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Ein Arbeitszeitkonto (AZK) ist ein Modell, das zur Arbeitszeitflexibilisierung in Einsatz kommen kann. Mit einem Arbeitszeitkonto werden die arbeitsvertraglich bzw. tarifvertraglich zu leistenden Soll-Arbeitsstunden des Arbeitnehmers mit den tatsächlich geleisteten **Ist-Arbeitsstunden **saldiert. Das Zeitkonto erfasst somit die Differenz zwischen Soll- und Ist-Arbeitsstunden. Der Arbeitnehmer hat dadurch die Möglichkeit, Plussalden oder Zeitguthaben anzusammeln, wenn seine tatsächliche Arbeitszeit die vereinbarte Arbeitszeit überschreitet. Unterschreitet er die vertraglich geregelte Arbeitszeit, ergeben sich Minusstunden oder Zeitschulden, die er auszugleichen hat. Die Plus- oder Minussalden müssen in einem definierten Zeitraum ausgeglichen werden. Die Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden kann beispielsweise mittels Zeiterfassungsterminal erfolgen. Ein Arbeitszeitkonto eignet sich u. a. dann, wenn die Arbeitszeiten im Unternehmen schwanken oder unregelmäßig sind. Auftragsspitzen können es notwendig machen, dass mehr Arbeitszeit investiert wird, Auftragstäler hingegen gehen oft mit einer Arbeitszeitreduktion einher. Auf betrieblicher Seite ließe sich also durch Arbeitszeitkonten ein höherer Flexibilisierungsgrad erreichen, um z. B. saisonale Schwankungen ohne Personalanpassungen zu bewältigen. Auf Seiten der Arbeitnehmer bringt das Arbeitszeitkonto ebenfalls mehr Flexibilität. Durch die flexible Arbeitszeitmodelle haben Mitarbeiter die Möglichkeit, die Vereinbarkeit verschiedener Lebensbereiche besser zu koordinieren. Dies kann zu einer ausgewogenen Work-Life-Balance beitragen. In der Personalakquise können flexible Arbeitszeiten von Vorteil sein und einen Pluspunkt für die Employer Brand darstellen.
Sind die Zeitguthaben oder -schulden kurzfristig auszugleichen, handelt es sich um ein Kurzzeitkonto. Dieses muss i. d. R. innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden. Mit einem Langzeitkonto können Arbeitnehmer ihr Arbeitszeitguthaben langfristig ansparen. Dies erfolgt z. B., um um eine längere Auszeit vom Beruf zu nehmen und dabei das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis aufrecht zu erhalten. Oder um vorzeitig in den Ruhestand einzutreten.
Auch in der Zeitarbeit finden Arbeitszeitkonten Verwendung. Bei der ANÜ bzw. dem Personal-Leasing ist der Leiharbeitnehmer über einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma oder einem Personaldienstleister angestellt – dem Verleiher. Für einen geregelten Überlassungszeitraum stellt er seine Arbeitsleistung einem Entleiher zur Verfügung. Die Konditionen dafür regelt der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher. Je nach Kunden, für den der Zeitarbeitnehmer im Einsatz ist, können die Arbeitszeiten variieren. Um die geleisteten Arbeitsstunden und Soll-Arbeitsstunden zu saldieren, kann das Arbeitszeitkonto zum Einsatz kommen. Überschreitet der Leiharbeitnehmer die geregelte Soll-Arbeitszeit, sammelt er Plusstunden. Unterschreitet er die Soll-Arbeitszeit, fallen Minusstunden an. Für die Plusstunden kann ein Freizeitausgleich oder ein Ausgleich in Geldeinheiten erfolgen. Die Tarifverträge von iGZ und BAP regeln die Arbeitszeiten und zulässigen Plus- oder Minusstunden.
Arbeitszeitkonten bieten Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit flexibler zu gestalten. Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit wird mit den geleisteten Stunden (tatsächlich geleistete Arbeitszeit) saldiert. Gesetzliche Grundlage für die zulässige Arbeitszeit ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Überschreitet der Arbeitnehmer die Soll-Stunden, sammelt er Plusstunden oder Zeitguthaben. Bei einer Unterschreitung fallen Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto an. Es gibt verschiedene Formen von Arbeitskonten, die sich in Lang- und Kurzzeitkonten einteilen lassen. Zu den Arbeitskonten gehören z. B. Gleitzeitkonten, Ampelkonten oder der Arbeitszeitkorridor. Die Stundenguthaben sind je nach Regelung in einem bestimmten Zeitraum auszugleichen. Ein Arbeitnehmer mit einem Langzeitkonto hat die Möglichkeit, langfristige Pläne mit seinem gesparten Guthaben umzusetzen (z. B. längere Freistellungen, frühzeitige Verrentung).
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