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Wenn es etwas gibt, das Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland im Überfluss haben, dann sind das Nummern: Steuernummer, Steuer-ID, Umsatzsteuer-ID, Betriebsnummer, Handelsregisternummer… Was brauchen Unternehmen deshalb jetzt unbedingt? Noch eine Nummer. So oder ähnlich denkt sicher so mancher in Anbetracht der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer, die das Bundeszentralamt für Steuern seit November 2024 vergibt.
Aber: Die neue Nummer könnte zumindest langfristig für etwas weniger statt mehr Bürokratie sorgen, indem sie andere Nummern perspektivisch ersetzen soll. Wir erklären, was es mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer auf sich hat.
Die neue Nummer kommt aus der öffentlichen Verwaltung. Sie besteht aus den beiden Buchstaben DE, gefolgt von neun Ziffern. Vom Aufbau her (Beispiel: DE123456789) sieht sie der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zum Verwechseln ähnlich und lehnt sich in der Praxis auch daran an (siehe unten).
Die Nummer dient der Interaktion mit den Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen. Dadurch sollen Verwaltungsabläufe effizienter gestaltet und eine eindeutige Zuordnung des jeweiligen Unternehmens sichergestellt werden. Perspektivisch soll die Wirtschafts-Identifikationsnummer bereits bestehende Identifikationsnummern schrittweise ersetzen, wodurch Dopplungen vermieden und Prozesse effizienter gestaltet werden könnten.
Nicht alle Bürger kriegen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeteilt. Vielmehr geht es um „wirtschaftlich Tätige“, also natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen, die gesetzlich zum Abführen von Umsatzsteuer verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes sind. Wer zu einer dieser Gruppen gehört, dem wird ab November 2024 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeteilt, also auch Unternehmen aus der Personal- oder Gebäudedienstleistung.
Unternehmen, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, werden bemerken, dass die Wirtschafts-Identifikationsnummer gleich aufgebaut ist. Sie wird jedoch noch durch einen Bindestrich und fünf weitere Ziffern ergänzt, das sogenannte Unterscheidungsmerkmal. Sieht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zum Beispiel so aus „DE123456789“, lautet die zugehörige Wirtschafts-Identifikationsnummer „DE123456789-00001“. Werden mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt, vergibt das Bundeszentralamt für Steuern ab dem 1. Quartal 2026 weitere Unterscheidungsmerkmale. Bis dahin wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer nur für die erste wirtschaftliche Tätigkeit mit dem Unterscheidungsmerkmal „00001“ vergeben.
Wichtig zu wissen: Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist auch weiterhin für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union erforderlich. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer dagegen dient für steuerliche und wirtschaftliche Zwecke in Deutschland.
Auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) heißt es dazu in schönstem Behördendeutsch: „Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung ab November des Jahres 2024 zugeteilt“.
Ein Antrag ist also nicht nötig, Unternehmen müssen auch nicht selbst aktiv werden und es fallen keine Kosten dafür an. Die Nummer teilt das Bundeszentralamt für Steuern automatisch zu, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen finden sich in der Abgabenordnung.
Wer bis jetzt noch keine Nummer hat, muss sich keine Sorgen machen: Die Angabe der Nummer ist aktuell nicht verpflichtend. Die Vergabe wird laut Bundesfinanzministerium voraussichtlich bis 2026 laufen.
Die Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer erfolgt grundsätzlich auf zwei Wegen:
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer dient laut Bundeszentralamt zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer gemäß dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz. Sie soll künftig im Register über Unternehmensbasisdaten beim Statistischen Bundesamt gespeichert werden und dort zur eindeutigen und registerübergreifenden Identifizierung von Unternehmen dienen. Eine Angabe der Nummer in steuerlichen Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der vollumfänglichen Vergabe optional. Unternehmen können also bis auf weiteres wie gewohnt die Steuernummer angeben.
Fazit
Für Unternehmen in Deutschland gibt es eine Nummer mehr: die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer. Sie entspricht im Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Unternehmen, die bereits eine solche haben, können diese mit einem Unterscheidungsmerkmal am Ende auch als Wirtschafts-Identifikationsnummer verwenden. Liegt keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor, erfolgt die Mitteilung per ELSTER-Konto. Bis alle Unternehmen eine entsprechende Nummer erhalten haben, ist die Angabe bei der Kommunikation mit Behörden optional.
Zugegeben, die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer bringt im ersten Schritt nicht mehr Licht in den Nummern-Tunnel. Doch das Ziel ist klar: Langfristig soll sie als zentrale Kennung Verwaltungsprozesse vereinfachen und die digitale Verwaltung voranbringen. Es bleibt abzuwarten, wie schnell sich dieser Nutzen in der Praxis zeigt.
Foto: © Adobe Stock / Studio Romantic / 472815675
Jörg Geiger ist Diplom-Informatiker und arbeitet seit über 20 Jahren als Fachjournalist im Bereich Technik. Dabei interessiert er sich vor allem für IT, die den Alltag tatsächlich verbessert. Für den zvoove Blog berichtet er über Trends und Entwicklungen in der Gebäude- und Personaldienstleistung, sowohl in technischer Hinsicht als auch in Bezug auf branchenspezifische Regelungen und Marktentwicklungen.
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