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Ab dem 1. März 2025 tritt die nächste Stufe der tariflichen Lohnerhöhung in der Zeitarbeit in Kraft. Bereits im vergangenen Jahr hatten sich der Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) und die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf eine zweistufige Erhöhung geeinigt. Über die erste Anhebung im Oktober 2024 hatten wir hier berichtet. Nun folgt der zweite Schritt: ein weiteres Plus von 3,8 Prozent. Damit liegt der Einstiegslohn in der Zeitarbeit künftig bei 14,53 Euro pro Stunde – und damit weit über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Die Gewerkschaft war ursprünglich mit einem Ziel von 8,5 Prozent Erhöhung der Entgelte in die Tarifrunde gegangen. Außerdem hatten die Löhne für 12 Monate festgeschrieben werden sollen. Geworden ist daraus ab Oktober 2024 zunächst „nur“ eine Erhöhung um 3,7 Prozent, die bis Ende Februar gilt. Ab März folgt nun die zweite vereinbarte Lohnsteigerung, dieses Mal ein Plus von 3,8 Prozent.
Ab 1. März 2025 gelten folgende neue Stundenlöhne in den verschiedenen Entgeltgruppen:
Die rund 800.000 Beschäftigten in der Branche, die nach Tarif bezahlt werden, erhalten also ab dem 1. März mehr Geld. Der Verdienst in der ersten Entgeltgruppe, der sogenannte Branchen-Mindestlohn, liegt mit 14,53 Euro deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Der ist Anfang 2025 auf 12,82 Euro gestiegen. Die neue, allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit wird bis zum 30. September 2025 gelten. Bis dahin laufen die vereinbarten Manteltarifverträge.
Auch auf das Urlaubsgeld wirkt sich die Tariferhöhung aus. Folgende Beträge sind – in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit – vereinbart:
Nach dem 6. Monat: 222,82 Euro
Im 2. und 3. Jahr: 334,23 Euro
Nach dem 4. Jahr: 445,63 Euro
Fazit
Beschäftigte in der Zeitarbeit erhalten ab März 2025 die zweite Lohnerhöhung innerhalb weniger Monate. Neben den gestiegenen Stundenlöhnen profitieren sie auch von einem höheren Urlaubsgeld. Für Personaldienstleister bedeutet das zwar steigende Kosten, doch gleichzeitig kann die neue Tarifstruktur ein Argument in der Bewerberansprache sein – insbesondere, da der Branchen-Mindestlohn deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. In den kommenden Monaten stehen zudem neue Tarifverhandlungen an, die weitere Änderungen mit sich bringen könnten.
Foto: © Adobe Stock / Wolfilser / 380218495
Jörg Geiger ist Diplom-Informatiker und arbeitet seit über 20 Jahren als Fachjournalist im Bereich Technik. Dabei interessiert er sich vor allem für IT, die den Alltag tatsächlich verbessert. Für den zvoove Blog berichtet er über Trends und Entwicklungen in der Gebäude- und Personaldienstleistung, sowohl in technischer Hinsicht als auch in Bezug auf branchenspezifische Regelungen und Marktentwicklungen.