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Arbeitszeitkonto

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Ein Arbeitszeitkonto (AZK) ist ein Modell, das zur Arbeitszeitflexibilisierung in Einsatz kommen kann. Mit einem Arbeitszeitkonto werden die arbeitsvertraglich bzw. tarifvertraglich zu leistenden Soll-Arbeitsstunden des Arbeitnehmers mit den tatsächlich geleisteten **Ist-Arbeitsstunden **saldiert. Das Zeitkonto erfasst somit die Differenz zwischen Soll- und Ist-Arbeitsstunden. Der Arbeitnehmer hat dadurch die Möglichkeit, Plussalden oder Zeitguthaben anzusammeln, wenn seine tatsächliche Arbeitszeit die vereinbarte Arbeitszeit überschreitet. Unterschreitet er die vertraglich geregelte Arbeitszeit, ergeben sich Minusstunden oder Zeitschulden, die er auszugleichen hat. Die Plus- oder Minussalden müssen in einem definierten Zeitraum ausgeglichen werden. Die Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden kann beispielsweise mittels Zeiterfassungsterminal erfolgen. Ein Arbeitszeitkonto eignet sich u. a. dann, wenn die Arbeitszeiten im Unternehmen schwanken oder unregelmäßig sind. Auftragsspitzen können es notwendig machen, dass mehr Arbeitszeit investiert wird, Auftragstäler hingegen gehen oft mit einer Arbeitszeitreduktion einher. Auf betrieblicher Seite ließe sich also durch Arbeitszeitkonten ein höherer Flexibilisierungsgrad erreichen, um z. B. saisonale Schwankungen ohne Personalanpassungen zu bewältigen. Auf Seiten der Arbeitnehmer bringt das Arbeitszeitkonto ebenfalls mehr Flexibilität. Durch die flexible Arbeitszeitmodelle haben Mitarbeiter die Möglichkeit, die Vereinbarkeit verschiedener Lebensbereiche besser zu koordinieren. Dies kann zu einer ausgewogenen Work-Life-Balance beitragen. In der Personalakquise können flexible Arbeitszeiten von Vorteil sein und einen Pluspunkt für die Employer Brand darstellen. 

Arten von Arbeitszeitkonten 

Sind die Zeitguthaben oder -schulden kurzfristig auszugleichen, handelt es sich um ein Kurzzeitkonto. Dieses muss i. d. R. innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden. Mit einem Langzeitkonto können Arbeitnehmer ihr Arbeitszeitguthaben langfristig ansparen. Dies erfolgt z. B., um um eine längere Auszeit vom Beruf zu nehmen und dabei das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis aufrecht zu erhalten. Oder um vorzeitig in den Ruhestand einzutreten.

  • Gleitzeit:  Ein Mitarbeiter kann seine Zeiten für Arbeitsbeginn und -ende um eine bestimmte Kernzeit herum variieren. In der Kernzeit muss er anwesend sein. Manche Gleitzeitmodelle schreiben keine fixe tägliche oder wöchentliche Arbeitsdauer vor. Der Mitarbeiter hat dann die Möglichkeit, die Dauer seiner Arbeitszeit zu variieren. Sein Zeitguthaben oder die angefallenen Zeitschulden hält er auf einem Gleitzeitkonto fest. In vielen Fällen wird eine Ober- bzw. Untergrenze für Plus- und Minusstunden festgelegt, z. B. weil kaum arbeitszeitliche Schwankungen vorkommen, da Arbeitsaufträge gleichmäßig verteilt sind und Auftragsspitzen ausbleiben. Meist wird vorgeschrieben, in welchem Zeitraum und in welchem Rahmen das Saldo wieder auszugleichen ist. Das Zeitguthaben kann z. B. als zusätzlicher Urlaub einlösbar sein. Außerdem kann festgelegt werden, ob der Abbau stunden- oder tageweise erfolgt.
  • **Jahresarbeitszeitkonto: **Der Mitarbeiter muss die vereinbarte Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt erfüllen. Sein Arbeitszeitkonto sollte also innerhalb eines Jahres ausgeglichen sein.
  • Ampelkonto: Das Ampelkonto soll verhindern, dass Mitarbeiter ein zu hohes Zeitguthaben oder zu viele Zeitschulden ansammeln. Dabei werden unternehmensspezifisch feste Ober- und Untergrenzen festgelegt, die eine Kategorisierung in drei Phasen erlauben:
  • **Arbeitszeitkorridor: **Der Arbeitgeber kann die wöchentliche Arbeitszeit in Abhängigkeit vom Arbeitsaufkommen variieren. Dabei gelten bestimmte Grenzen und eine Vorankündigungsfrist. Nach § 6 Abs. 6 TVöD kann ein wöchentlicher Korridor von bis zu 45 Stunden durch Betriebs-/Dienstvereinbarung festgelegt werden. Um zu gewährleisten, dass der Arbeitnehmer im Durchschnitt die vereinbarte Arbeitszeit erfüllt, ist ein Arbeitszeitkonto anzulegen.  Überschreitet er die vereinbarte Arbeitszeit von 39 Stunden, werden ihm die Plusstunden gutgeschrieben. Diese müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgebaut werden. Sie werden jedoch im Rahmen der Höchstgrenze von 45 Stunden nicht als Überstunden gewertet. Der Korridor gilt nicht für Schicht- oder Wechselschichtarbeit.
  • **Langzeitkonto/Lebensarbeitszeitkonto: **Überschreitet ein Mitarbeiter die vertraglich geregelte Arbeitszeit, kann er ein Guthaben auf einem Langzeitkonto ansparen. Der Ausgleichszeitraum ist dabei nicht eng beschränkt. Dadurch genießt er die Freiheit, sein angespartes Guthaben für langfristige Pläne zu verwenden (z. B. sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung für längere Eltern- oder Pflegezeiten, Reduktion der Arbeitszeit, Vorruhestand, längere Auszeiten wie Sabbatjahr bzw. Sabbatical).
  • Zeitwertkonto: Bei einem Zeitwertkonto wird das angesparte Guthaben in Geldeinheiten gutgeschrieben. Der Arbeitnehmer kann das Geld z. B. für vereinbarte Freistellungen, zur Reduktion von Arbeitszeit oder als Zusatzversorgung nach Renteneintritt nutzen.

 

Arbeitszeitkonten in der Arbeitnehmerüberlassung 

Auch in der Zeitarbeit finden Arbeitszeitkonten Verwendung. Bei der ANÜ bzw. dem Personal-Leasing ist der Leiharbeitnehmer über einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma oder einem Personaldienstleister angestellt – dem Verleiher. Für einen geregelten Überlassungszeitraum stellt er seine Arbeitsleistung einem Entleiher zur Verfügung. Die Konditionen dafür regelt der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher. Je nach Kunden, für den der Zeitarbeitnehmer im Einsatz ist, können die Arbeitszeiten variieren. Um die geleisteten Arbeitsstunden und Soll-Arbeitsstunden zu saldieren, kann das Arbeitszeitkonto zum Einsatz kommen. Überschreitet der Leiharbeitnehmer die geregelte Soll-Arbeitszeit, sammelt er Plusstunden. Unterschreitet er die Soll-Arbeitszeit, fallen Minusstunden an. Für die Plusstunden kann ein Freizeitausgleich oder ein Ausgleich in Geldeinheiten erfolgen. Die Tarifverträge von iGZ und BAP regeln die Arbeitszeiten und zulässigen Plus- oder Minusstunden.

  • iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen)**: **Die Monatsarbeitszeit berechnet sich nach der Formel „7 Stunden x Anzahl der Arbeitstage“. Die Obergrenze für das Arbeitszeitkonto liegt bei plus 150 Stunden, die Untergrenze bei minus 21 Stunden.
  • BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister**:** Die monatliche Arbeitszeit liegt bei 151,67 Stunden. Die Obergrenze für das Arbeitszeitkonto ist auf 250 Stunden limitiert, eine Untergrenze gibt es nicht.

Fazit

Arbeitszeitkonten bieten Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit flexibler zu gestalten. Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit wird mit den geleisteten Stunden (tatsächlich geleistete Arbeitszeit) saldiert. Gesetzliche Grundlage für die zulässige Arbeitszeit ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Überschreitet der Arbeitnehmer die Soll-Stunden, sammelt er Plusstunden oder Zeitguthaben. Bei einer Unterschreitung fallen Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto an. Es gibt verschiedene Formen von Arbeitskonten, die sich in Lang- und Kurzzeitkonten einteilen lassen. Zu den Arbeitskonten gehören z. B. Gleitzeitkonten, Ampelkonten oder der Arbeitszeitkorridor. Die Stundenguthaben sind je nach Regelung in einem bestimmten Zeitraum auszugleichen. Ein Arbeitnehmer mit einem Langzeitkonto hat die Möglichkeit, langfristige Pläne mit seinem gesparten Guthaben umzusetzen (z. B. längere Freistellungen, frühzeitige Verrentung). 

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