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05.12.2024 Alle Artikel

Personaldienstleistung 2025: Das ändert sich

Das Bild ist ein Porträt unseres freien Mitarbeiters in der Redaktion Jörg Geiger.
von Jörg Geiger
Freier Fachjournalist bei zvoove

Neues Jahr, neue Regeln: Was steht 2025 an?

Der Jahreswechsel ist immer ein wichtiger Zeitpunkt für Unternehmen, denn es starten jedes Jahr neue Regelungen, die beachtet werden wollen. Was in diesem Jahr dazu kommt: In Deutschland herrscht über den Jahreswechsel eine Regierungskrise. Wir zeigen, was Unternehmen und Beschäftigte aus der Personaldienstleistung für 2025 an Neuheiten erwartet.

Zeitarbeit 2025: Wegfall der Schriftformerfordernis

Das größte Ding in der Branche dürfte zum Jahreswechsel der Wegfall der Schriftformerfordernis in wichtigen Bereichen des Arbeitsrechts sein. Dahinter steckt das vierte Bürokratieentlastungsgesetz, das auch noch weitere Neuheiten für Unternehmen parat hat. Es wurde noch vor dem Scheitern der Ampelregierung im Bundesgesetzblatt verkündet, der Großteil des umfangreichen Gesetzes startet am 1. Januar 2025.

Relevant sind hier die Artikel 50 und 55, die die Änderungen im Nachweisgesetz sowie im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bündeln. Zwar konnten auch bisher schon Arbeitsverträge formfrei – sogar mündlich – abgeschlossen werden und auch digitale Signatur und Versand per E-Mail waren rechtswirksam. Das Nachweisgesetz schreibt bisher jedoch vor, dass Unternehmen dem Arbeitnehmenden bestimmte Details zu Arbeitsbedingungen und Arbeitsdauer des Arbeitsverhältnisses schriftlich mitteilen müssen.

Dieser Nachweis wird ab 2025 auch in Textform möglich sein. Das bedeutet auch: Wird ein Arbeitsvertrag rechtskonform in Textform geschlossen und erfüllt er gleichzeitig die inhaltlichen Anforderungen des Nachweisgesetzes, stellt der Arbeitsvertrag schon einen hinreichenden Nachweis dar. Unternehmen müssen in diesem Fall künftig keinen gesonderten Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen erbringen.

Große Erleichterung im Alltagsgeschäft für die Branche vor allem: Der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher – der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag – bedarf künftig auch nicht mehr der Schriftform, vielmehr reicht auch dafür die Textform aus.

E-Rechnung startet

Ab Januar 2025 startet auch die Pflicht zur E-Rechnung in Deutschland. Betroffen sind davon Rechnungen zwischen Unternehmen, ab dem nächsten Jahr greift aber erstmal nur die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können. Ab 2027 wird auch das Ausstellen von E-Rechnungen für größere Unternehmen (Jahresumsatz von über 800.000 Euro) verpflichtend, ab 2028 dann für alle. Übergangsfristen gibt es bis 2028. Wichtig: Eine per Mail versendete PDF-Datei gilt nicht als elektronische Rechnung nach dem Gesetz. Es geht darum, spezielle Dateiformate zu verwenden, die automatisch verarbeitet werden können.

Update für Tarifvertrag in der Zeitarbeit

Nach dem Tarifvertrag ist vor dem Tarifvertrag. Erst seit Oktober 2024 gelten die neuen Tariflöhne in der Zeitarbeit. Die Laufzeit der aktuellen Regelwerke ist aber bis 30. September 2025 begrenzt. Die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit wird also im Laufe des nächsten Jahres die Forderungen für die nächste Tarifrunde aufstellen und die Arbeitgeberseite zu Verhandlungen auffordern.

Neue Lohnuntergrenze

Seit November 2024 gilt ein neuer Mindestlohn in der Personaldienstleistungsbranche, der sich an der Entgeltgruppe 1 der Tariflöhne orientiert. Der Branchenmindestlohn beträgt derzeit exakt 14 Euro und wird ab März 2025 auf 14,53 Euro steigen. Übrigens steigt auch der gesetzliche Mindestlohn ab Januar 2025 auf dann 12,82 Euro pro Stunde.

Minijobs 2025 mit höherem Verdienst

Die Vergütung für Minijobs orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn. Da dieser Anfang 2025 auf 12,82 Euro steigt, ändern sich auch die Höchstbeträge für Minijobs. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Arbeitnehmende in geringfügiger Beschäftigung bis zu 556 Euro (bisher 538 Euro) im Monat verdienen. Auf ein Jahr gerechnet ergibt das eine neue Jahresverdienstgrenze von 6.672 Euro. Die maximale Anzahl an Arbeitsstunden bleibt bei dieser Verdienstgrenze mit 43 Stunden im Monat gleich, kann sich jedoch bei künftigen Mindestlohnerhöhungen entsprechend anpassen.

Fachliche Weisungen AÜG

Die Bundesagentur für Arbeit hat kürzlich die Fachlichen Weisungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz aktualisiert. Einige Sichtweisen, etwa zum Territorialitätsprinzip, sind aber durchaus umstritten. Personaldienstleister sollten die wichtigsten Punkte aus den Weisungen kennen und auch die rechtliche Lage im Auge behalten, um bei Betriebsprüfungen Probleme zu vermeiden.

Verkürzte Aufbewahrungsfristen

Ab 2025 gilt etwas weniger Papierkram bei der Aufbewahrung von Buchungsbelegen. Deren handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen werden verkürzt. Bisher musste man Buchungsbelege zehn Jahre lang aufbewahren, künftig sind es nur noch acht Jahre. Das reduziert vor allem auch Kosten, einerseits für Räume zur Lagerung der Unterlagen, andererseits auch für die elektronische Speicherung. Die Bundesregierung kalkuliert dabei mit einer jährlichen Entlastung von rund 626 Millionen Euro für Unternehmen in Deutschland.

Vereinfachung bei der Steuerberatung

Für Steuerberatende soll 2025 eine zentrale Vollmachtsdatenbank entstehen. Damit werden Arbeitgebende entlastet, weil sie der Steuerberatung keine schriftlichen Vollmachten mehr für die jeweiligen Träger der sozialen Sicherung ausstellen müssen. Eine Generalvollmacht soll künftig genügen. Die Idee: Die Vollmacht soll digital in der besagten Datenbank gespeichert werden, auf die Sozialversicherungsträger Zugriff haben.

Personaldienstleistung 2025: Einheitlicher Tarifvertrag erwartet

BAP und iGZ sind bereits unter dem Dach des neuen Gesamtverbands der Personaldienstleister e. V. (GVP) zusammengefasst. Doch bis heute gibt es noch getrennte Tarifverträge. Die sollen im Laufe des Jahres 2025 vereinheitlicht werden. Wann genau, steht noch nicht fest, Experten gehen aber von einer Entscheidung im Herbst 2025 aus.

Was sich durch das Ampel-Aus verzögert

Durch das Scheitern der Regierung haben es einige Gesetzentwürfe nicht mehr ins Ziel geschafft. Dazu gehören etwa die nötigen Konkretisierungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, die sich nun verzögern. Auch Regelungen zur sogenannten Familienstartzeit, zum Beschäftigtendatengesetz, zum Bundestariftreuegesetz und zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten sind betroffen. Wie es mit diesen Vorhaben weitergeht, hängt maßgeblich von der neuen Regierung ab. Viele Pläne könnten komplett verworfen oder in überarbeiteter Form neu verhandelt werden.

Fazit

Der Entfall der Schriftformerfordernis in wichtigen Teilen des Arbeitsrechts sowie der Start der E-Rechnung dürften die wichtigsten Neuheiten für Personaldienstleister ab 2025 sein. Doch es gibt noch ein paar Punkte mehr zu beachten und einige Dinge sind nach dem Scheitern der Ampel-Koalition auch noch in der Schwebe. Es bleibt also auch 2025 weiter spannend in der Branche.

Foto: © Adobe Stock / Zerbor / 1073536808

Autor
Das Bild ist ein Porträt unseres freien Mitarbeiters in der Redaktion Jörg Geiger.
Jörg Geiger
Freier Fachjournalist | zvoove

Jörg Geiger ist Diplom-Informatiker und arbeitet seit über 20 Jahren als Fachjournalist im Bereich Technik. Dabei interessiert er sich vor allem für IT, die den Alltag tatsächlich verbessert. Für den zvoove Blog berichtet er über Trends und Entwicklungen in der Gebäude- und Personaldienstleistung, sowohl in technischer Hinsicht als auch in Bezug auf branchenspezifische Regelungen und Marktentwicklungen.

 

 

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