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Die digitale Signatur ist ein technisches Verfahren, das eine elektronische Form der Unterschrift darstellt. Sie ersetzt in vielen digitalen Prozessen die handschriftliche Unterschrift. Dabei sorgt sie dafür, dass ein Dokument nicht unbemerkt verändert werden kann und tatsächlich von der unterzeichnenden Person stammt.
Im Alltag wird der Begriff „digitale Signatur“ oft synonym mit „elektronischer Signatur“ verwendet. Es gibt aber einen Unterschied: Die digitale Signatur ist ein technisch definierter Begriff, der auf kryptografischen Verfahren basiert. Die elektronische Signatur ist der rechtlich definierte Überbegriff – sie umfasst verschiedene Arten von Signaturen, zu denen auch die digitale Signatur gehört.
Technisch basiert die digitale Signatur auf asymmetrischer Verschlüsselung: Die unterzeichnende Person erzeugt mit einem privaten Schlüssel eine Signatur. Diese lässt sich mit dem passenden öffentlichen Schlüssel verifizieren – so wird sichergestellt, dass das Dokument echt und unverändert ist.
👉 Mehr zur elektronischen Signatur, ihren Arten und rechtlichen Grundlagen erfahren Sie im Glossarbeitrag: Elektronische Signatur.
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