Personaldienstleister bieten personalwirtschaftliche Dienstleistungen an, zum Beispiel zur Personalgewinnung, Personalvermittlung oder Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit). Personaldienstleistungen erbringen zum Beispiel Zeitarbeitsunternehmen, Personalberater oder Personal-Service-Agenturen. Die Interessen von Personaldienstleistern vertritt der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) mit Hauptsitz in Berlin. Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen ist der iGZ: Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verbänden und Gesellschaft.
Leistungsspektrum von Personaldienstleistern
Je nach Portfolio bieten Personaldienstleistungen unterschiedliche personalwirtschaftliche Dienstleistungen an. Das Leistungsspektrum reicht von der Personalgewinnung über den Personaleinsatz bin hin zu Outplacement-Dienstleistungen oder Personalleasing.
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Personalakquise: Unternehmen mit Personalbedarf können sich an Personaldienstleister wenden, die sie bei der Mitarbeitergewinnung unterstützen. Dienstleister verfügen häufig über einen eigenen Mitarbeiterpool und Know-how in der Personalakquise. Der klassische Weg, jobsuchende (aktive) Kandidaten zu erreichen, ist die Stellenanzeige in Print- und Onlinemedien. In Zeiten von Fachkräfteengpässen und verschärftem Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter hat die Direktansprache von Kandidaten (Active Sourcing) an Bedeutung gewonnen: Unternehmen schreiben potenzielle Mitarbeiter bspw. über die sozialen Medien an und rekrutieren auf Karrieremessen.
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Personalvermittlung: Der Dienstleister vermittelt geeignetes Personal an ein Unternehmen mit Personalbedarf. Unternehmen greifen bspw. auf Personalvermittler zurück, um die eigene Personalabteilung zu entlasten oder weil sie Schwierigkeiten haben, passende Mitarbeiter zu finden. Der Personalvermittler gleicht Anforderungs- und Kandidatenprofile miteinander ab, um passgenaue Mitarbeiter zu akquirieren. Der Personalvermittler enthält i. d. R. eine Provision vom Arbeitgeber.
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Personaleinsatzplanung: Die Planung des Personaleinsatzes soll sicherstellen, dass alle Mitarbeiterkapazitäten im Unternehmen kurz-, mittel- und langfristig gedeckt sind: Die richtige Anzahl an Mitarbeitern muss zur richtigen Zeitpunkt am richtigen Einsatzort verfügbar sein. Um Personalunter- oder -überdeckungen zu vermeiden, sollte ein Gleichgewicht zwischen Auftragsvolumen und Arbeitszeit angestrebt werden. Personaleinsatzplaner müssen bspw. darauf achten, dass nicht alle Mitarbeiter zeitgleich in den Urlaub fahren und dadurch Personalengpässe entstehen. Je nach Portfolio bieten Personaldienstleister Leistungen zur Personaleinsatzplanung an. Dabei können sie sich auch auf bestimmte Leistungen wie zum Beispiel die Schichtplanung spezialisieren.
- **Arbeitnehmerüberlassung: **Benötigen Unternehmen Personal für einen befristeten Zeitraum (temporäres Personal), können sie sich an Personaldienstleister oder Zeitarbeitsunternehmen wenden, die Leistungen zur Arbeitnehmerüberlassung anbieten. Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird dem Unternehmen (Entleiher) ein Leiharbeitnehmer zur Arbeitsleistung überlassen. Der Leih- oder Zeitarbeitnehmer ist über einen Arbeitsvertrag bei dem Personaldienstleister/Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) angestellt. Entleiher und Verleiher schließen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜ-Vertrag), der die Konditionen der Überlassung regelt. Rechtliche Grundlage für die Durchführung der Arbeitnehmerüberlassung ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Zum 01.04.2017 wurde das AÜG in großen Teilen reformiert: Die Überlassung ist bspw. auf eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten begrenzt – hier sind Ausnahmen durch Tarifvertrag möglich. Verleiher müssen über eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis verfügen, um Leiharbeiter zu überlassen. Eine Kettenüberlassung, d. h. ein gesetzeswidriger Weiterverleih eines ausgeliehenen Zeitarbeiters, ist laut AÜG nicht zulässig. Zwischen Verleiher und Zeitarbeiter muss ein Arbeitsverhältnis bestehen. Entleiher gliedern Leiharbeiter in den eigenen Betrieb ein und verfügen über eine Weisungsbefugnis.
- **On-Site-Management: **Unternehmen, die mehrere Leiharbeiter einsetzen, können auf einen On-Site-Manager zurückgreifen. On-Site-Management ist eine Dienstleistung der Personaldienstleistungsbranche, bei der ein Personaldienstleister das Management der Leiharbeiter vor Ort übernimmt. Der On-Site-Manager koordiniert den Einsatz der Arbeitskräfte, arbeitet diese ein und übernimmt je nach Leistungsspektrum Organisations- und Verwaltungsaufgaben. Eine besondere Form des On-Site-Managements ist das Master-Vendor-Modell: Deckt ein Unternehmen seinen Personalbedarf über verschiedene Personaldienstleister ab, kann es einen Master Vendor als zentralen Ansprechpartner einsetzen. Dieser ist Hauptlieferant zur Deckung des Personalbedarfs. Wird der Personalbedarf nicht über den eigenen Mitarbeiterpool gedeckt, kann der Master Vendor auf andere Personaldienstleister als Co-Lieferanten zurückgreifen. Er koordiniert den Personaleinsatz zwischen allen Dienstleistern und fungiert als zentrale Anlaufstelle. Master Vendor und Co-Lieferanten schließen einen AÜ-Vertrag um Kettenverleih zu vermeiden.
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Outsourcing: Unternehmen können ausgewählte Bereiche wie bspw. das Recruiting an einen Dienstleister auslagern – zum Beispiel, wenn der Bereich keine Kernkompetenz darstellt oder es an Ressourcen mangelt. Outsourcen kann ein Unternehmen bspw. das Bewerbermanagement, die Lohnabrechnung, Personalverwaltungsaufgaben wie die Anmeldung bei der Renten- und Sozialversicherungsstelle, die Personalkostenplanung oder Zeiterfassung. Eine spezielle Form des Outsourcings ist das Recruitment Process Outsourcing (RPO): Unternehmen lagern dabei ihre Recruiting-Prozesse vollständig oder teilweise an einen externen Dienstleister aus – z. B. die Planung der Recruiting-Strategie, die Vorqualifizierung und Auswahl von Kandidaten oder das Onboarding neuer Mitarbeiter.
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Outplacement: Outplacement ist eine Dienstleistung, um ausscheidenden Mitarbeitern eine berufliche Neuorientierung zu erleichtern. Die Outplacement-Beratung unterstützt betroffene Mitarbeiter dabei, neue Berufsperspektiven zu entwickeln und eine Anstellung zu finden. Beim Einzeloutplacement geht es um die individuelle Beratung des einzelnen ausscheidenden Mitarbeiters. Gruppenoutplacement betrifft eine große Anzahl von Mitarbeitern, die gemeinsam beraten und betreut werden. Oft werden zusätzlich Einzelberatungen angeboten.
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Personalcontrolling: Dienstleistungen zum Personalcontrolling unterstützen die Planung, Steuerung und Kontrolle personeller Prozesse. Das Personalcontrolling bietet personalwirtschaftlichen Entscheidungsträgern planungsrelevante Informationen und schafft Transparenz zur Steuerung von Personalprozessen. Die Kennzahlen und Informationen helfen dabei, Stärken und Schwächen der Personalarbeit aufzudecken und Erfolgs- und Rationalisierungspotenziale zu erkennen. Dadurch lassen sich personalwirtschaftliche Aktivitäten und die Leistungsfähigkeit von Personal und Personalabteilung gezielt optimieren.
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Interim-Management: Interim-Manager sind Manager auf Zeit, die für einen bestimmten Zeitraum Management- und Führungsaufgaben im Unternehmen wahrnehmen – zum Beispiel, wenn eine Führungskraft ausgefallen ist oder Vakanzen zu überbrücken sind. Ein Interim-Manager kann für vielfältige Aufgaben eingesetzt werden, bspw. zur Restrukturierung oder Sanierung eines Unternehmens, bei der Einführung neuer Produkte, bei der Gründung oder Veräußerung eines Unternehmens.
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Personalberatung: Unternehmen können sich in verschiedenen Fragen des Personalmanagements Beratung einholen, zum Beispiel bei der Suche nach Fach- und Führungskräften, bei der Gestaltung der Bewerberbeurteilung, bei der Vergütungsgestaltung oder bei der Strategie für ihre Personalarbeit.
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Coaching: Einige Personaldienstleister bieten auch Coachings für Bewerber oder Mitarbeiter an. Ein Karrierecoaching für Bewerber kann zum Beispiel eine Analyse und Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen und das Training von Bewerbungsgesprächen beinhalten. Berufliche Coachings bieten Mitarbeitern und Führungskräften Unterstützung in verschiedenen Bereichen. Sie dienen bspw. der Optimierung von Arbeitsabläufen, der Konfliktlösung oder der Erhöhung der Leistungsfähigkeit.
Fazit
Personaldienstleister erbringen verschiedene personalwirtschaftliche Dienstleistungen. Das Leistungsspektrum reicht von der Personalakquise über die Vermittlung von Personal und die Arbeitnehmerüberlassung bis hin zum Outplacement und Interim-Management. Personaldienstleister unterstützen Unternehmen bei Aufgaben im HR-Bereich und können dazu beitragen, dass Unternehmen Optimierungspotenziale in der Personalarbeit realisieren oder Kosten senken. Vertreten werden Personaldienstleister vom Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. Speziell für Zeitarbeitsunternehmen gibt es den iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.).