was bringt 2026? Zehn Neuerungen für die Personaldienstleistung

Das Bild ist ein Porträt unseres freien Mitarbeiters in der Redaktion Jörg Geiger.
von Jörg Geiger
Freier Fachjournalist bei zvoove

Die wichtigsten Änderungen in der Personaldienstleistung auf einen Blick

Eines ist sicher: Auch 2026 wird es in der Personaldienstleistung nicht langweilig. Diese Neuheiten sollten Unternehmen aus der Branche auf dem Schirm haben.

  • Neues GVP-Tarifwerk: Einheitlicher Tarif für die gesamte Zeitarbeit ab 1.1.2026, dazu steigende Tariflöhne
  • Plus beim Mindestlohn: Änderungen für Minijobs und Midijobs
  • Neue Rechengrößen für die Sozialversicherungen
  • Elektronische Entgeltbescheinigung 2026: Neue Meldegründe & Stornierungsmöglichkeiten
  • ELStAM: Private Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge erstmals digital
  • Weitere Änderungen: Wegfall der Rechtskreise, Aktivrente startet
  • Sicherheitsbeauftragte: Klarere Anforderungen für KMU sollen kommen
  • E-Rechnung erfordert weiter Aufmerksamkeit

1. Einheitliches GVP-Tarifwerk greift

Das neue Tarifwerk des Gesamtverbands der Personaldienstleister (GVP) ersetzt ab 2026 sowohl BAP- als auch iGZ-Tarifverträge. Es entsteht erstmals ein einheitliches Tariffundament für die gesamte Branche. Die vier Hauptbestandteile sind Manteltarifvertrag, Entgeltrahmentarifvertrag, Entgelttarifvertrag und Branchenzuschläge.

Das soll vor allem für mehr Planungssicherheit und Übersichtlichkeit in den Unternehmen sorgen, da dann ein einheitliches Regelwerk gilt. Für die Beschäftigten soll das eindeutigere Vorgaben zu Arbeitszeiten, eine verbesserte Berücksichtigung von Beschäftigungsjahren sowie zusätzliche Optionen im Umgang mit Plusstunden und Wegezeiten bedeuten.

Handlungssicher bleiben:

  1. Tarifwerk prüfen
  2. Entgelttabellen aktualisieren
  3. Betriebsvereinbarungen anpassen

📌Alle wichtigen Änderungen des neuen Tarifvertrags wurden im zvoove Seminar mit Dr. Alexander Bissels ausführlich besprochen. Die Aufzeichnung ist exklusiv für zvoove Kunden als Kurs in der Online-Akademie verfügbar. Wichtig: Anmeldung über Single Sign-On (SSO). Ihr zvoove Hub Account ist bereits verknüpft.

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2. Tariflöhne steigen im Januar und September

Schon seit dem 1. Oktober 2025 gilt ein neuer Entgelttarifvertrag. Dabei wurden drei Lohnerhöhungen festgelegt. Zwei davon greifen 2026.

  • 1. Januar 2026: Plus 2,99 Prozent
  • 1. September 2026: Plus 2,5 Prozent

Alle Details finden sich in den neuen Entgelttabellen.

3. Mindestlohn steigt, Auswirkungen auf Minijobs und Midijobs

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde (bisher 12,82 Euro). Das ist der höchste Sprung seit Einführung der Lohnuntergrenze. Zum Vergleich: Tarifbeschäftigte in der Personaldienstleistung verdienen trotzdem deutlich mehr. Ab 2026 steigt der Stundenlohn dort für die Entgeltgruppe 1 auf 14,96 Euro.

Durch die Kopplung an den Mindestlohn verändern sich auch die Rahmenbedingungen für Minijobs und Midijobs:

  • Minijobs: Ab 2026 steigt die Minijob-Grenze aufgrund des höheren Mindestlohns auf 603 Euro pro Monat, was rund 43 Arbeitsstunden im Monat ermöglicht. Für Beschäftigte bedeutet das mehr Flexibilität, während Arbeitgeber genauer darauf achten müssen, unbeabsichtigte Überschreitungen zu vermeiden.
  • Midijobs: Der Midijob-Bereich erweitert sich auf 603,01 bis 2.000 Euro, wodurch Beschäftigte deutlich weniger Sozialabgaben zahlen und mehr Netto vom Brutto behalten. Für Arbeitgeber bietet sich die Möglichkeit, Teilzeit- und Wiedereinsteiger finanziell attraktiver einzusetzen.

4. Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung

Die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen legen eine Obergrenze fest, bis zu der Sozialabgaben fällig werden. Verdient man mehr, müssen auf das Plus keine Sozialabgaben mehr gezahlt werden. Die erhöhten Grenzen in der Sozialversicherung für 2026 sorgen dafür, dass nicht nur Arbeitnehmende mehr für Renten-, Kranken- sowie Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen müssen, auch Arbeitgeberkosten steigen.

Neue zentrale Werte für 2026:

  • Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherung/Pflegeversicherung: 5.812,50 Euro pro Monat (bisher 5.512,50 Euro)
  • Beitragsbemessungsgrenze für Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung: 8.450 Euro pro Monat (bisher 8.050 Euro)
  • Versicherungspflichtgrenze, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist: 6.450 Euro pro Monat (bisher 6.150 Euro)

5. Neuheiten bei elektronischer Entgeltbescheinigung

Die elektronische Entgeltbescheinigung (EEL) ist ein tägliches Werkzeug für Personaldienstleister. Das digitale Meldeverfahren übermittelt bestimmte Entgeltinformationen von Unternehmen an Krankenkassen oder Sozialversicherungsträger.

Bisher war es aber zum Beispiel ausgeschlossen, Entgeltbescheinigungen wegen einer Arbeitsunfähigkeit oder wegen des Beginns einer Schutzfrist ab dem ersten Arbeitstag elektronisch zu übermitteln. Das soll ab 2026 möglich sein.

Weitere Neuerungen:

  • neue Stornierungsverfahren (neuer Stornogrund mit ID und Stornokennzeichen)
  • das Ende einer Entgeltersatzleistung wird aktiv übermittelt

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Dort geht es um die wichtigsten gesetzlichen und softwareseitigen Änderungen zum Jahreswechsel. Wichtige Themen sind zum Beispiel EEL 2026 (Neue Meldegründe und Stornierungen), Rechengrößen 2026 (Anpassungen und Auswirkungen auf Lohnabrechnung und Beitragsbemessung) und das neue GVP-Tarifwerk.

Wann?
Am 17. Dezember 2025, ab 10 Uhr

Wo?
Online

Für wen?
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6. Wegfall der Rechtskreise

Ab dem 1. Januar 2026 entfällt im standardisierten Verfahren DTA EEL die Angabe des Rechtskreises bei einigen Meldegründen, etwa bei „11 = Entgeltbescheinigung RV bei Übergangsgeld, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation“.

Auch bei Dauer-Beitragsnachweisen gibt es ab dem nächsten Jahr keine Rechtskreistrennung mehr. Nicht verwirren lassen: Das Feld Rechtskreis ist weiterhin vorhanden. Der Grund dafür ist, dass Leistungsansprüche von Versicherten erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres verjähren, in dem sie entstanden sind. Deshalb muss die Angabe des Rechtskreises im Rahmen des DTA EEL für Fälle bis einschließlich 31. Dezember 2024 auch weiterhin möglich sein. Nach dem 31. Dezember 2028 dürften die letzten Ansprüche verjährt sein.

7. Private Sozialbeiträge: Arbeitgeber erhalten Daten digital

Die Lohnabrechnung wird im nächsten Jahr einfacher und genauer: Arbeitgeber erhalten die Informationen zu den privaten Kranken- und Pflegepflichtbeiträgen ihrer Mitarbeitenden künftig direkt und elektronisch vom Finanzamt. Das ersetzt die papierbasierten Nachweise, reduziert Fehlerquellen und entlastet Payroll und Mitarbeitende.

Vorteile:

  • keine Nachweise per Papier mehr
  • automatische Zuschussberechnung
  • konsistente Nettolöhne
  • weniger Rückfragen und Nachberechnungen

8. Aktivrente startet

Ab 2026 gibt es die sogenannte Aktivrente, die aber keine klassische Rente ist, sondern ein Steuersparmodell. Das soll ein Weiterarbeiten im Ruhestand attraktiver machen. Rentner können nach den neuen Regeln der Aktivrente bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei zur Rente hinzuverdienen.

Chance für Personaldienstleister: Ein neues, zuverlässig arbeitendes Bewerbersegment für Teilzeit, Vertretung oder qualifizierte Einsätze.

9. Weniger Sicherheitsbeauftragte

Nach aktuellen Plänen aus dem Arbeitsministerium sollen die Anforderungen an Sicherheitsbeauftragte in kleineren Betrieben stark reduziert werden. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden sollen künftig ganz ohne Sicherheitsbeauftragten auskommen, während KMUs zwischen 50 und 250 Beschäftigten nur noch einen Sicherheitsbeauftragten benötigen.

10. Umstellung auf E-Rechnung

Nein, das ist kein Überbleibsel aus 2025. Die E-Rechnung ist zwar schon Anfang 2025 gestartet, abgeschlossen ist die Einführung aber noch nicht. Alle Unternehmen müssen schon heute E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro zum Versand von E-Rechnungen verpflichtet. Ist die Buchhaltung dafür noch nicht bereit, muss das Thema 2026 angegangen werden.

Fazit

Löhne steigen, Tarife werden klarer, Meldesysteme digitaler, Beschäftigung flexibler. 2026 wird ein spannendes Jahr für die Personaldienstleistung.

Die wichtigsten Takeaways:

  • Das GVP-Tarifwerk wird zum neuen Branchenstandard, unbedingt einlesen.
  • 13,90 Euro Mindestlohn verändern Einsatzplanung und Kalkulation.
  • Neue Grenzen bei Minijob & Midijob eröffnen Chancen.
  • EEL & ELStAM werden digitaler, Payroll muss technisch sitzen.
  • Die Aktivrente erweitert das Bewerberpotenzial.
  • Wegfall der Rechtskreise und neue Grenzen sorgen für Entlastung.
  • Weniger Sicherheitsbeauftragte geplant, hoffentlich mit Bürokratieabbau.
  • E-Rechnungen müssen 2026 auf die Agenda.

Foto: © Adobe Stock/hkama/1740253550

Autor
Das Bild ist ein Porträt unseres freien Mitarbeiters in der Redaktion Jörg Geiger.
Jörg Geiger
Freier Fachjournalist | zvoove

Jörg Geiger ist Diplom-Informatiker und arbeitet seit über 20 Jahren als Fachjournalist im Bereich Technik. Dabei interessiert er sich vor allem für IT, die den Alltag tatsächlich verbessert. Für den zvoove Blog berichtet er über Trends und Entwicklungen in der Gebäude- und Personaldienstleistung, sowohl in technischer Hinsicht als auch in Bezug auf branchenspezifische Regelungen und Marktentwicklungen. 👉 Zum XING-Profil von Jörg Geiger

 

 

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