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Bereiten Sie Ihr Unternehmen schon heute auf die elektronische Führung von Entgeltunterlagen vor. Mit zvoove Documents verwalten Personaldienstleister entgeltrelevante Dokumente digital, strukturiert und revisionssicher — automatisch zugeordnet, schnell auffindbar und jederzeit prüfbereit.
Dass die digitale Lohnakte in Deutschland zur Pflicht wird, kommt wenig überraschend, auch wenn viele Unternehmen die Änderung möglicherweise noch nicht im Blick haben. Es ist der finale Baustein einer schrittweisen Digitalisierungsstrategie der Deutschen Rentenversicherung, die schon vor Jahren begonnen hat:
Das bedeutet: Elektronische Entgeltunterlagen werden für alle Unternehmen ab 2027 zur Pflicht, wenn sie durch die Rentenversicherung geprüft werden können.
Wichtig: Da Personaldienstleistende durch wechselnde Einsätze, flexible Arbeitszeitmodelle und eine hohe Fluktuation naturgemäß ein immenses Aufkommen an Dokumenten verwalten, ist diese gesetzliche Anpassung besonders relevant. Die reine Ablage von PDFs auf Netzlaufwerken reicht dabei nicht mehr aus, denn der Gesetzgeber fordert strukturierte, maschinell auswertbare und revisionssichere Daten.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 28f Abs. 1 SGB IV in Verbindung mit § 8 Abs. 2 BVV (Beitragsverfahrensverordnung). Durch die Neuerung wird die euBP durch den Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung zum digitalen Standard.
Wenn Sie ab Januar 2027 Entgeltunterlagen elektronisch führen, reicht die digitale Ablage in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) wie SharePoint nicht mehr aus. Sie müssen die Unterlagen nach strengen Kriterien organisieren und bereitstellen können.
Zulässig sind ausschließlich Systeme, die eine geordnete, lückenlose und revisionssichere Speicherung garantieren. Konkret müssen folgende Dokumente für jeden Mitarbeiter, jeden Abrechnungszeitraum und jeden Sachverhalt sofort digital abrufbar und maschinell auswertbar sein:
Wichtig: Eine rückwirkende Digitalisierung für Zeiträume vor dem 1. Januar 2027 ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Pflicht gilt für alle ab dem Stichtag neu entstehenden Dokumente und Vorgänge.
Kostenloses Webinar
Zeitarbeit aktuell: Digitale Entgeltunterlagen ab 2027
Datum: 27.08.2026 um 14 Uhr bis 15 Uhr
Mit: Dr. Alexander Bissels, Stefan Seeger, Felix Schröder
Was Sie erwartet:
Die neuen Regelungen betreffen alle Unternehmen in Deutschland. Die Uhren in der Personaldienstleistung ticken aber besonders schnell. Während klassische Unternehmen eher unregelmäßig neue Verträge aufsetzen, jonglieren Zeitarbeitsunternehmen täglich mit Neueinstellungen, Kündigungen, Bescheinigungen und länderspezifischen Nachweisen.
Damit ist das endgültige Aus für rein papierbasierte oder hybride Ablage mit einer Mischung aus Papierordnern, E-Mail-Postfächern und lokalen Scan-Ordnern gekommen. Bei einer Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung, die mindestens alle vier Jahre stattfindet, fordert der Prüfer die Daten in einer strukturierten digitalen Schnittstelle an. Kann Ihr System diese Daten nicht sofort, vollständig und zugeordnet liefern, drohen Konsequenzen:
Enormer Mehraufwand: Die manuelle Nachbearbeitung und das Suchen von Dokumenten während einer laufenden Prüfung binden wertvolle HR-Ressourcen.
Der HR-Prozess-Check für 2027
| Kriterium / Dokument | Bisher erlaubt | Ab 2027 Pflicht |
| Ablageort für Nachweise (z.B. Verträge, Immatrikulationsbescheinigungen, A1-Formulare) | Verteilt auf Papierordner, lokale Scan-Laufwerke, HR-Tools oder E-Mail-Postfächer. | Zentrale, digitale Lohnakte. Alle begleitenden Dokumente an einem festen, digitalen Ort gebündelt. |
| Revisionssicherheit | PDFs können einfach auf Netzlaufwerken überschrieben oder ohne Historie gelöscht werden. | Absolut unveränderbar. Nachträgliche Änderungen müssen systemseitig manipulationssicher protokolliert werden. |
| Auffindbarkeit & Prüfung | Dokumente existieren zwar, müssen aber im Rahmen einer Betriebsprüfung oft zeitaufwendig zusammengesucht werden. | Sofort verfügbar. Dokumente müssen für die euBP-Schnittstelle der Rentenversicherung auf Knopfdruck maschinell auswertbar bereitstehen. |
| Technische Format-Vorgaben | Sammel-Scans (mehrere Belege in einem PDF) oder kryptische, lange Dateinamen sind erlaubt. | Strikte Trennung. Jedes Dokument muss eine separate Datei sein. Dateinamen dürfen maximal 64 Zeichen lang sein (keine Umlaute/Sonderzeichen), Formate (.pdf, .jpeg, .bmp, .png, .tiff). |
| Befreiungsmöglichkeit | Formlos möglich beim zuständigen Rentenversicherungsträger. | Nicht mehr möglich. Die Übergangsregelung nach § 8 Abs. 3 Satz 2 BVV endet am 31.12.2026. |
Die neue Pflicht, Entgeltunterlagen 2027 elektronisch zu führen, sollte man nicht auf die lange Bank schieben. Genau hier setzt zvoove Documents an und unterstützt Personaldienstleistende bei der Umstellung. Als maßgeschneidertes DMS für die Personaldienstleistung nimmt zvoove Documents Unternehmen die Angst vor der nächsten Betriebsprüfung. Das System digitalisiert und strukturiert Ihre Prozesse genau so, wie es die BVV fordert:
Bereiten Sie Ihr Unternehmen schon heute auf die elektronische Führung von Entgeltunterlagen vor. Mit zvoove Documents verwalten Personaldienstleister entgeltrelevante Dokumente digital, strukturiert und revisionssicher — automatisch zugeordnet, schnell auffindbar und jederzeit prüfbereit.
Fazit
Die anstehende BVV-Änderung ab Januar 2027 lässt keinen Spielraum für Aufschub. Wer die Übergangsfrist im Jahr 2026 nutzt, um seine Prozesse grundlegend zu digitalisieren, schützt sein Unternehmen nicht nur vor rechtlichen Risiken und teuren Beitragsschätzungen. Die Umstellung auf eine strukturierte, digitale Lohnakte schafft die Basis für schlankere HR-Prozesse, schnellere Auskunftsfähigkeit und eine moderne Verwaltung. Am Ende gilt: Wer heute in die richtige digitale Infrastruktur investiert, blickt der nächsten Betriebsprüfung vollkommen gelassen entgegen.
Gilt die BVV-Pflicht ab 2027 auch für Kleinbetriebe?
Ja. Die Beitragsverfahrensverordnung unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße. Die Verpflichtung, Entgeltunterlagen rein elektronisch und maschinell auswertbar zu führen, gilt ausnahmslos für jeden Arbeitgeber in Deutschland, der Sozialbeiträge für Mitarbeitende abführt. Jedoch sind zum Beispiel Solo-Selbständige oder Freiberufler ausgenommen, da sie keine Gehälter an Mitarbeitende zahlen.
Was passiert, wenn ich bis zum 1. Januar 2027 nicht umgestellt habe?
Hybride oder rein papierbasierte Ablagen sind ab diesem Zeitpunkt unzulässig. Bei einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung kann eine ungenügende Datenbereitstellung als Verletzung der Aufzeichnungspflicht gewertet werden. Dies führt im schlimmsten Fall zu Bußgeldern und einer nachteiligen Schätzung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Müssen alte Papierakten aus den Vorjahren nachträglich digitalisiert werden?
Nein. Das Gesetz sieht keine rückwirkende Digitalisierungspflicht vor. Die elektronische Pflicht nach §8 BVV betrifft alle Unterlagen und Abrechnungsvorgänge, die ab dem 1. Januar 2027 entstehen. Für Altdaten gelten die bisherigen Aufbewahrungsfristen in der jeweiligen Form weiter.
Reicht es aus, gescannte Dokumente als PDF auf einem Server zu speichern?
Nein, das reicht nicht aus. Die BVV verlangt eine strukturierte und maschinell auswertbare Form. Dokumente müssen eindeutig indexiert (z. B. nach Mitarbeiter, Zeitraum, Belegart) und unveränderbar (revisionssicher) archiviert sein. Eine einfache Ordnerstruktur auf einem Windows-Server erfüllt diese Kriterien nicht.
Quellen und weiterführende Literatur
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Jörg Geiger ist Diplom-Informatiker und arbeitet seit über 20 Jahren als Fachjournalist im Bereich Technik. Dabei interessiert er sich vor allem für IT, die den Alltag tatsächlich verbessert. Für den zvoove Blog berichtet er über Trends und Entwicklungen in der Gebäude- und Personaldienstleistung, sowohl in technischer Hinsicht als auch in Bezug auf branchenspezifische Regelungen und Marktentwicklungen. 👉 Zum XING-Profil von Jörg Geiger
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