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Wie viel Zeit verschwenden Sie jede Woche mit dem Suchen von Dokumenten? In vielen Unternehmen stapeln sich verstaubte Ordner in vollen Aktenschränken. Gerade in der Personaldienstleistung, wo viele Dokumente für wechselnde Mitarbeitende verwaltet werden müssen, kann das zur echten Herausforderung werden. Personalverantwortliche blättern sich durch Berge von Papier – ein Prozess, der nicht nur Nerven kostet, sondern auch wertvolle Arbeitszeit verschlingt.
Dabei gibt es längst eine effizientere Lösung: Die digitale Personalakte. Sie bringt Ordnung ins Dokumentenchaos und macht administrative Prozesse schneller, transparenter und sicherer.
Personaldienstleister profitieren besonders, weil sie nicht nur klassische HR-Dokumente wie Arbeitsverträge, sondern auch bestimmte einsatzrelevante Unterlagen für wechselnde Mitarbeitende verwalten – oft unter Zeitdruck und in Abstimmung mit Entleihern.
Die Personalakte ist das zentrale Archiv für alle wichtigen Dokumente rund um das Arbeitsverhältnis. Sie enthält Vertragsunterlagen, Leistungsnachweise, personenbezogene Daten und Abwesenheitsdokumente. Damit dient sie nicht nur der strukturierten Verwaltung, sondern sichert auch die rechtlichen Interessen von Unternehmen und Mitarbeitenden.
Eine Personalakte enthält typischerweise:
Es gibt allerdings auch Informationen, die nicht in die Personalakte gehören. Weiter unten gehen wir genauer darauf ein.
Die Digitalisierung hat längst alle Bereiche des Arbeitsalltags erreicht – auch die Personalverwaltung. Die digitale Personalakte ist die zeitgemäße Weiterentwicklung der klassischen Papierakte. Sie ersetzt überladene Ordner und Dokumentenschränke, während sie administrative Prozesse optimiert. Statt aufwendigem Blättern und Suchen ermöglicht sie schnellen, ortsunabhängigen Zugriff auf alle relevanten Daten. Die Vorteile:
Die Personalakte unterliegt umfassenden gesetzlichen Regelungen, die sowohl den Datenschutz als auch arbeits- und steuerrechtliche Vorgaben betreffen. Neben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) spielen weitere Gesetze eine wichtige Rolle. Hierzu gehören zum Beispiel das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie spezifische Regelungen im Arbeits- und Steuerrecht.
Ein zentrales Prinzip ist die Zweckbindung und Datensparsamkeit: In der Personalakte dürfen nur Daten gespeichert werden, die für das Arbeitsverhältnis relevant sind. Vertrauliche Unterlagen gehören nicht hinein. Dazu zählen zum Beispiel interne Beschwerden über Kollegen oder Vorgesetzte, private finanzielle Informationen wie Lohnpfändungen oder persönliche Notizen von Führungskräften über Mitarbeitende, die nicht offiziell dokumentiert oder abgestimmt wurden.
Für papierbasierte und digitale Personalakten gelten dieselben Datenschutzanforderungen. Beide Formate müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Verschließbare Schränke oder Räume dienen als sicherer Lagerort für Papierakten. Verschlüsselte Zugänge sind dagegen bei digitalen Lösungen verpflichtend. Gleichzeitig vergeben die betreffenden Abteilungen rollenbasierte Zugriffsrechte und protokollieren die Zugriffe.
Unternehmen stehen dabei vor der Herausforderung, strenge rechtliche Vorgaben einzuhalten. Hier sind die zentralen Aspekte, die beachtet werden müssen:
Personaldaten wie Gehaltsangaben, Sozialversicherungsnummern oder Krankmeldungen sind sensibel und verdienen besonderen Schutz. Der Zugriff auf diese Daten ist streng geregelt: Nur ein klar definierter Personenkreis, der direkt mit Personalangelegenheiten betraut ist – etwa HR-Verantwortliche oder Personalverwaltende – darf darauf zugreifen. Selbst Vorgesetzte erhalten nur dann Einsicht, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Mitarbeitende reicht eine Beschwerde wegen Mobbings ein. Die Personalabteilung dokumentiert den Vorgang getrennt von der Personalakte und behandelt ihn vertraulich. Die Personalakte selbst enthält keine Details zu der Beschwerde, um die betroffene Person zu schützen.
Doch nicht nur Arbeitgebende haben Zugriff auf die Personalakte: Mitarbeitende selbst besitzen umfassende Rechte im Umgang mit ihrer Personalakte. Auf Verlangen muss der oder die Arbeitgebende ihnen jederzeit Zugang zu den hinterlegten Daten gewähren. Falsche, unzulässige oder veraltete Daten? Diese müssen auf Wunsch korrigiert oder gelöscht werden. Auch personenbezogene Daten, die den Grundsätzen der Datensparsamkeit oder Zweckbindung widersprechen, dürfen nicht länger gespeichert bleiben. So wird sichergestellt, dass sensible Informationen geschützt bleiben und gleichzeitig die Rechte der Mitarbeitenden gewahrt werden – ein essenzieller Bestandteil eines DSGVO-konformen Datenmanagements.
Ab dem 1. Januar 2027 sind Arbeitgebende verpflichtet, bestimmte Entgeltunterlagen elektronisch zu führen. Betroffen sind unter anderem Nachweise zur Staatsangehörigkeit, Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen oder Immatrikulationsbescheinigungen von Werkstudierenden.
In vielen Unternehmen gehören diese Dokumente auch zur Personalakte. Wer eine einheitliche und effiziente Personalverwaltung anstrebt, sollte daher nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen digitalisieren, sondern gleich die gesamte Personalakte auf eine digitale Lösung umstellen.
Die Zeitarbeitsbranche steht täglich vor der Herausforderung, große Mengen an Personaldaten effizient, rechtskonform und transparent zu verwalten: Zeitarbeitsfirmen müssen einsatzrelevante Daten (zum Beispiel Qualifikationsnachweise) an Entleiher weitergeben. Verleiher und Entleiher müssen die DSGVO-Vorgaben einhalten. Mitarbeitende müssen vorab darüber informiert werden, welche Daten übermittelt werden. Auch Entleiher sind verpflichtet, die betroffenen Zeitarbeitskräfte über die Datenverarbeitung aufzuklären. Eine digitale Personalakte bietet hier klare Vorteile:
Effiziente & revisionssichere Verwaltung
Minimierung von Fehlern & Zeitersparnis
Integration mit ERP-Systemen
Zusammengefasst: Mit digitalen Personalakten optimieren Zeitarbeitsfirmen ihre internen Prozesse, schaffen eine rechtssichere Grundlage und verbessern die Zusammenarbeit mit Entleihern.
Die Einführung einer digitalen Personalakte erfordert eine durchdachte Planung, um reibungslose Abläufe und maximale Effizienz zu garantieren. Dabei sollten Unternehmen auf folgende Aspekte achten:
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Fazit
Die digitale Personalakte ist mehr als nur eine moderne Verwaltungsform – sie spart Zeit, verbessert interne Prozesse und sorgt für mehr Effizienz in der Personalverwaltung. Unternehmen, die auf digitale Lösungen setzen, profitieren von schnellen Workflows, besserem Datenschutz und einer rechtskonformen Archivierung.
Besonders in der Zeitarbeitsbranche ist eine digitale Personalakte ein klarer Vorteil: Sie erleichtert die Verwaltung großer Datenmengen, ermöglicht eine sichere Dokumentenablage und sorgt für einen reibungslosen Austausch einsatzrelevanter Informationen.
Doch nicht nur Unternehmen profitieren: Mitarbeitende erwarten zunehmend digitale Prozesse – von der schnellen Bereitstellung ihrer Dokumente bis hin zu unkomplizierten Self-Service-Funktionen. Wer moderne, digitale HR-Prozesse bietet, verbessert nicht nur die Zufriedenheit der Mitarbeitenden, sondern steigert auch seine Attraktivität als Arbeitgeber.
Zusätzlich trägt die Umstellung auf digitale Personalakten zur Nachhaltigkeit bei – weniger Papierverbrauch bedeutet weniger Ressourcenverschwendung.
Kurz gesagt: Wer auf digitale Lösungen setzt, spart Zeit und Aufwand, minimiert Fehler und schafft eine rechtssichere, effiziente und zukunftsfähige Personalverwaltung.
Foto: © Adobe Stock / Kzenon / 4784767
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