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Branchenzuschläge

Zuletzt geändert: 07.04.2026

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Alles Wichtige zu Branchenzuschlägen auf einen Blick

  • Branchenzuschläge sind tarifliche Lohnaufschläge in der Zeitarbeit.
  • Sie werden abhängig von der Einsatzdauer im Kundenbetrieb gezahlt.
  • Die Höhe ist branchenspezifisch und tariflich geregelt.
  • Ziel ist die schrittweise Annäherung an das Entgelt der Stammbelegschaft (Equal Pay).
  • Grundlage sind Branchenzuschlagstarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebenden.

Was sind Branchenzuschläge? Eine Definition

Branchenzuschläge sind tarifliche Lohnaufschläge in der Zeitarbeit, die abhängig von der Einsatzdauer gezahlt werden und den Stundenlohn schrittweise an das Entgelt der Stammbelegschaft annähern.

Branchenzuschläge ergänzen das tarifliche Grundentgelt und führen dazu, dass sich die Vergütung schrittweise an das Entgelt vergleichbarer Stammmitarbeiter in der jeweiligen Branche annähert (Equal-Pay-Prinzip). Damit sind sie ein zentraler Bestandteil der tariflichen Vergütungsstruktur in der Zeitarbeit.

Konkret ausgestaltet werden sie nicht vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), sondern von den Branchenzuschlagstarifverträgen (TV BZ). Diese werden zwischen dem Arbeitgeberverband der Zeitarbeit (Gesamtverband der Personaldienstleister e.V., GVP) und den jeweiligen Gewerkschaften abgeschlossen.

Formal erfordert ein Branchenzuschlag verschiedene Kriterien:

  • Einsatzbezug: Der Anspruch besteht nur für die Dauer des Einsatzes in einem Betrieb einer zuschlagspflichtigen Branche (etwa Metall, Chemie).
  • Dauerhaftigkeit: Die Höhe richtet sich nach der ununterbrochenen Einsatzzeit beim selben Kunden (Stufenmodell).
  • Deckelung: In vielen Tarifverträgen ist eine Begrenzung vorgesehen (zum Beispiel 90-Prozent-Deckel), die sich am Vergleichsentgelt orientiert.
  • Unterbrechung: Bei Unterbrechungen von länger als drei Monaten bei der Beschäftigung wird der Branchenzuschlag wieder zurückgesetzt. Urlaubs- oder Krankheitstage sowie Feiertage zählen nicht als Unterbrechung.

Wann werden Branchenzuschläge gezahlt?

Branchenzuschläge werden gezahlt, wenn Zeitarbeitnehmende über einen bestimmten Zeitraum im selben Einsatzbetrieb einer Branche tätig sind, für die Branchenzuschläge tariflich vereinbart wurden. Je nach Tarifvertrag beginnen Branchenzuschläge entweder nach einer bestimmten Einsatzdauer (zum Beispiel nach sechs Wochen) oder bereits ab dem ersten Einsatztag.

Die Zuschläge steigen anschließend in mehreren zeitlich gestaffelten Stufen mit der Dauer des Einsatzes immer mehr an. So ermöglichen Branchenzuschläge eine stetige Annäherung der Löhne von Zeitarbeitenden an das Arbeitsentgelt vergleichbarer Stammmitarbeiter in der Einsatzbranche.

Die sukzessiven Gehaltssteigerungen durch Branchenzuschläge reduzieren die Lohndifferenzen zwischen Zeitarbeitenden und Stammmitarbeitenden immer mehr. Branchenzuschläge können als Brücke zum Equal Pay gesehen werden.

Wie sind Branchenzuschläge tariflich geregelt?

Branchenzuschläge sind in speziellen Branchenzuschlagstarifverträgen geregelt, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeitsbranche vereinbart werden.

Heute erfolgt die tarifliche Grundlage über den GVP in Zusammenarbeit mit den DGB-Gewerkschaften. Die Zuschläge gelten nur für Branchen, für die entsprechende Tarifverträge existieren.

Ihre Branchenzugehörigkeit müssen die Unternehmen angeben. Sie kann zum Beispiel bei der Agentur für Arbeit, bei Berufsgenossenschaften, Handwerkskammern oder beim Gewerbeamt erfragt werden.

Wie hoch sind Branchenzuschläge?

Die Höhe der Branchenzuschläge richtet sich nach mehreren tariflichen Faktoren und wird stufenweise festgelegt.

Haupteinflussfaktoren sind:

  • Ununterbrochene Einsatzdauer im Kundenbetrieb
  • Entgeltgruppe der Zeitarbeitnehmenden
  • Branche des Einsatzunternehmens
  • Vergleichsentgelt der Stammbelegschaft

Grundregel: Mit zunehmender Einsatzdauer steigt der Branchenzuschlag prozentual an.

Wie sind Branchenzuschläge gestaffelt?

Die Branchenzuschläge sind zeitlich gestaffelt. Anstatt einer einmaligen Zulage erhöht sich der Stundenlohn in der Regel in fünf bis sechs Stufen, je länger der Mitarbeiter ununterbrochen im selben Kundenbetrieb eingesetzt wird. Experten sprechen hier von einem Stufenmodell bzw. von einer dynamischen Lohnentwicklung. Die Zuschläge steigen dabei in mehreren tariflich festgelegten Stufen mit zunehmender Einsatzdauer.

Nach 15 Monaten wird schließlich die höchste Stufe erreicht, die den Übergang zu einem tariflich als gleichwertig definierten Entgelt markiert. Dieses Modell belohnt die Betriebszugehörigkeit und die wachsende Erfahrung des Zeitarbeitnehmers am jeweiligen Arbeitsplatz. Wichtig: Es gibt auch Branchen, in denen vom ersten Tag an Zuschläge gezahlt werden.

Welches Ziel verfolgen Branchenzuschläge?

Branchenzuschläge dienen dazu, die Entgeltunterschiede zwischen Zeitarbeitnehmenden und fest angestellten Mitarbeitenden im Einsatzbetrieb zu reduzieren.

Langfristig unterstützen sie die Annäherung an den gesetzlichen Equal-Pay-Grundsatz, der eine gleichwertige Bezahlung von Zeitarbeitskräften und Stammpersonal vorsieht.

In welchen Branchen gibt es Branchenzuschläge?

Derzeit gibt es elf Branchen, in denen Branchenzuschläge tariflich vereinbart sind:

  • Metall- und Elektroindustrie
  • Chemische Industrie
  • Kunststoff verarbeitende Industrie
  • Kautschukindustrie
  • Schienenverkehrsbereich
  • Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie
  • Druckindustrie
  • Kali- und Steinsalzbergbau
  • Papier erzeugende Industrie
  • Textil- und Bekleidungsindustrie
  • Holz- und Kunststoff verarbeitende Industrie

Was ist das Einsatzbetrieb-Prinzip?

Ob ein Anspruch auf Branchenzuschläge besteht, richtet sich nicht nach der erlernten Qualifikation des Arbeitnehmenden oder dem Schwerpunkt des Zeitarbeitsunternehmens, sondern ausschließlich nach der Branche des Einsatzbetriebes (Entleiher). Entscheidend ist der fachliche Geltungsbereich des jeweiligen Tarifvertrags beim Kunden vor Ort.

Beispiel: Ein gelernter Koch, der über eine Zeitarbeitsfirma in der Kantine eines Automobilherstellers (Metall- und Elektroindustrie) arbeitet, erhält die entsprechenden Branchenzuschläge der Metallindustrie, obwohl sein Berufsbild fachfremd ist.

Was steckt hinter der 90-Prozent-Regel bei Branchenzuschlägen?

Um eine Besserstellung von Zeitarbeitnehmenden gegenüber dem Stammpersonal zu vermeiden, enthalten fast alle Branchenzuschlagstarifverträge eine sogenannte Deckelungsklausel. Diese besagt, dass die Summe aus Tarifentgelt und Branchenzuschlag maximal 90 Prozent des Stundenlohns eines vergleichbaren Stammmitarbeiters im Kundenbetrieb betragen darf.

Nach spätestens 15 Monaten muss ein Arbeitsentgelt erreicht werden, das tariflich als gleichwertig mit dem Entgelt vergleichbarer Beschäftigter gilt. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag.

Was unterscheidet Branchenzuschläge von Equal Pay?

Branchenzuschläge sind ein tariflicher Mechanismus zur schrittweisen Lohnanpassung, während Equal Pay eine gesetzliche Verpflichtung zur Gleichstellung darstellt. Beide Regelungen greifen ineinander, verfolgen jedoch unterschiedliche Ansätze.

Im Grundsatz besagt Equal Pay:

  • Zeitarbeitende erhalten nach 9 Monaten Einsatzdauer einen gleichwertigen Lohn wie vergleichbare Stammmitarbeiter beim Eintleiher.
  • Leiharbeitnehmende, die für einen Kunden ohne Branchenzuschlagstarifvertrag tätig sind, haben damit ebenso Anspruch auf Lohnanpassungen. Das gilt auch, wenn sie zuvor durch andere Dienstleister überlassen wurden (Arbeitnehmerbezug).
  • Liegt auf Kundenseite ein Branchenzuschlagstarifvertrag vor, kann die Angleichung an Equal Pay nach 15 Monaten Einsatzzeit im Kundenbetrieb erfolgen. Voraussetzungen dafür sind, dass:

    – spätestens nach 6 Wochen Einarbeitungszeit eine stufenweise Annäherung an das Vergleichsentgelt erfolgt,
    – der Zeitarbeiter spätestens nach dem 15. Monat der Überlassung im selben Kundenbetrieb ein Arbeitsentgelt erhält, das mit dem tarifvertraglichen Entgelt vergleichbarer Mitarbeiter in der Branche gleichwertig ist. Die verhandelte sechste Branchenzuschlagsstufe nach 15 Monaten entspricht dabei dem als gleichwertig definierten Entgelt.

Fazit

Branchenzuschläge sind ein zentraler tariflicher Mechanismus in der Zeitarbeit, der eine schrittweise Annäherung der Vergütung an das Entgeltniveau der Stammbelegschaft ermöglicht.

Sie sorgen für mehr Transparenz und Fairness bei längeren Einsätzen und sind fest in den entsprechenden Tarifverträgen geregelt. Als Bestandteil des Vergütungssystems der Zeitarbeit ergänzen sie den gesetzlichen Equal-Pay-Grundsatz, ohne diesen zu ersetzen.

Quellen & Weiterführende Literatur

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/

Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP): Tarifverträge Zeitarbeit. Online verfügbar unter: https://www.personaldienstleister.de

IG Metall Tariftabellen und Branchenzuschläge. Online verfügbar unter: https://www.igmetall.de/tarif/tariftabellen/zeit-und-leiharbeit

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