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Arbeitszeugnis

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Ein Arbeitszeugnis dokumentiert die Tätigkeit eines Mitarbeiters und dessen Leistungen in einem Unternehmen. Ein Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, ein Arbeitszeugnis zu erhalten (§ 630 BGB, § 109 GewO, § 16 Berufsbildungsgesetz für Auszubildende). Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein qualifiziertes Zeugnis von sich aus auszustellen, so dass es ggf. vom Mitarbeiter beantragt werden muss. Grundsätzlich lässt sich zwischen zwei Arten von Arbeitszeugnis unterscheiden:

  • einfaches Arbeitszeugnis: Ein einfaches Arbeitszeugnis wird bei eher kurzen Tätigkeiten ausgestellt. Es informiert über die Art der Beschäftigung eines Mitarbeiters, regelmäßige Aufgabenbereiche und die Beschäftigungsdauer. Im Unterschied zum qualifizierten Arbeitszeugnis werden keine Aussagen zur Performance und zum Verhalten des Arbeitnehmers getätigt. Ein Beispiel:

Herr Mustermann war vom 01.03.2016 bis zum 31.11.2017 bei uns im Unternehmen als Office Assistant beschäftigt. Mit folgenden Aufgaben hat sich Herr Mustermann befasst:

  • Organisation von Meetings und Geschäftsreisen
  • Vorbereitung von Unterlagen
  • Telefondienst
  • Ausführung von E-Mail-Korrespondenz
  • Terminkoordination

Bochum, den 31. November 2017,

Unterschrift der Geschäftsführung

Die Aufgaben sollten so beschrieben werden, dass sie potenziellen Arbeitgebern hinreichend Information über Einsatzmöglichkeiten bieten.

  • qualifiziertes Arbeitszeugnis: Wie das einfache Arbeitszeugnis enthält auch das qualifizierte Zeugnis Angaben zur Art der Tätigkeit, Aufgabenbereichen und Beschäftigungsdauer. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass im qualifizierten Arbeitszeugnis Beurteilungen des Arbeitgebers über die gesamte Beschäftigungsdauer mit einfließen: Er bewertet z. B. die Leistung des Mitarbeiters, dessen Fachkenntnisse, seine Einsatz- und Leistungsbereitschaft, die Arbeitsqualität, die Arbeitsweise und das Arbeitstempo. Auch Verhaltensbeurteilungen sind Teil des qualifizierten Zeugnisses: Der Arbeitgeber beurteilt zum Beispiel, wie sich der Arbeitnehmer gegenüber anderen Mitarbeitern, Kunden, Vorgesetzten und Geschäftspartnern verhalten hat. Anknüpfend an das obige Beispiel:

Herr Mustermann war vom 01.03.2016 bis zum 31.11.2017 bei uns im Unternehmen als Office Assistant beschäftigt. Mit folgenden Aufgaben hat sich Herr Mustermann befasst:

  • Organisation von Meetings und Geschäftsreisen
  • Vorbereitung von Unterlagen
  • Telefondienst
  • Ausführung von E-Mail-Korrespondenz
  • Teminkoordination

Herr Mustermann hat seine Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Seine Einsatzfreude und selbständige Arbeitsweise sind besonders herauszuheben. Dank seiner hohen Belastbarkeit behielt er auch in stressigen Situation stets den Überblick.

Herr Mustermanns Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich. Aufgrund seiner Zuverlässigkeit und freundlichen Art wurde er von seinen Kolleginnen und Kollegen sehr geschätzt. Zum 31.11.2017 verlässt Herr Mustermann das Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedauern sein Ausscheiden und wünschen ihm für seine Zukunft alles Gute.

Bochum, den 31. November 2017,

  • Unterschrift der Geschäftsführung

Einem Arbeitnehmer steht es grundsätzlich frei zu entscheiden, ob er ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten möchte. Eine Ausnahme bildet die Probezeit: Um Mitarbeiter beurteilen zu können, muss der Arbeitgeber sie ausreichend kennen und einschätzen können. Beim Ausscheiden während der Probezeit hat er daher lediglich Anspruch auf ein einfaches Zeugnis. 

 

Formulierungen im Arbeitszeugnis

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, ein wohlwollendes Zeugnis auszustellen. In der Praxis hat sich eine verschlüsselte Sprache zwischen Personalern ausgebildet, um Abstufungen in der Beurteilung vorzunehmen: Eine Arbeitsleistung zur vollsten Zufriedenheit ist zum Beispiel besser als eine Leistung zu vollen Zufriedenheit des Arbeitgebers. Bestimmte Formulierungen sind gängig und lassen etwa wie folgt übersetzen:

  • Das Verhalten des Mitarbeiters war stets vorbildlich (sehr gut), vorbildlich (gut), stets einwandfrei (gut), einwandfrei (befriedigend), ohne Tadel (ausreichend), gab keinen Anlass zur Klage (mangelhaft), über den Mitarbeiter ist nichts Nachteiliges bekannt geworden (ungenügend)
  • Sehr gute Leistung: Der Mitarbeiter hat seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt; Er erzielte herausragende Arbeitsergebnisse; Wir waren mit seiner Leistung in jeglicher Hinsicht außerordentlich zufrieden
  • Gute Leistung: Der Mitarbeiter hat seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt; Er hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen; Er zeigte stets eine überdurchschnittliche Arbeitsqualität
  • Befriedigende Leistung: Der Mitarbeiter hat seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt; Er erfüllte unsere Erwartungen in jeder Hinsicht; Wir waren mit seinen Leistungen jederzeit zufrieden
  • Ausreichende Leistung: Der Mitarbeiter hat seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt; Er hat unseren Erwartungen entsprochen; Wir waren mit seiner Leistung zufrieden
  • Mangelhafte Leistung: Der Mitarbeiter hat seine Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt; Er hat unseren Erwartungen weitestgehend entsprochen; Der Mitarbeiter hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemüht
  • Ungenügende Leistung: Der Mitarbeiter hat sich bemüht, seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen; Er hat unseren Erwartungen entsprochen / hat sich bemüht, unseren Erwartungen zu entsprechen
  • Die Geselligkeit des Mitarbeiters trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei: Der Mitarbeiter neigt zu übertriebenem Alkoholgenuss.
  • Der Mitarbeiter zeigte ein gutes Einfühlungsvermögen in die Belange der Belegschaft: Der Mitarbeiter flirtet gern.
  • Der Mitarbeiter bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden: Er wurde den Anforderungen nicht gerecht.
  • Er verfügt über Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen: Der Mitarbeiter hat sein mangelndes Fachwissen mit Arroganz überspielt.
  • Der Mitarbeiter war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen: Er war ein Wichtigtuer.
  • Der Mitarbeiter zeigte für seine Arbeit Verständnis: Er war nicht leistungsbereit.
  • Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter: Der Umgang mit Vorgesetzten war mangelhaft.
  • Mit seinen Vorgesetzten ist er immer gut ausgekommen: Der Mitarbeiter passt sich übertrieben an.
  • Der Mitarbeiter setzte sich für die Belange seiner Kollegen ein: Er ist in einer Arbeitnehmervertretung engagiert.
  • Der Mitarbeiter bemühte sich stets pünktlich zu sein: Er neigt zu Unpünktlichkeit.
  • Der Mitarbeiter setzte sich mit Kollegen aktiv auseinander: Er tendiert zu Handgreiflichkeiten.

 

Formale Kriterien eines Arbeitszeugnisses

Bei der Gestaltung des Arbeitszeugnisses müssen bestimmte formale Kriterien eingehalten werden: Das Zeugnis muss auf Geschäftspapier ausgestellt sein und das Firmenlogo abbilden. Es sollte einen Umfang von ein bis zwei DIN-A4 Seiten haben und korrekt betitelt werden. Es muss den Namen und die Adresse des Arbeitgebers enthalten und mit einem Datum, dem Ort und einer rechtsverbindlichen Unterschrift versehen sein. Die Adresse des Arbeitnehmers muss nicht angegeben werden. Wenn sie aufgenommen wird, dann sollte sie im Fließtext stehen. Der Vor- und Nachname des Mitarbeiters sowie akademische Titel sind zu erwähnen. Das Zeugnis sollte in einem tadellosen Zustand sein und z. B. nicht geknickt oder beschmutzt werden. Markierungen, Durchstreichungen oder eine handschriftliche Veränderung des Texts sollten unterlassen werden. Auch auf die Vermeidung von Grammatik- oder Rechtschreibfehlern ist zu achten.

 

Fazit

Im Arbeitszeugnis dokumentiert der Arbeitgeber die Tätigkeit eines Mitarbeiters. Das einfache Zeugnis verzichtet auf Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen. Im qualifizierten Arbeitszeugnis werden die Mitarbeiterperformance und sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden oder auch Geschäftspartnern durch den Arbeitgeber beurteilt. Das Zeugnis ist wohlwollend auszustellen und muss bestimmten formalen Kriterien genügen. In der Personalszene hat sich eine eigene Sprache etabliert, um Abstufungen bei der Bewertung zu schaffen oder auf Kritikpunkte hinzuweisen.

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