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Der Beruf Personaldienstleistungskaufmann / Personaldienstleistungskauffrau (PDK) ist ein Ausbildungsberuf im Personalwesen (Industrie und Handel). Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre und kann – z. B. bei überdurchschnittlicher Leistung – um ein Jahr verkürzt werden. Die Auszubildenden werden auf eine spätere Tätigkeit in Personaldienstleistungsunternehmen oder Personalabteilungen von Unternehmen oder Behörden vorbereitet. Zu ihren Aufgaben gehören zum Beispiel die Personalgewinnung und -vermittlung, der Personaleinsatz, die Kundenakquise und die Personalentwicklung. Die Ausbildung umfasst u. a. folgende Inhalte:
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Personaldienstleister bieten personalwirtschaftliche Dienstleistungen an. Je nach Leistungsspektrum unterstützen sie Unternehmen zum Beispiel bei der Mitarbeitergewinnung, übernehmen die Personaleinsatzplanung oder vermitteln Personal. In Zeiten von Fachkräfteengpässen herrscht insbesondere in Mangelberufen ein starker Wettbewerb um Personal. Die Dauer bis zur Stellenbesetzung (Vakanzzeit) ist oft hoch. Nicht alle Unternehmen erhalten genügend qualifizierte Bewerbungseingänge. Personaldienstleister, die sich auf die Personalakquise spezialisiert haben, bieten Dienstleistungen im Bereich Recruiting (Mitarbeitergewinnung) an: Sie stellen Mitarbeiter aus ihren eigenen Bewerberdatenbanken, schalten Stellenanzeigen in Print- und Online-Medien und gehen aktiv auf passende Kandidaten zu (Active Sourcing) – z. B. auf Messen oder in den sozialen Medien. Dienstleister, die sich auf die Personalvermittlung spezialisiert haben, vermitteln geeignete Mitarbeiter an Unternehmen mit Personalbedarf. Dabei gleichen sie zum Beispiel Stellenanforderungen und Bewerberprofile miteinander ab, um die besten Kandidaten auszuwählen. Benötigt ein Unternehmen kurzfristig Personal für einen begrenzten Zeitraum, kann es auf Leistungen zur Arbeitnehmerüberlassung zurückgreifen. Personaldienstleister oder Zeitarbeitsfirmen, die Dienstleistungen zur Arbeitnehmerüberlassung bzw. Zeitarbeit anbieten, werden als Verleiher bezeichnet: Sie überlassen den Leiharbeiter für einen bestimmten Zeitraum einem anfragenden Unternehmen (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Verleiher und Entleiher schließen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜ-Vertrag) ab. Der Leiharbeitnehmer ist über einen Arbeitsvertrag bei einem Personaldienstleister / einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt. Die rechtlichen Grundlagen der Leiharbeit sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Das AÜG wurde im Zuge der AÜG-Reform reformiert. In Kraft getreten ist das neue Gesetz am 01.04.2017. Es enthält u. a. Regelungen zur Überlassungshöchstdauer und Equal Pay. Bezieht ein Unternehmen Zeitarbeiter über verschiedene Personaldienstleister, kann es einen Personaldienstleister als zentralen Ansprechpartner einsetzen: Beim On-Site-Management koordiniert ein On-Site-Manager den Personaleinsatz – meist vor Ort. Eine besondere Form des On-Site-Managements ist das Master-Vendor-Modell. Der Master Vendor ist Hauptlieferant für Personal und kann bei Bedarf auch auf andere Personaldienstleister (Co-Lieferanten) zurückgreifen. Entscheidet sich ein Unternehmen dafür, komplette Bereiche (z. B. die Personalrekrutierung) an einen externen Anbieter auszulagern, spricht man von Outsourcing. Benötigen Unternehmen Unterstützung bei Fragen zum Personalmanagement, können sie sich an Personaldienstleister wenden, die Leistungen im Bereich Personalberatung anbieten. Das können bspw. Fragen zur Vergütungsgestaltung oder zur Gestaltung der Bewerberbeurteilung sein. Einige Personaldienstleister bieten auch Coachings für Bewerber oder Mitarbeiter an. Unternehmen, die Mitarbeiter entlassen müssen, können Dienstleistungen im Bereich Outplacement in Anspruch nehmen: Diese erleichtern die berufliche Neuorientierung für ausscheidende Mitarbeiter. Leistungen im Bereich Personalcontrolling unterstützen Unternehmen mithilfe von Informationen und Kennzahlen bei der Planung, Steuerung und Kontrolle personeller Prozesse. Die Interessen von Personaldienstleistern vertritt der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) mit Hauptsitz in Berlin. Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen ist der iGZ: Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verbänden und Gesellschaft.
Je nach Ausbildungsschwerpunkt und Interesse können Personaldienstleistungskaufleute nach der Ausbildung in verschiedenen Bereichen tätig werden. Eine der Haupttätigkeiten ist häufig die Personalbeschaffung für Kundenunternehmen.
Personaldienstleistungskaufleute arbeiten in Personaldienstleistungs- und Zeitarbeitsunternehmen oder in der Personalabteilung größerer Unternehmen. Die Ausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann / zur Personaldienstleistungskauffrau dauert regulär 3 Jahre – verkürzbar um ein Jahr. Sie bereitet Auszubildende auf vielfältige Aufgaben im Personalwesen vor, zum Beispiel die Personalbeschaffung, die Personaleinsatzplanung und Personalvermittlung, die Kundenakquise und die Kundenbetreuung.
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