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20.03.2025 Alle Artikel

Fragen & Lügen im Vorstellungsgespräch – was Arbeitgeber wissen müssen

Das Bild ist ein Porträt unseres freien Mitarbeiters in der Redaktion Jörg Geiger.
von Jörg Geiger
Freier Fachjournalist bei zvoove
Das Bild zeigt ein Piktogramm mit drei Personen.
von Die Redaktion
Fachjournalismus, Corporate Publishing und Marketing bei zvoove

Vorstellungsgespräch: Mehr als nur ein Kennenlernen

Im Vorstellungsgespräch wollen sich alle Beteiligten von ihrer besten Seite zeigen. Bewerbende möchten die ausgeschriebene Stelle unbedingt haben, Arbeitgebende haben ein Interesse daran, Stellen möglichst schnell mit qualifiziertem Personal zu besetzen.

In der Regel gibt es bei Vorstellungsgesprächen auch schon eine gemeinsame Basis, denn Bewerbende haben vorher schon Unterlagen mit Ihren Profilen eingereicht, die dann von den Personalabteilungen gesichtet und ausgewählt wurden.

Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch ist also ein wichtiger Schritt. Das Gespräch selbst gehört zu den klassischen Instrumenten der Personalauswahl und dient mehreren Zwecken:

Bewerbende sollen einen Eindruck vom Unternehmen, der Stelle und den Arbeitsbedingungen kriegen. Wichtig ist vor allem ein Abgleich der gegenseitigen Erwartungen.
Unternehmen nutzen das Gespräch dafür, um Bewerbende einzuschätzen, nicht nur fachlich, um zum Beispiel Punkte aus der Stellenausschreibung zu vertiefen. Sondern auch persönlich: Passen Bewerbende auf die Stelle, ins Unternehmen und zum anvisierten Team?

Dabei können und sollen beide Seiten Fragen stellen. Doch nicht alles ist erlaubt.

Diese Fragen im Vorstellungsgespräch sind rechtlich erlaubt

Für Vorstellungsgespräche gelten verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen, vor allem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es schützt vor Diskriminierung im gesamten Arbeitsleben – von der Bewerbung bis zur Kündigung – und sorgt für faire, rechtssichere Auswahlverfahren.

Ziel ist es, Benachteiligungen aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität zu verhindern. Als Grundregel für Bewerbungsgespräche gilt: Unternehmen dürfen nur Fragen stellen, die für die ausgeschriebene Stelle relevant sind und an deren Antwort ein berechtigtes Interesse besteht. Das betrifft:

  • Qualifikation: Immer ein wichtiger Punkt im Vorstellungsgespräch ist die fachliche Qualifikation für die Stelle. Welche Ausbildung wurde absolviert, gibt es ein Studium und vor allem auch, welche berufliche Erfahrung liegt vor? Diese wesentlichen Punkte dürften schon über den Lebenslauf bekannt sein, im Gespräch können dazu Nachfragen gestellt werden, zum Beispiel auch zu spezifischen Fähigkeiten oder Sprachkenntnissen.
  • Arbeitsbedingungen: Auch wichtig bei ausgeschriebenen Stellen sind die Arbeitsbedingungen. Fragen nach Verfügbarkeit oder Bereitschaft zu Schichtarbeit oder Reisen sind erlaubt. Ebenso kann nach dem möglichen Startdatum gefragt werden. Sollte die Stelle bestimmte körperliche Voraussetzungen fordern, darf auch hier konkret nachgefragt werden.
  • Wettbewerbsverbot: Ein Spezialthema ist ein mögliches Wettbewerbsverbot. Bewerbende sind verpflichtet, ein bestehendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot von früheren Arbeitgebenden ungefragt offenzulegen, wenn es die künftige Tätigkeit beeinträchtigt. Andernfalls kann der neue Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Auch eine explizite Nachfrage im Bewerbungsgespräch dazu ist gestattet.

Erlaubt und von Personalern auch oft gestellt werden auch etwas allgemeinere Fragen, die zum Beispiel die Motivation von Bewerbenden zeigen sollen oder auch einfach auf kreative Antworten abzielen:

  • Warum haben Sie sich gezielt bei unserem Unternehmen beworben?
  • Warum wollen Sie Ihre derzeitige Stelle verlassen?
  • Wieso sollten wir Sie einstellen?

Manchmal geht es auch darum, Bewerbende etwas aus der Reserve zu locken:

  • Was war der größte Rückschlag in Ihrer Karriere?
  • Was möchten Sie, dass ich über Sie weiß?
  • Was war Ihr größter Fehler und wie hat er Sie verändert?

Diese Fragen sind zulässig, auch wenn sie einen privaten Einschlag haben können. Auch gern genommen werden Fragen wie „Wie würde Sie Ihr bester Freund beschreiben?“. Wichtig dabei ist, dass die Fragen offen gestellt werden und Bewerbende die Möglichkeit haben, frei zu antworten.

Bewerbungsgespräch: Diese Fragen sind verboten

Es gibt mit Blick auf das AGG aber auch einige Fragen, die im Vorstellungsgespräch tabu sind. Als Faustregel kann man sich merken: Je persönlicher eine Frage ist, desto heikler wird das Thema. Es muss im Kern immer um „wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen“ gehen.

  • Religion, Weltanschauung und politische Meinung: Fragen nach diesen Themen sind Privatsache und haben im Vorstellungsgespräch nichts verloren. Welche Partei man bei der letzten Bundestagswahl gewählt hat, müssen Bewerbende im Vorstellungsgespräch nicht verraten. Auch die Mitgliedschaft in einer Partei oder die politische Einstellung sind keine zulässigen Themen für Fragen im Vorstellungsgespräch. Ebenso wenig, ob man Mitglied in einer Gewerkschaft ist oder nicht.
    Eine Ausnahme gilt für kirchliche Arbeitgebende und parteinahe Organisationen: Sie dürfen unter bestimmten Bedingungen nach der Religion oder politischen Einstellung fragen, wenn diese für die Tätigkeit wesentlich sind. Die Rechtsprechung hat diese Ausnahme allerdings zuletzt stark eingeschränkt.
  • Schwangerschaft: Ein Punkt, der in Vorstellungsgesprächen nichts zu suchen hat, ist das Thema Familienplanung. Unzulässig sind zum Beispiel Fragen wie „Planen Sie Kinder?“ oder „Sind Sie schwanger?“.
    Mögliche Ausnahme: In der Vergangenheit wurde in der Rechtsprechung diskutiert, ob eine Nachfrage nach einer bestehenden Schwangerschaft zulässig sein könnte, wenn eine Stelle ausschließlich als Schwangerschaftsvertretung ausgeschrieben wurde. Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen jedoch geändert haben, bleibt diese Ausnahme umstritten. Arbeitgebende sollten hier besonders vorsichtig sein und im Zweifel auf eine solche Frage verzichten.
  • Sexuelle Orientierung und Familienstand: Fragen zu Ehe oder Partnerschaft sind im Vorstellungsgespräch tabu. Zwar erfahren Arbeitgebende den Familienstand spätestens über die Steuerklasse, doch für die Stellenbesetzung ist er nicht relevant – genauso wenig wie die sexuelle Orientierung.
  • Krankheit und Behinderung: Fragen nach Vorerkrankungen oder einer Behinderung sind im Vorstellungsgespräch in der Regel unzulässig. Eine Ausnahme gilt, wenn die gesundheitliche Eignung für die konkrete Tätigkeit entscheidend ist – etwa bei Piloten, Feuerwehrleuten oder Pflegekräften.
    Arbeitgebende dürfen jedoch auch hier nicht pauschal nach Krankheiten oder Behinderungen fragen, sondern danach, ob Bewerbende die wesentlichen Aufgaben der Stelle erfüllen können. Bestehen konkrete Zweifel – etwa weil eine offenkundige Einschränkung sichtbar ist –, darf nachgehakt werden. Unzulässige Fragen müssen Bewerbende nicht wahrheitsgemäß beantworten.
  • Herkunft oder Nationalität: Fragen nach der ethnischen Herkunft sind im Vorstellungsgespräch unzulässig. Arbeitgeber dürfen jedoch nach Sprachkenntnissen fragen, wenn diese für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind – etwa bei einer redaktionellen Tätigkeit, die fließende Deutschkenntnisse voraussetzt.
  • Vorstrafen: Auch die Frage nach Vorstrafen ist in der Regel im Vorstellungsgespräch nicht gestattet. Sie ist jedoch zulässig, wenn die ausgeschriebene Stelle einen guten Leumund explizit erfordert, etwa eine Stelle bei einem Sicherheitsdienst, im Finanzsektor oder in der Kinder- und Jugendarbeit. Ist die Frage zulässig, dann unterliegt sie auch der Wahrheitspflicht.

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch: Diese Konsequenzen drohen Arbeitgebern

Wer unzulässige Fragen stellt, riskiert nicht nur, dass Bewerbende lügen. Es können auch rechtliche Konsequenzen drohen:

  • Schadensersatz nach dem AGG: Wenn Bewerbende nachweislich wegen einer unzulässigen Frage benachteiligt wurden, können sie Entschädigung fordern – oft in Höhe mehrerer Monatsgehälter.
  • Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen: Sensible Informationen (zum Beispiel zur Gesundheit oder Religion) dürfen nicht ohne rechtliche Grundlage erhoben oder gespeichert werden. Verstöße können zu Bußgeldern führen.
  • Imageschaden: Unzulässige Fragen können das Unternehmen in einem schlechten Licht erscheinen lassen – besonders in Zeiten von Arbeitgeberbewertungsplattformen wie Kununu.

Lügen im Vorstellungsgespräch: Wann es erlaubt ist – und wann riskant

Was viele Menschen nicht wissen: Das Arbeitsrecht kennt ein „Recht zur Lüge“. Das greift immer dann, wenn eine unzulässige Frage gestellt wird. Da die Nichtbeantwortung einer unzulässigen Frage des Arbeitgebers immer eine Benachteiligung im Bewerbungsprozess zur Folge haben kann, dürfen Bewerbende hier also tatsächlich falsche Aussagen wider besseres Wissen machen.
Wenn also nach der Familienplanung gefragt wird, dürfen Bewerbende lügen, ohne dafür arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.

Wichtig ist aber, dass es ernste Konsequenzen haben kann, wenn Bewerbende auf eine zulässige Frage unwahr antworten. Wird zum Beispiel bei der Ausbildung oder der Berufserfahrung gelogen, kann eine fristlose Kündigung die Konsequenz sein. Unternehmen können sich dann auf arglistige Täuschung berufen. Doch genau das greift nicht mehr, wenn schon die gestellten Fragen rechtswidrig sind.

📌Vorstellungsgespräche rechtssicher und professionell führen – so geht’s

Damit Ihr Unternehmen sich im besten Licht präsentiert und Sie gleichzeitig rechtlich auf der sicheren Seite bleiben, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Gute Vorbereitung ist alles: Erstellen Sie eine Liste mit Fragen, die wirklich relevant für die ausgeschriebene Position sind. So vermeiden Sie unzulässige Fragen von vorneherein. Tipp: Nutzen Sie einen standardisierten Fragenkatalog für faire Vergleiche zwischen Bewerbenden.

Offene Gesprächsatmosphäre schaffen: Ein angenehmes und wertschätzendes Gesprächsklima sorgt dafür, dass Bewerbende authentisch antworten und Sie eine realistische Einschätzung bekommen. Offene Fragen helfen dabei.

Rechtskonform fragen: Konzentrieren Sie sich auf Fragen zur fachlichen Qualifikation, relevanten Erfahrungen und zur Arbeitsweise. Sensible Themen wie Familienstand oder politische Einstellung sind tabu.

Lügen vorbeugen: Unzulässige Fragen provozieren unwahre Antworten. Vermeiden Sie das, indem Sie sich auf zulässige, berufsrelevante Fragen beschränken. So schützen Sie sich vor Täuschung und minimieren Risiken.

Fazit: Vorstellungsgespräche fair und rechtssicher gestalten

Ein gelungenes Vorstellungsgespräch basiert auf Transparenz und klaren Erwartungen – für beide Seiten. Unternehmen sollten darauf achten, zulässige Fragen zu stellen, um sich ein realistisches Bild von Bewerbenden zu machen. Gleichzeitig sollten sie selbst ehrlich und authentisch kommunizieren, damit sich Bewerbende auf die Rahmenbedingungen der Stelle verlassen können.

Falsche oder irreführende Aussagen können das Vertrauen schon vor dem ersten Arbeitstag zerstören – und in manchen Fällen sogar rechtliche Konsequenzen haben. Wer Vorstellungsgespräche führt, sollte daher auf eine offene und wertschätzende Gesprächsatmosphäre setzen. So entsteht die beste Basis für eine langfristig erfolgreiche Zusammenarbeit.

Foto: © Adobe Stock / fizkes / 1172299866

Autoren
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Jörg Geiger
Freier Fachjournalist | zvoove

Jörg Geiger ist Diplom-Informatiker und arbeitet seit über 20 Jahren als Fachjournalist im Bereich Technik. Dabei interessiert er sich vor allem für IT, die den Alltag tatsächlich verbessert. Für den zvoove Blog berichtet er über Trends und Entwicklungen in der Gebäude- und Personaldienstleistung, sowohl in technischer Hinsicht als auch in Bezug auf branchenspezifische Regelungen und Marktentwicklungen.

 

 

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