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Der Ethik-Kodex für die Zeitarbeit ist vom iGZ zusammen mit seinen Verbandsmitgliedern entwickelt worden. Er hat das Ziel, faire Rahmenbedingungen für Zeitarbeitnehmer zu schaffen und rückt den „Mensch in den Mittelpunkt“. Um diese nachhaltige Qualitätssicherung zu gewährleisten, beinhaltet der Ethik-Kodex folgende Leitwerte:
Er wurde 2012 in Potsdam verabschiedet und vereint verbindliche Handlungsgrundsätze über bestehende gesetzliche Vorschriften hinaus. Zusätzlich dient er als „Gütesiegel“, das das Image der Zeitarbeitsbranche stärken soll. Der Ethik-Kodex gestaltet die Zusammenarbeit zwischen Zeitarbeitsunternehmen und
Um die Wirkungskraft des Kodex sicherzustellen, ist für den Konfliktfall eine sogenannte „Kontakt-und Schlichtungsstelle“ (KuSS) eingerichtet. Mitarbeiter, Bewerber, Kundenunternehmen oder Institutionen können sich an die unabhängige KuSS wenden, sofern sie die Kodex-Richtlinien als verletzt betrachten und Handlungsbedarf sehen.
Der Ethik-Kodex gilt als agiles Regelwerk, das sich veränderten Bedingungen jederzeit anpassen kann und soll. Folgende Regeln haben das Ziel, Transparenz zu schaffen und die Grundsätze der Zeitarbeit nachvollziehbar, einforderbar und überprüfbar zu machen. Mitglieder des iGZ sind an die Kodex-Richtlinien gebunden und müssen jederzeit eine unvoreingenommene Prüfung zulassen.
iGZ-Mitgliedsunternehmen als Arbeitgeber
Mitglieder des iGZ sind zur Einhaltung folgender Gesetze und Handlungsweisen verpflichtet:
Mitarbeiter werden durch entsprechende Maßnahmen betreut:
iGZ-Mitgliedsunternehmen als Auftragnehmer
Im Mittelpunkt steht die** vertrauensvolle Zusammenarbeit** zwischen iGZ-Mitliedern und deren Kundenunternehmen. Die Qualität der Zusammenarbeit soll durch folgende Punkte gesichert werden:
iGZ-Mitgliedsunternehmen im Wettbewerb
iGZ-Mitglieder bekennen sich zum fairen Wettbewerb. Dafür verpflichten sie sich, die unten genannten Punkte zu berücksichtigen:
iGZ-Mitgliedsunternehmen im Verhältnis zu Sozialpartnern, Behörden und zur Öffentlichkeit
Mitgliedsunternehmen des iGZ treten in einen sachbezogenen, respektvollen Dialog mit Dritten:
Ein dreiköpfiges Gremium bildet die Kontakt-und Schlichtungsstelle (KuSS), an die sich Mitarbeiter mit Kritik und Beschwerden wenden können. Die KuSS arbeitet auf Grundlage des Ethik-Kodex, weshalb sie die Einhaltung von dessen Regeln überwacht. Sie ist Anlaufstelle für jeden, der in Konflikt mit einem iGZ-Mitgliedsunternehmen steht und den Ethik-Kodex als verletzt betrachtet: Mitbewerber, Arbeitnehmer oder deren Angehörige können sich mit ihrem Anliegen an das unabhängige Gremium wenden. Geschäftsführern oder Mitarbeitern aus iGZ-Mitgliedsunternehmen ist es verboten, in der Schlichtungsstelle tätig zu sein, da diese stets **unabhängig **bleiben muss. In Konfliktfällen überprüft die Schlichtungsstelle die Angelegenheit und dient als Vermittler zwischen beiden Parteien. Ziel ist dabei immer eine außergerichtliche Einigung. Sofern das Gremium einen tatsächlichen Verstoß gegen den Ethik-Kodex feststellt, empfiehlt es Sanktionen. Zum Beispiel Geldzahlungen an den Geschädigten. Bei schwerwiegenden Verstößen kann es auch zu Verbandsausschlüssen kommen. Die häufigsten KuSS-Anfragen beziehen sich auf:
Fristen und Branchenzuschläge erschweren die Verwaltung von Lohnabrechnungen in der Zeitarbeit. Das spiegeln auch die häufigsten Anfragen an die Kontakt- und Schlichtungsstelle wider: Viele der Unstimmigkeiten entstehen hier schlicht durch Unachtsamkeit, sobald der Verwaltungsaufwand zu hoch und die Belastungen ggf. zu groß sind. Um immer auf der sicheren Seite zu sein, hilft ein automatisiertes System, das den Aufwand reduziert und individuelle Zuschläge korrekt berechnet. Unsere Branchenführer-Software AÜOffice® vereint all diese Eigenschaften.
Lohnabrechnungen:
prosoft-Lohn** **vereinfacht die monatlichen Abrechnungen, SV-Meldungen und Beitragsschätzungen. Automatisierte Plausibilitätsprüfungen garantieren fehlerfreie Ergebnisse und verhindern zeitaufwendige Nachkorrekturen. Alle lohnrelevanten Zeiten werden bequem aus AÜOffice® übernommen, sodass der Grundstein für eine korrekte Lohnabrechnung gelegt ist. Regelmäßige Updates aller Tarifveränderungen und Beiträge garantieren ebenfalls höchste Standards.
Branchenzuschläge:
AÜOffice® bildet die Vielfalt der Branchenzuschläge automatisiert und fehlerfrei ab. Ein automatischer Update-Service garantiert, dass alle gültigen Branchenzuschläge im System hinterlegt sind und Nutzer immer auf dem neuesten Stand arbeiten. Auch Hemmfristen und übertarifliche Zulagen werden von unserer Software berücksichtigt. Zusätzlich schaltet sich ein Warnsystem ein, sobald Vereinbarungen ablaufen.
Berechnung von Urlaub und Arbeitszeitkonten:
AÜOffice® vereint alle wichtigen Informationen, Formulare und Dokumente in der Mitarbeiterverwaltung. Eine integrierte Kontrollfunktion erinnert an wichtige Fristen und die Abwicklung der Zeit- und Urlaubskonten findet automatisch statt – auf diese Weise schleichen sich nie wieder Fehler ein und unzufriedene Mitarbeiter gehören der Vergangenheit an.
Der Ethik-Kodex vom iGZ ist ein wichtiger Ansatzpunkt, um das ambivalente gesellschaftliche Bild der Zeitarbeit langfristig zu verbessern. Mit seinen verpflichtenden Handlungsgrundlagen rückt der Kodex den Mitarbeiter als Mensch in den Mittelpunkt und will faire Rahmenbedingungen schaffen – auch über gesetzliche Vorschriften hinaus. Die unabhängige Konflikt-, und Schlichtungsstelle überwacht die Einhaltung der Kodex-Richtlinien und straft Missstände mit Sanktionen ab. Auf diese Weise soll die Wahrung des Ethik-Kodex gesichert und damit faire Bedingungen für Zeitarbeitnehmer geschaffen werden. Eine effiziente Präventionsmaßnahme gegen eventuelle Verstöße gegen den Ethik-Kodex ist eine spezialisierte Software wie AÜOffice®, die alle operativen Prozesse erleichtert und fehlerfreie Ergebnisse garantiert.Der iGZ stellt den gesamten Kodex zum Download bereit.
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