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Dieser Beitrag entstand, bevor die Entgelterhöhungen im neuen Tarifvertrag final verhandelt wurden. Inzwischen steht fest, wie die Löhne ab 2026 steigen – in drei Stufen bis 2027.
Alle aktuellen Infos zu den Entgelterhöhungen gibt’s hier: Jetzt zum Update.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt erstmals ein einheitlicher Tarifvertrag für die gesamte Zeitarbeitsbranche. Darauf haben sich die DGB-Tarifgemeinschaft (Deutscher Gewerkschaftsbund) und der Arbeitgeberverband GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister) geeinigt. Der neue DGB/GVP-Tarifvertrag ersetzt die bisherigen BAP- und iGZ-Tarifwerke und bringt klare, einheitliche Regeln für rund 560.000 Beschäftigte – von Arbeitszeit über Wegezeiten bis hin zu Zuschlägen und Sonderzahlungen.
Bis Ende 2025 existieren in der Zeitarbeit zwei Tarifverträge, weil die beiden großen Arbeitgeberverbände BAP und iGZ zwar schon im Dezember 2023 zum Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) fusionierten. Ihre bisherigen Tarifwerke galten aber zunächst weiter. Diese Übergangsphase endet mit dem neuen einheitlichen Tarifvertrag ab 2026.
Das neue DGB/GVP‑Tarifwerk baut strukturell auf den bisherigen Tarifverträgen auf und vereinheitlicht gleichzeitig die Regelungen. Die Branche bekommt also einheitliche Standards, unabhängig vom vorherigen Verbandslager. Es gibt folgende Hauptbestandteile:
Der neue Tarifvertrag enthält sowohl Vorschriften aus den bisherigen iGZ- und BAP-Tarifverträgen als auch einige neue Regelungen. Für manche der alten Regelungen gelten Übergangsfristen. Folgende Neuheiten sind enthalten:
Der GVP stellt exklusiv für seine Mitglieder den neuen Tarifvertragstext und erste Erläuterungen zum Tarifabschluss als Download bereit.
Alle wichtigen Änderungen des neuen Tarifvertrags wurden im zvoove Seminar mit Dr. Alexander Bissels ausführlich besprochen. Die Aufzeichnung ist exklusiv für zvoove Kunden als Kurs in der Online-Akademie verfügbar.
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Wichtig: Anmeldung über Single Sign-On (SSO). Ihr zvoove Hub Account ist bereits verknüpft.
Seit dem 1. August 2025 können Arbeitsverträge in der Zeitarbeit vollständig digital beziehungsweise in Textform abgeschlossen werden. Während alle anderen Vereinbarungen des neuen Tarifwerks erst ab 2026 greifen, ist diese Regelung bereits gültig. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde bereits zum 1. Januar 2025 mit dem Bürokratieentlastungsgesetz geschaffen.
Der neue DGB/GVP-Tarifvertrag zieht nach und übernimmt diese Vorgabe, sodass nun auch tarifrechtlich keine Pflicht zur Schriftform mehr besteht. Über die Vorteile der Textform hatten wir bereits mehrfach berichtet – unter anderem im Interview mit Rechtsanwalt Dr. Alexander Bissels.
Trotzdem haben Beschäftigte jederzeit das Recht, von Ihrem Arbeitgeber einen Ausdruck des Vertrags anzufordern. Alternativ muss die Möglichkeit eingeräumt werden, den Vertrag etwa über ein Online-Portal des Arbeitgebers selbst herunterzuladen.
Wichtig: Eine Kündigung muss weiterhin in Schriftform erfolgen. Das heißt, sie muss in ausgedruckter und unterschriebener Form übergeben oder zugesandt werden.
Der neue DGB/GVP-Tarifvertrag gilt als Meilenstein, weil er erstmals einheitliche Regeln für die gesamte Zeitarbeitsbranche schafft und damit jahrelange Parallelstrukturen beendet. Er stärkt die Tarifautonomie, sorgt für mehr Rechtssicherheit und vereinfacht die Praxis für Unternehmen und Beschäftigte.
Sven Kramer, Tarifverhandlungsführer der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), betonte: „Es ist uns gelungen, gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften erstmals einen gemeinsamen Tarifvertrag für die gesamte Personaldienstleisterbranche abzuschließen. Das ist ein historischer Schritt, der in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ein wichtiges Signal für Stabilität und Verlässlichkeit setzt. Damit wächst zusammen, was zusammengehört.“
Für Unternehmen bringt der neue Tarifvertrag ab 2026 vor allem Planungssicherheit und mehr Klarheit mit sich, weil dann nur noch ein Regelwerk gilt. Beschäftigte profitieren von klareren Arbeitszeitregelungen, einer besseren Anrechnung von Beschäftigungszeiten und zusätzlichen Möglichkeiten beim Umgang mit Plusstunden und Wegezeiten. Insgesamt schafft der Vertrag mehr Transparenz für beide Seiten und erleichtert den Arbeitsalltag.
Foto: © Adobe Stock / InfiniteFlow / 432371049

Jörg Geiger ist Diplom-Informatiker und arbeitet seit über 20 Jahren als Fachjournalist im Bereich Technik. Dabei interessiert er sich vor allem für IT, die den Alltag tatsächlich verbessert. Für den zvoove Blog berichtet er über Trends und Entwicklungen in der Gebäude- und Personaldienstleistung, sowohl in technischer Hinsicht als auch in Bezug auf branchenspezifische Regelungen und Marktentwicklungen. 👉 Zum XING-Profil von Jörg Geiger
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