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Im Vorstellungsgespräch wollen sich alle Beteiligten von ihrer besten Seite zeigen. Bewerbende möchten die ausgeschriebene Stelle unbedingt haben, Arbeitgebende haben ein Interesse daran, Stellen möglichst schnell mit qualifiziertem Personal zu besetzen.
In der Regel gibt es bei Vorstellungsgesprächen auch schon eine gemeinsame Basis, denn Bewerbende haben vorher schon Unterlagen mit Ihren Profilen eingereicht, die dann von den Personalabteilungen gesichtet und ausgewählt wurden.
Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch ist also ein wichtiger Schritt. Das Gespräch selbst gehört zu den klassischen Instrumenten der Personalauswahl und dient mehreren Zwecken:
Bewerbende sollen einen Eindruck vom Unternehmen, der Stelle und den Arbeitsbedingungen kriegen. Wichtig ist vor allem ein Abgleich der gegenseitigen Erwartungen.
Unternehmen nutzen das Gespräch dafür, um Bewerbende einzuschätzen, nicht nur fachlich, um zum Beispiel Punkte aus der Stellenausschreibung zu vertiefen. Sondern auch persönlich: Passen Bewerbende auf die Stelle, ins Unternehmen und zum anvisierten Team?
Dabei können und sollen beide Seiten Fragen stellen. Doch nicht alles ist erlaubt.
Für Vorstellungsgespräche gelten verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen, vor allem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es schützt vor Diskriminierung im gesamten Arbeitsleben – von der Bewerbung bis zur Kündigung – und sorgt für faire, rechtssichere Auswahlverfahren.
Ziel ist es, Benachteiligungen aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität zu verhindern. Als Grundregel für Bewerbungsgespräche gilt: Unternehmen dürfen nur Fragen stellen, die für die ausgeschriebene Stelle relevant sind und an deren Antwort ein berechtigtes Interesse besteht. Das betrifft:
Erlaubt und von Personalern auch oft gestellt werden auch etwas allgemeinere Fragen, die zum Beispiel die Motivation von Bewerbenden zeigen sollen oder auch einfach auf kreative Antworten abzielen:
Manchmal geht es auch darum, Bewerbende etwas aus der Reserve zu locken:
Diese Fragen sind zulässig, auch wenn sie einen privaten Einschlag haben können. Auch gern genommen werden Fragen wie „Wie würde Sie Ihr bester Freund beschreiben?“. Wichtig dabei ist, dass die Fragen offen gestellt werden und Bewerbende die Möglichkeit haben, frei zu antworten.
Es gibt mit Blick auf das AGG aber auch einige Fragen, die im Vorstellungsgespräch tabu sind. Als Faustregel kann man sich merken: Je persönlicher eine Frage ist, desto heikler wird das Thema. Es muss im Kern immer um „wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen“ gehen.
Wer unzulässige Fragen stellt, riskiert nicht nur, dass Bewerbende lügen. Es können auch rechtliche Konsequenzen drohen:
Was viele Menschen nicht wissen: Das Arbeitsrecht kennt ein „Recht zur Lüge“. Das greift immer dann, wenn eine unzulässige Frage gestellt wird. Da die Nichtbeantwortung einer unzulässigen Frage des Arbeitgebers immer eine Benachteiligung im Bewerbungsprozess zur Folge haben kann, dürfen Bewerbende hier also tatsächlich falsche Aussagen wider besseres Wissen machen.
Wenn also nach der Familienplanung gefragt wird, dürfen Bewerbende lügen, ohne dafür arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Wichtig ist aber, dass es ernste Konsequenzen haben kann, wenn Bewerbende auf eine zulässige Frage unwahr antworten. Wird zum Beispiel bei der Ausbildung oder der Berufserfahrung gelogen, kann eine fristlose Kündigung die Konsequenz sein. Unternehmen können sich dann auf arglistige Täuschung berufen. Doch genau das greift nicht mehr, wenn schon die gestellten Fragen rechtswidrig sind.
Damit Ihr Unternehmen sich im besten Licht präsentiert und Sie gleichzeitig rechtlich auf der sicheren Seite bleiben, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Gute Vorbereitung ist alles: Erstellen Sie eine Liste mit Fragen, die wirklich relevant für die ausgeschriebene Position sind. So vermeiden Sie unzulässige Fragen von vorneherein. Tipp: Nutzen Sie einen standardisierten Fragenkatalog für faire Vergleiche zwischen Bewerbenden.
Offene Gesprächsatmosphäre schaffen: Ein angenehmes und wertschätzendes Gesprächsklima sorgt dafür, dass Bewerbende authentisch antworten und Sie eine realistische Einschätzung bekommen. Offene Fragen helfen dabei.
Rechtskonform fragen: Konzentrieren Sie sich auf Fragen zur fachlichen Qualifikation, relevanten Erfahrungen und zur Arbeitsweise. Sensible Themen wie Familienstand oder politische Einstellung sind tabu.
Lügen vorbeugen: Unzulässige Fragen provozieren unwahre Antworten. Vermeiden Sie das, indem Sie sich auf zulässige, berufsrelevante Fragen beschränken. So schützen Sie sich vor Täuschung und minimieren Risiken.
Ein gelungenes Vorstellungsgespräch basiert auf Transparenz und klaren Erwartungen – für beide Seiten. Unternehmen sollten darauf achten, zulässige Fragen zu stellen, um sich ein realistisches Bild von Bewerbenden zu machen. Gleichzeitig sollten sie selbst ehrlich und authentisch kommunizieren, damit sich Bewerbende auf die Rahmenbedingungen der Stelle verlassen können.
Falsche oder irreführende Aussagen können das Vertrauen schon vor dem ersten Arbeitstag zerstören – und in manchen Fällen sogar rechtliche Konsequenzen haben. Wer Vorstellungsgespräche führt, sollte daher auf eine offene und wertschätzende Gesprächsatmosphäre setzen. So entsteht die beste Basis für eine langfristig erfolgreiche Zusammenarbeit.
Foto: © Adobe Stock / fizkes / 1172299866
Jörg Geiger ist Diplom-Informatiker und arbeitet seit über 20 Jahren als Fachjournalist im Bereich Technik. Dabei interessiert er sich vor allem für IT, die den Alltag tatsächlich verbessert. Für den zvoove Blog berichtet er über Trends und Entwicklungen in der Gebäude- und Personaldienstleistung, sowohl in technischer Hinsicht als auch in Bezug auf branchenspezifische Regelungen und Marktentwicklungen.
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