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Deutscher Gewerkschaftsbund

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Der 1994 gegründete Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vertritt Gewerkschaften gegenüber politischen Parteien, Entscheidungsträgern und Verbänden. Als Dachorganisation gehören ihm 8 Mitgliedsgewerkschaften in Deutschland an, die alle demokratisch aufgebaut sind:

  • IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
  • IG Bauen-Agrar-Umwelt
  • EVG – Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
  • IG Metall
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
  • Gewerkschaft der Polizei
  • Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
  • ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft:

Der im Interesse der Arbeitnehmer agierende Gewerkschaftsbund verpflichtet sich dem Prinzip der Einheitsgewerkschaft: Er bildet eine Gewerkschaft für alle Arbeitnehmer unabhängig von deren weltanschaulichen Einstellungen und versteht sich als pluralistisch. Die Mitglieder sind laut Satzung Teil einer einheitlichen Gewerkschaftsbewegung und bekennen sich zur demokratischen Grundordnung der BRD. 

Aufgaben und Ziele des DGB 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund vertritt laut Satzung die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen von Arbeitnehmern, u. a. im Bereich Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, Gesundheits- und Arbeitsschutz. Er setzt sich für die Sicherung des demokratischen Rechtstaates ein, fördert eine unabhängige Gewerkschaftsbewegung und die gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter in der Gesellschaft. Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Behinderung, Weltanschauung und Religion bekämpft er aktiv. Der Gewerkschaftsbund vertritt und koordiniert die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder. Er informiert politische Akteure über gewerkschaftliche Auffassungen und Forderungen und nimmt gemeinsame Aufgaben in den EU-Organen wahr. Der DGB agiert laut Satzung in verschiedenen Bereichen:

  • Gewerkschafts- und Gesellschaftspolitik: Der DGB setzt sich für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Grundrechte ein. Er verteidigt die Unabhängigkeit der Gewerkschaftsbewegung und die Tarifautonomie. Diese ist in Artikel 9 Abs. 3 im Grundgesetz verankert: Koalitionen haben das Recht, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ohne staatliche Einflussnahme zu regeln (z. B. Tarifverträge über Löhne und Gehälter). Der Gewerkschaftsbund fördert die Integration von Migranten und setzt sich für ein demokratisches und soziales Europa sowie eine starke internationale Gewerkschaftsbewegung ein.
  • Sozialpolitik: Der DGB vertritt die Interessen der Arbeitnehmer in sozial- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, im Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie im Bereich der Sozialversicherungen. Er setzt sich für die Interessen von Senioren und deren Teilhabe in der Gesellschaft ein.
  • Wirtschaftspolitik: Der Deutsche Gewerkschaftsbund vertritt die Interessen von Arbeitnehmern in wirtschafts-, finanz- und steuerpolitischen Angelegenheiten, Umwelt- und Strukturpolitik. Er setzt sich für eine demokratische Wirtschaft mit umfassenden Mitbestimmungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer ein.
  • Bildungs- und Kulturpolitik: Der DGB setzt sich für eine Bildungs- und Kulturpolitik ein, die sich durch soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit auszeichnet.
  • Gleichstellungspolitik: Der DGB vertritt die Interessen von Frauen zur Förderung der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe.
  • Jugendpolitik: Der DGB vertritt die Interessen der Jugendlichen und fördert den eigenständigen Jugendverband DGB-Jugend.
  • Organisationsaufgaben: Der DGB koordiniert als Dachverband gewerkschaftliche Aktivitäten. Er etabliert Rechtsstellen und gemeinsame Verwaltungseinrichtungen, unterstützt Arbeitskämpfe, schlichtet zwischengewerkschaftliche Streitigkeiten und bietet Fortbildungen für Mitglieder an.

Die Gewerkschaften verfügen jeweils über eine eigene Satzung, die nicht im Widerspruch zur Satzung des DGBs stehen darf.

Die Mitgliedsgewerkschaften setzen sich für tarifpolitische Verbesserungen ein, zum Beispiel im Bereich Arbeitsbedingungen, Einkommens-, Urlaubs- und Arbeitszeitregelungen. Sie handeln Tarifverträge aus und unterstützen Beschäftigte bei Arbeitskämpfen. Bei arbeitsrechtlichen oder sozialrechtlichen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, vertreten sie die Arbeitnehmer und gewähren ihnen Rechtsschutz. Darüber hinaus unterstützen sie Beschäftigte bei betrieblichen Konflikten oder bei der Gründung eines Betriebsrats. Außerdem stehen sie Arbeitnehmern beratend zur Seite, z. B. bei arbeitsvertraglichen Angelegenheiten.

Organisation des DGB 

Das höchste Gremium des Gewerkschaftsbunds ist der Bundeskongress. Laut Satzung befasst er sich insbesondere mit folgenden Aufgaben:

  • Festlegung von allgemeinen Richtlinien
  • Beschluss des Grundsatzprogramms, Beschlüsse über Satzungsänderungen, über Anträge, Einsprüche und Berufungen
  • Entgegennahme von Tätigkeitsberichten des Bundesvorstands und der Rechtskommission
  • Wahl des DGB-Vorsitzenden und dessen Stellvertreters, Wahl von 2 Mitgliedern des Geschäftsführenden Bundesvorstands, Wahl der Mitglieder der Rechtskommission und deren Stellvertreter

Der ordentliche Bundeskongress erfolgt alle 4 Jahre.

Der Bundesausschuss umfasst 70 Mitglieder, den Bundesvorstand und den Bezirksvorsitzenden. Zu seinen Aufgaben gehören laut Satzung u. a.:

  • Stellungnahme zu gewerkschaftspolitischen Angelegenheiten
  • Beschluss über den Haushalt, über eine Abberufung von Mitgliedern des Geschäftsführenden Bundesvorstands und den Ausschluss oder die Aufnahme von Gewerkschaften

Der Bundesvorstand mit Sitz in Berlin besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretendem Vorsitzenden, den Vorsitzenden der Mitgliedsgewerkschaften sowie 2 hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern. An den Sitzungen nehmen auch die Bezirksvorsitzenden teil. Satzungsgemäß erfüllt der DGB u. a. folgende Aufgaben:

  • Sicherstellung der Satzungseinhaltung und Zusammenarbeit im DGB
  • Festlegung von Termin und Ort des Bundeskongresses, Vorschlag zur Tagesordnung, schriftliche Berichterstattung

Die Revisionskommission setzt sich aus 3 Mitgliedern zusammen. Zu ihren Aufgaben gehören laut Satzung die Prüfung der Kassenführung und die Berichterstattung gegenüber Bundeskongress und Bundesausschuss.

Bundesvorstand und Bundesausschuss bestimmten die Zahl der Bezirke, die die Interessen des Gewerkschaftsbundes auf Landesebene vertreten. Alle 4 Jahre finden Bezirkskonferenzen statt. Von den Bezirksvorständen werden Kreisverbände oder Stadtverbände eingerichtet.

Der DGB verfügt über verschiedene Fachabteilungen, z. B. im Bereich Arbeitsmarktpolitik, Jugendpolitik und Frauen-, Gleichstellungs- und Familienpolitik. Um den DGB im internationalen Rahmen zu vertreten, arbeitet dieser im Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) und Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) mit.

Das iGZ-DGB-Tarifwerk 

2003 wurde bundesweit erstmalig ein Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB geschlossen. Aktuell gilt der Tarifvertrag vom 01.01.2017, der frühestens am 31.12.2019 kündbar ist. Das Tarifwerk beinhaltet Regelungen zu den Arbeits- und Entgeltbedingungen von Leiharbeitnehmern:

  • Entgeltrahmentarifvertrag für die Zeitarbeit (u. a. Regelungen zur Eingruppierung von Arbeitnehmern in die Entgeltgruppen 1 bis 9)
  • Entgelttarifvertrag (z. B. Entgelttabellen für EG 1 bis EG 9)
  • Manteltarifvertrag (u. a. Regelungen zur Arbeitszeit, Urlaub, Probezeit und Kündigungsfristen)
  • Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung
  • iGZ-Ethik-Kodex

Branchenzuschläge zur sukzessiven Annäherung der Löhne von Leiharbeitern an das Arbeitsentgelt vergleichbarer Stammbeschäftigter werden in den Tarifverträgen der jeweiligen Branche (Branchenzuschlagstarifverträge) festgelegt. 

Fazit

Der Deutsche Gewerkschaftsbund vertritt die Interessen von Arbeitnehmern gegenüber Politik, Entscheidungsträgern und Verbänden. Dem DGB gehören 9 Mitgliedsgewerkschaften an, die Arbeitnehmer z. B. bei Arbeitskämpfen unterstützen, sich für tarifpolitische Verbesserungen einsetzen und Arbeitnehmern beratend zur Seite stehen. Der DGB agiert im Bereich Gewerkschafts- und Gesellschaftspolitik, Sozial- und Wirtschaftspolitik, Bildungs- und Kulturpolitik sowie Jugendpolitik. Er setzt sich für die Sicherung des demokratischen Rechtsstaates ein, bekämpft Diskriminierung und koordiniert die gemeinsamen Interessen der Mitglieder. 

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