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Arbeitszeitmodelle

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In den vergangenen Jahren ist die Arbeitswelt zunehmend flexibel geworden: Arbeitnehmer haben immer mehr Möglichkeiten, Arbeitsort und Arbeitszeit autonomer zu gestalten, um die Vereinbarkeit verschiedener Lebensbereiche, z. B. Beruf und Familie, besser koordinieren zu können. Das Konzept einer ausgewogenen Work-Life-Balance hat mit der Wandlung gesellschaftlicher Strukturen an Bedeutung gewonnen: Eine wachsende Anzahl erwerbstätiger Frauen, mehr Doppelkarrierepaare und ein erhöhter Pflegebedarf alternder Angehöriger verlangen von Arbeitnehmern Flexibilität und Organisationskompetenz. Wie der Balanceakt zwischen den einzelnen Lebensbereichen gelingt, hängt von den Arbeitszeitregelungen und der Planungssicherheit ab, die Unternehmen ihren Mitarbeitern durch klare Regelungen und transparente Kommunikation erleichtern. Eine entscheidende Rolle für eine gelingende Work-Life-Balance spielt die Flexibilisierung der Arbeitszeit. Dadurch haben Mitarbeiter zum Beispiel die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten oder ihre Arbeitszeiten je nach Arbeitszeitmodell frei zu wählen. Zu den gängigsten Arbeitszeitmodellen gehören:

  • Teilzeit: Im klassischen Teilzeitmodell reduziert der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit auf einen Stundensatz, der unter der Regelarbeitszeit liegt. Eine vollzeitnahe Teilzeitbeschäftigung zählt über 30 Stunden pro Woche. Innerhalb der Teilzeitregelungen lassen sich weitere Flexibilisierungen vornehmen: Der Mitarbeiter kann z. B. fünf Tage die Woche eine fixe Stundenzahl ableisten oder zwei bis fünf Tage die Woche mit variierendem Stundensatz arbeiten. Ein Vorteil der Teilzeittätigkeit für Arbeitnehmer ist die höhere Verfügbarkeit an freier Zeit für Familie, Weiterbildung oder private Interessen, der Nachteil hingegen ein geringerer Verdienst. Darüber hinaus haben sich weitere Teilzeitmodelle etabliert:
  • **Minijob: **Bei der geringfügigen Beschäftigung oder dem 450-Euro-Job arbeitet der Mitarbeiter in einem Zeitraum von höchstens 70 Arbeitstagen im Jahr (ab 01. 01. 2019 50 Tage) für ein Entgelt bis zu 450 Euro.
  • Schichtarbeit: Verschiedene Arbeitnehmer werden nach einem Zeitplan für eine Arbeitsstelle eingesetzt. Das geschieht zu wechselnden Tageszeiten, z. B. als Tagessschicht, Nachtschicht, Früh- oder Spätschicht. Als gesetzliche Grundlage gilt § 6 ArbZG (Arbeitszeitgesetz).
  • Gleitzeit: Auch dieses Modell erhöht die Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers: Er kann seine Arbeitszeit frei einteilen, solange er sein vertraglich festgeschriebenes Arbeitssoll erfüllt. Gleitzeit mit Kernarbeitszeit schreibt vor, dass der Mitarbeiter in den Kernarbeitszeiten des Betriebs anwesend sein muss, darüber hinaus aber frei über seine Arbeitszeit disponiert. Dadurch kann er private Termine besser wahrnehmen  und koordinieren.
  • Vertrauensarbeitszeit: Dieses Modell eignet sich für Unternehmen mit einer ausgeprägten Vertrauenskultur. Arbeitgeber vertrauen darauf, dass ihre Mitarbeiter das vertragliche Arbeitspensum erledigen. Es findet also keine Kontrolle oder Zeiterfassung statt.
  • Amorphe Arbeitszeit: Der Arbeitgeber bestimmt ausschließlich das zu leistende Arbeitsvolumen in einer konkreten Zeitspanne. Die Ausgestaltung der Arbeitszeit liegt beim Arbeitnehmer.
  • Homeoffice: Hier profieren vor allem Arbeitnehmer, die weit entfernt vom Unternehmensstandort wohnen oder familiäre/häusliche Verpflichtungen aufweisen. Je nach Tätigkeitsfeld kann der Arbeitnehmer vollständig oder tageweise von zu Hause aus arbeiten. Ein möglicher Nachteil ist, dass er weniger Kontakte zu Kollegen knüpft, evtl. wichtig Informationen verpasst und das Betriebsklima nicht miterlebt.
  • Telearbeit: Der Arbeitnehmer arbeitet außerhalb des Betriebs und steht mit dem Unternehmen z. B. online via Skype, Videokonferenz oder Telefonkonferenz in Kontakt. Entweder arbeitet er vollständig oder tageweise jenseits des Unternehmensstandorts.
  • Arbeitszeitkonto: Zeiterfassung macht es möglich, geleistete Arbeitsstunden genau zu dokumentieren. Mit einem Arbeitszeitkonto kann der Arbeitnehmer Überstunden bzw. Plusstunden sammeln oder, bei einem Arbeitspensum unter der vertraglich festgelegten Stundenzahl, Minusstunden machen. Je nach unternehmensinterner Vereinbarung werden die Stunde mit Geld- oder Freizeitausgleich abgegolten.
  • Sabbatical: Das Sabbatjahr ist ein Sonderurlaub von i. d. R. bis zu einem Jahr. Entweder verzichten Arbeitnehmer in dieser Zeit auf ihren Lohn oder nutzen Plusstunden zum Ausgleich.
  • Elternzeit: Arbeitnehmer haben ein Recht darauf, ihre Erwerbstätigkeit nach der Geburt ihres Kindes zeitweise zu unterbrechen. Beide Elternteile können bis zu drei Jahre Elternzeit beanspruchen. Währenddessen haben sie die Möglichkeit, einer Teilzeittätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden nachzugehen.
  • Familienpflegezeit: Für die Pflege von Angehörigen können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Wochenstunden einschränken (Gesetz über die Familienpflegezeit).

 

Vorteile für Unternehmen

Flexible Arbeitszeiten bieten nicht nur Vorteile für Arbeitnehmer. Auch Arbeitgeber haben gute Gründe für die Flexibilisierung. Einige Arbeitsmodelle wie Teilzeit Saison oder Arbeit auf Abruf ermöglichen eine bedarfs- und kapazitätsorientierte Reaktion auf volatile Auftragslagen, Auftragsspitzen und Nachfrageschwankungen. Anstatt Arbeitnehmer nach Saisonende entlassen zu müssen, können Mitarbeiter z. B. zeitweise einen Freizeitausgleich nehmen und somit dauerhaft gehalten werden. Zusätzlich ermöglicht eine erhöhte Flexibilisierung die bedarfsgerechte Ausdehnung von Produktions- oder Verkaufs-/Öffnungszeiten. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern höhere Flexibilität bieten und damit eine ausgewogene Work-Life-Balance fördern, profitieren von einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und Unternehmensidentifikation. Zufriedene Mitarbeiter arbeiten oft produktiver und weisen geringere Fehlzeiten auf. Eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit verringert das Risiko von (Früh)Fluktuation, so dass Unternehme die Kosten für eine Neurekrutierung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter sowie die Gefahr von Fehlbesetzungen verringern. Langjährige Mitarbeiter zu binden, hat viele Vorteile. Sie verfügen beispielsweise über unternehmensspezifisches Erfahrungs- und Spezialwissen, das bei einer Kündigung verloren geht. Ältere Mitarbeiter, die dem Unternehmen z. B. über die Möglichkeit der Altersteilzeit erhalten bleiben, können hierbei einen wichtigen Wissenstransfer an nachkommende Arbeitskräfte leisten. Für familiär gebundene Mitarbeiter oder Pendler sind flexible Arbeitszeitmodelle oft ein Grund, im Unternehmen zu bleiben oder sich dort zu bewerben. Ein Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern Flexibilität bietet, ist für viele qualifizierte Bewerber attraktiv. Weist es eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit auf und fungieren die Mitarbeiter als Unternehmensbotschafter, hat das positive Effekte auf das Arbeitgeberimage. Dadurch sichert sich das Unternehmen Wettbewerbsvorteile im Recruiting begehrter Fachkräfte.

Fazit 

Der Wandel gesellschaftlicher Strukturen wie beispielsweise eine höhere Anzahl an Doppelkarrierepaaren und pflegebedürftigen Angehörigen, hat zu einem zunehmenden Bedarf an Arbeitszeitflexibilisierung geführt. Für Mitarbeiter ermöglichen flexible Arbeitszeiten eine selbstbestimmte Gestaltung ihrer Work-Life-Balance. Arbeitgeber profitieren von der Flexibilisierung, indem sie Kapazitäten bedarfsgerecht einsetzen können und die Mitarbeiterzufriedenheit fördern. Damit einher gehen weitere Vorteile wie eine höhere Mitarbeiterbindung oder ein attraktives Arbeitgeberimage. Die Umsetzung flexibler Arbeitszeiten birgt jedoch einen hohen Abstimmungsaufwand unter Mitarbeitern und Führungskräften. Vor einer endgültigen Einführung kann eine Testphase mit anschließender Evaluation sinnvoll sein, so dass sich ggf. noch Anpassungen vornehmen lassen.

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