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12.12.2024 Alle Artikel

Neuer Tarif in der Gebäudereinigung fix: Löhne steigen ab 2025

Das Bild ist ein Porträt unseres freien Mitarbeiters in der Redaktion Jörg Geiger.
von Jörg Geiger
Freier Fachjournalist bei zvoove

Neues Tarifpaket im Gebäudereiniger-Handwerk: Das müssen Sie wissen

Nach monatelangen Verhandlungen steht fest: Die neuen Tarifbedingungen in der Gebäudereinigung treten verbindlich in Kraft. Die Zustimmung der zuständigen Gremien ist erfolgt. Für Gebäudedienstleister bedeutet das auch: klare Vorgaben für die Lohnabrechnung und eine verlässliche Planungsgrundlage für die kommenden Jahre.

Die Tarifverhandlungen zwischen der IG BAU und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) wurden von beiden Seiten als anspruchsvoll beschrieben. „Harte, teils verhärtete Gespräche“ prägten die Diskussionen. Am Ende steht jedoch eine Einigung, die Lohnsteigerungen für rund 700.000 Beschäftigte in der Gebäudereinigung und klare Rahmenbedingungen für Unternehmen bringt. Das Ergebnis der Verhandlungen deckt eine Laufzeit von zwei Jahren ab.

Branchen-Mindestlohn steigt um über 11 Prozent

Den Plänen zufolge steigt der Mindestlohn in der Branche für Einsteiger (Lohngruppe 1) um insgesamt 11,1 Prozent.

  • Ab 2025: Zum 1. Januar 2025 wird der Einstiegslohn zunächst von 13,50 Euro auf 14,25 Euro pro Stunde erhöht.
  • Ab 2026: Zum 1. Januar 2026 greift dann das nächste Plus und bringt die Lohngruppe 1 auf 15 Euro pro Stunde.

Lohn für Fachkräfte und Azubis in der Gebäudedienstleistung steigt ebenfalls

Die Löhne in der Branche für Fachkräfte (Lohngruppe 6) steigen über denselben Zeitraum um 10,2 Prozent. Zum 1. Januar 2025 klettert der Fachkräftetarif von 16,70 Euro auf 17,65 Euro, zum 1. Januar 2026 dann nochmals auf 18,40 Euro. Auch Auszubildende erhalten ein Plus. Zum 1. Januar 2025 steigt die Vergütung für Azubis im ersten Lehrjahr von 900 auf 1.000 Euro, im zweiten Lehrjahr von 1.035 auf 1.150 Euro und im dritten Lehrjahr von 1.200 auf 1.300 Euro.

  • Lohngruppe 1 ab 2025, ab 2026: 14,25 Euro/15 Euro
  • Lohngruppe 2 ab 2025, ab 2026: 14,71 Euro/15,46 Euro
  • Lohngruppe 3 ab 2025, ab 2026: 15,20 Euro/15,95 Euro
  • Lohngruppe 4 ab 2025, ab 2026: 15,91 Euro/16,66 Euro
  • Lohngruppe 6 ab 2025, ab 2026: 17,65 Euro/18,40 Euro
  • Lohngruppe 7 ab 2025, ab 2026: 18,64 Euro/19,39 Euro
  • Lohngruppe 8 ab 2025, ab 2026: 19,67 Euro/20,42 Euro
  • Lohngruppe 9 ab 2025, ab 2026: 20,89 Euro/21,64 Euro

Kein 13. Monatsgehalt

Ein 13. Monatseinkommen konnte die Gewerkschaftsvertretung in den Verhandlungen nicht durchsetzen. Beide Seiten vereinbarten aber ab Ende 2025 Gespräche über einen möglichen Gewerkschaftsbonus ab 2027. Was auch nicht umgesetzt wird: Ursprünglich wurde von Seiten der Gewerkschaften beim Mindestlohn eine Erhöhung um 22,2 Prozent auf dann 16,50 Euro gefordert.

Fazit

Beschäftigte in der Gebäudedienstleistungsbranche erhalten ab 2025 mehr Lohn, ein zweites Plus folgt ab 2026. Die höhere Vergütung fängt bei Azubis an, deren Verdienst in den einzelnen Lehrjahren steigt und setzt sich über alle Lohngruppen fort. Mit einer Forderung nach einem 13. Monatsgehalt konnte sich die Gewerkschaft aber vorerst nicht durchsetzen.

Foto: Adobe Stock / New Africa / 211171435

Autor
Das Bild ist ein Porträt unseres freien Mitarbeiters in der Redaktion Jörg Geiger.
Jörg Geiger
Freier Fachjournalist | zvoove

Jörg Geiger ist Diplom-Informatiker und arbeitet seit über 20 Jahren als Fachjournalist im Bereich Technik. Dabei interessiert er sich vor allem für IT, die den Alltag tatsächlich verbessert. Für den zvoove Blog berichtet er über Trends und Entwicklungen in der Gebäude- und Personaldienstleistung, sowohl in technischer Hinsicht als auch in Bezug auf branchenspezifische Regelungen und Marktentwicklungen.

 

 

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