Sie finden unsere Artikel spannend?
Dann melden Sie sich zu unserem Newsletter an und erhalten Neuigkeiten direkt in Ihre Inbox.
Der 1994 gegründete Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vertritt Gewerkschaften gegenüber politischen Parteien, Entscheidungsträgern und Verbänden. Als Dachorganisation gehören ihm 8 Mitgliedsgewerkschaften in Deutschland an, die alle demokratisch aufgebaut sind:
Der im Interesse der Arbeitnehmer agierende Gewerkschaftsbund verpflichtet sich dem Prinzip der Einheitsgewerkschaft: Er bildet eine Gewerkschaft für alle Arbeitnehmer unabhängig von deren weltanschaulichen Einstellungen und versteht sich als pluralistisch. Die Mitglieder sind laut Satzung Teil einer einheitlichen Gewerkschaftsbewegung und bekennen sich zur demokratischen Grundordnung der BRD.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund vertritt laut Satzung die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen von Arbeitnehmern, u. a. im Bereich Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, Gesundheits- und Arbeitsschutz. Er setzt sich für die Sicherung des demokratischen Rechtstaates ein, fördert eine unabhängige Gewerkschaftsbewegung und die gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter in der Gesellschaft. Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Behinderung, Weltanschauung und Religion bekämpft er aktiv. Der Gewerkschaftsbund vertritt und koordiniert die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder. Er informiert politische Akteure über gewerkschaftliche Auffassungen und Forderungen und nimmt gemeinsame Aufgaben in den EU-Organen wahr. Der DGB agiert laut Satzung in verschiedenen Bereichen:
Die Gewerkschaften verfügen jeweils über eine eigene Satzung, die nicht im Widerspruch zur Satzung des DGBs stehen darf.
Die Mitgliedsgewerkschaften setzen sich für tarifpolitische Verbesserungen ein, zum Beispiel im Bereich Arbeitsbedingungen, Einkommens-, Urlaubs- und Arbeitszeitregelungen. Sie handeln Tarifverträge aus und unterstützen Beschäftigte bei Arbeitskämpfen. Bei arbeitsrechtlichen oder sozialrechtlichen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, vertreten sie die Arbeitnehmer und gewähren ihnen Rechtsschutz. Darüber hinaus unterstützen sie Beschäftigte bei betrieblichen Konflikten oder bei der Gründung eines Betriebsrats. Außerdem stehen sie Arbeitnehmern beratend zur Seite, z. B. bei arbeitsvertraglichen Angelegenheiten.
Das höchste Gremium des Gewerkschaftsbunds ist der Bundeskongress. Laut Satzung befasst er sich insbesondere mit folgenden Aufgaben:
Der ordentliche Bundeskongress erfolgt alle 4 Jahre.
Der Bundesausschuss umfasst 70 Mitglieder, den Bundesvorstand und den Bezirksvorsitzenden. Zu seinen Aufgaben gehören laut Satzung u. a.:
Der Bundesvorstand mit Sitz in Berlin besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretendem Vorsitzenden, den Vorsitzenden der Mitgliedsgewerkschaften sowie 2 hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern. An den Sitzungen nehmen auch die Bezirksvorsitzenden teil. Satzungsgemäß erfüllt der DGB u. a. folgende Aufgaben:
Die Revisionskommission setzt sich aus 3 Mitgliedern zusammen. Zu ihren Aufgaben gehören laut Satzung die Prüfung der Kassenführung und die Berichterstattung gegenüber Bundeskongress und Bundesausschuss.
Bundesvorstand und Bundesausschuss bestimmten die Zahl der Bezirke, die die Interessen des Gewerkschaftsbundes auf Landesebene vertreten. Alle 4 Jahre finden Bezirkskonferenzen statt. Von den Bezirksvorständen werden Kreisverbände oder Stadtverbände eingerichtet.
Der DGB verfügt über verschiedene Fachabteilungen, z. B. im Bereich Arbeitsmarktpolitik, Jugendpolitik und Frauen-, Gleichstellungs- und Familienpolitik. Um den DGB im internationalen Rahmen zu vertreten, arbeitet dieser im Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) und Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) mit.
2003 wurde bundesweit erstmalig ein Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB geschlossen. Aktuell gilt der Tarifvertrag vom 01.01.2017, der frühestens am 31.12.2019 kündbar ist. Das Tarifwerk beinhaltet Regelungen zu den Arbeits- und Entgeltbedingungen von Leiharbeitnehmern:
Branchenzuschläge zur sukzessiven Annäherung der Löhne von Leiharbeitern an das Arbeitsentgelt vergleichbarer Stammbeschäftigter werden in den Tarifverträgen der jeweiligen Branche (Branchenzuschlagstarifverträge) festgelegt.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund vertritt die Interessen von Arbeitnehmern gegenüber Politik, Entscheidungsträgern und Verbänden. Dem DGB gehören 9 Mitgliedsgewerkschaften an, die Arbeitnehmer z. B. bei Arbeitskämpfen unterstützen, sich für tarifpolitische Verbesserungen einsetzen und Arbeitnehmern beratend zur Seite stehen. Der DGB agiert im Bereich Gewerkschafts- und Gesellschaftspolitik, Sozial- und Wirtschaftspolitik, Bildungs- und Kulturpolitik sowie Jugendpolitik. Er setzt sich für die Sicherung des demokratischen Rechtsstaates ein, bekämpft Diskriminierung und koordiniert die gemeinsamen Interessen der Mitglieder.
Diesen Beitrag teilen