Mit über 100.000 Anwendenden die Nummer 1 in der Personaldienstleistung
Beratung anfordern
Für Personaldienstleister

Lohnabrechnung

zvoove Managed Payroll

zvoove optimal nutzen

zvoove Professional Services

zvoove-GVP Industry Pulse 2026

zvoove-gvp industry pulse 2026

Was bewegt die Personaldienstleistung?

Jetzt teilnehmen

Webinare

Erweitern Sie Ihr Wissen durch Webinare zu aktuellen Themen.

Mehr erfahren

Whitepaper

Ein Geschäftsmann sitzt am Schreibtisch und liest interessiert den aktuellen Industry Pulse von zvoove und dem GVP.

Entdecken Sie Whitepaper zu interessanten Branchenthemen.

Mehr erfahren

Events

Treffen Sie uns persönlich und erleben Sie zvoove hautnah!

Mehr erfahren
Eine Gruppe von Industriearbeitern schlägt die Hände zusammen und zeigt Teamwork.

Sie finden unsere Artikel spannend?

Dann melden Sie sich zu unserem Newsletter an und erhalten Neuigkeiten direkt in Ihre Inbox.

Zuletzt geändert: 01.12.2025 Veröffentlicht: 20.08.2025
Alle Artikel

Einheitlicher Tarifvertrag in der Zeitarbeit: Was ändert sich ab 2026?

Das Bild ist ein Porträt unseres freien Mitarbeiters in der Redaktion Jörg Geiger.
von Jörg Geiger
Freier Fachjournalist bei zvoove

📢 Update zum neuen Tarifvertrag ist da!

Dieser Beitrag entstand, bevor die Entgelterhöhungen im neuen Tarifvertrag final verhandelt wurden. Inzwischen steht fest, wie die Löhne ab 2026 steigen – in drei Stufen bis 2027.
Alle aktuellen Infos zu den Entgelterhöhungen gibt’s hier:
Jetzt zum Update.

Was ändert sich ab Januar 2026 für die Zeitarbeitsbranche?

Ab dem 1. Januar 2026 gilt erstmals ein einheitlicher Tarifvertrag für die gesamte Zeitarbeitsbranche. Darauf haben sich die DGB-Tarifgemeinschaft (Deutscher Gewerkschaftsbund) und der Arbeitgeberverband GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister) geeinigt. Der neue DGB/GVP-Tarifvertrag ersetzt die bisherigen BAP- und iGZ-Tarifwerke und bringt klare, einheitliche Regeln für rund 560.000 Beschäftigte – von Arbeitszeit über Wegezeiten bis hin zu Zuschlägen und Sonderzahlungen.

Warum gab es bisher zwei Tarifverträge in der Personaldienstleistung?

Bis Ende 2025 existieren in der Zeitarbeit zwei Tarifverträge, weil die beiden großen Arbeitgeberverbände BAP und iGZ zwar schon im Dezember 2023 zum Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) fusionierten. Ihre bisherigen Tarifwerke galten aber zunächst weiter. Diese Übergangsphase endet mit dem neuen einheitlichen Tarifvertrag ab 2026.

Welche Bestandteile hat das neue Tarifwerk für die Zeitarbeit?

Das neue DGB/GVP‑Tarifwerk baut strukturell auf den bisherigen Tarifverträgen auf und vereinheitlicht gleichzeitig die Regelungen. Die Branche bekommt also einheitliche Standards, unabhängig vom vorherigen Verbandslager. Es gibt folgende Hauptbestandteile:

  • Manteltarifvertrag: Regelt Rahmenbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub, Schichtarbeit, Kündigung und mehr.
  • Entgeltrahmentarifvertrag: Legt die Entgeltgruppen und Eingruppierungskriterien fest.
  • Entgelttarifvertrag: Bestimmt die konkrete Bezahlung je Entgeltgruppe und wird im Sommer 2025 neu verhandelt.
  • Branchenzuschläge: Zusätzlich werden Zuschläge für Einsätze in Branchen wie Metall‑/Elektro‑, Holz‑, Kunststoff‑ und Textilindustrie vereinbart, auch hier werden die konkreten Werte im gesondert festgelegt.

Welche neuen Regelungen bringt der Tarifvertrag ab 2026?

Der neue Tarifvertrag enthält sowohl Vorschriften aus den bisherigen iGZ- und BAP-Tarifverträgen als auch einige neue Regelungen. Für manche der alten Regelungen gelten Übergangsfristen. Folgende Neuheiten sind enthalten:

  • Monatliche Arbeitszeit: Die bisherige Möglichkeit im iGZ-Manteltarifvertrag, die monatliche Arbeitszeit variabel in Abhängigkeit von der Anzahl der monatlichen Arbeitstage festzulegen, kann von Betrieben mit dieser Regelung nur noch in einer Übergangszeit weitergeführt werden. Ab 2030 ist damit Schluss.
  • Arbeitszeitkonten: Das Arbeitszeitkonto darf maximal 200 Plusstunden umfassen. Es besteht die Möglichkeit, im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber beliebig viele dieser Stunden in Freizeit umzuwandeln. Beschäftigte können außerdem mit einer Vorlaufzeit von einer Woche beantragen, bis zu zwei Tage pro Monat freizunehmen. Voraussetzung dafür ist, dass für einen freien Tag mindestens 35 Plusstunden und für zwei Tage mindestens 70 Plusstunden auf dem Konto vorhanden sind.
    Darüber hinaus können Plusstunden unter bestimmten Bedingungen auch ausbezahlt werden. Eine Auszahlung ist grundsätzlich für jedes Arbeitszeitguthaben möglich, das 91 Plusstunden übersteigt. Zusätzlich kann mit dem Arbeitgeber eine monatliche Auszahlung von bis zu 20 Stunden vereinbart werden. Im Rahmen des Ausgleichszeitraums von zwölf Monaten ist es zudem möglich, durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis zu 70 Stunden auszahlen zu lassen.
  • Wegezeiten: Dauert der einfache Weg vom Wohnort zum Einsatzort im Kundenbetrieb außerhalb der Arbeitszeit länger als 1 Stunde und 15 Minuten, wird die darüberhinausgehende Zeit für Hin- und Rückfahrt als Arbeitszeit vergütet. Grundlage für die Berechnung ist die kürzeste mögliche Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus und Bahn), sofern diese tatsächlich in Anspruch genommen wurde.
  • Beschäftigungszeiten: Für die Regelungen zur Urlaubsdauer, zu Sonderzahlungen sowie zu einsatzbezogenen Zulagen ist künftig die gesamte Dauer der Beschäftigung beim Arbeitgeber maßgeblich. Zeiten unbezahlten Urlaubs oder andere reine Ruhezeiten bleiben dabei unberücksichtigt. Krankheitszeiten hingegen werden vollständig anerkannt und nicht mehr von der Beschäftigungsdauer abgezogen. Zeiten der Eltern- oder Pflegezeit werden bis zu einem Zeitraum von zwölf Monaten ebenfalls berücksichtigt.
  • Eltern- und Pflegezeiten: Bei der Staffelung des Urlaubsanspruchs und bei den Jahressonderzahlungen werden künftig Eltern- und Pflegezeiten jeweils für bis zu 12 Monate angerechnet.

Der GVP stellt exklusiv für seine Mitglieder den neuen Tarifvertragstext und erste Erläuterungen zum Tarifabschluss als Download bereit.

Jetzt noch tiefer einsteigen?

Alle wichtigen Änderungen des neuen Tarifvertrags wurden im zvoove Seminar mit Dr. Alexander Bissels ausführlich besprochen. Die Aufzeichnung ist exklusiv für zvoove Kunden als Kurs in der Online-Akademie verfügbar.

👉 Jetzt ansehen

Wichtig: Anmeldung über Single Sign-On (SSO). Ihr zvoove Hub Account ist bereits verknüpft.

Ab wann reicht die Textform für Arbeitsverträge in der Zeitarbeit aus?

Seit dem 1. August 2025 können Arbeitsverträge in der Zeitarbeit vollständig digital beziehungsweise in Textform abgeschlossen werden. Während alle anderen Vereinbarungen des neuen Tarifwerks erst ab 2026 greifen, ist diese Regelung bereits gültig. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde bereits zum 1. Januar 2025 mit dem Bürokratieentlastungsgesetz geschaffen.

Der neue DGB/GVP-Tarifvertrag zieht nach und übernimmt diese Vorgabe, sodass nun auch tarifrechtlich keine Pflicht zur Schriftform mehr besteht. Über die Vorteile der Textform hatten wir bereits mehrfach berichtet – unter anderem im Interview mit Rechtsanwalt Dr. Alexander Bissels.

Trotzdem haben Beschäftigte jederzeit das Recht, von Ihrem Arbeitgeber einen Ausdruck des Vertrags anzufordern. Alternativ muss die Möglichkeit eingeräumt werden, den Vertrag etwa über ein Online-Portal des Arbeitgebers selbst herunterzuladen.

Wichtig: Eine Kündigung muss weiterhin in Schriftform erfolgen. Das heißt, sie muss in ausgedruckter und unterschriebener Form übergeben oder zugesandt werden.

Warum gilt der neue Tarifvertrag als Meilenstein für die Branche?

Der neue DGB/GVP-Tarifvertrag gilt als Meilenstein, weil er erstmals einheitliche Regeln für die gesamte Zeitarbeitsbranche schafft und damit jahrelange Parallelstrukturen beendet. Er stärkt die Tarifautonomie, sorgt für mehr Rechtssicherheit und vereinfacht die Praxis für Unternehmen und Beschäftigte.

Sven Kramer, Tarifverhandlungsführer der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), betonte: „Es ist uns gelungen, gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften erstmals einen gemeinsamen Tarifvertrag für die gesamte Personaldienstleisterbranche abzuschließen. Das ist ein historischer Schritt, der in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ein wichtiges Signal für Stabilität und Verlässlichkeit setzt. Damit wächst zusammen, was zusammengehört.“

Fazit: Was bedeutet der neue Tarifvertrag ab 2026 konkret für Personaldienstleister und Zeitarbeitnehmer?

Für Unternehmen bringt der neue Tarifvertrag ab 2026 vor allem Planungssicherheit und mehr Klarheit mit sich, weil dann nur noch ein Regelwerk gilt. Beschäftigte profitieren von klareren Arbeitszeitregelungen, einer besseren Anrechnung von Beschäftigungszeiten und zusätzlichen Möglichkeiten beim Umgang mit Plusstunden und Wegezeiten. Insgesamt schafft der Vertrag mehr Transparenz für beide Seiten und erleichtert den Arbeitsalltag.

Foto: © Adobe Stock / InfiniteFlow / 432371049

Autor
Das Bild ist ein Porträt unseres freien Mitarbeiters in der Redaktion Jörg Geiger.
Jörg Geiger
Freier Fachjournalist | zvoove

Jörg Geiger ist Diplom-Informatiker und arbeitet seit über 20 Jahren als Fachjournalist im Bereich Technik. Dabei interessiert er sich vor allem für IT, die den Alltag tatsächlich verbessert. Für den zvoove Blog berichtet er über Trends und Entwicklungen in der Gebäude- und Personaldienstleistung, sowohl in technischer Hinsicht als auch in Bezug auf branchenspezifische Regelungen und Marktentwicklungen. 👉 Zum XING-Profil von Jörg Geiger

 

 

Weitere Beiträge