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In einer idealen Welt schalten Unternehmen eine Jobanzeige und erhalten mehr als eine vielversprechende Bewerbung. Was dann folgt, ist der typische Akt auf dem Recruiting-Drahtseil: Erst einmal wird ausgelotet, welche Kandidaten am besten geeignet sind – und nach einigen Vorstellungsgesprächen stellt sich eine ganz ähnliche Frage noch einmal: Welche Person passt langfristig am besten ins Unternehmen?
Die Entscheidung für eine Bewerberin oder einen Bewerber ist dicht gefolgt von der unpopulären Absage an alle anderen. Ein sehr sensibles Thema, das insbesondere nach dem Vorstellungsgespräch an Emotionalität noch weiter zunimmt. In diesem Beitrag erklären wir, warum Unternehmen sich Absagen auf keinen Fall sparen sollten, was es dabei zu beachten gilt und wie ein passendes Musterschreiben aussehen könnte.
Um es klar zu sagen: Es gibt kein Gesetz, das Unternehmen die Bewerbungsabsage vorschreibt. Eine Pflicht liegt also nicht vor, trotzdem sollten Unternehmen professionell absagen. Denn genauso wie eine Karriereseite oder die vorangegangene Kommunikation ist auch die Absage nach dem Vorstellungsgespräch Teil des Employer Brandings.
Unternehmen haben ein Image zu pflegen und genau deshalb ist es wichtig, eine Absage schnell und persönlich zu kommunizieren. Denn auch die Bewerbenden haben vorab viel Zeit und Mühe investiert, sich also professionell verhalten. Das sollten Arbeitgebende auch bei Absagen tun.
Damit das klappt, gilt es sieben Faustregeln zu beachten:
Wenn Sie alle oben aufgeführten Punkte beherzigen, dann könnte ein gelungenes Absageschreiben zum Beispiel so aussehen. Wichtig: Individualisieren nicht vergessen.
Sehr geehrte:r [Name Bewerber:in],
vielen Dank für das freundliche Gespräch am [XX.XX.XXXX]. Wir haben uns sehr gefreut, Sie persönlich kennenlernen zu dürfen. Leider müssen wir Ihnen dennoch mitteilen, dass es dieses Mal nicht geklappt hat. Gleichwohl bedanken wir uns für Ihr Interesse, Ihr Vertrauen und die von Ihnen investierte Zeit.
Sie haben mit Ihrer Bewerbung und dem Gespräch Erwartungen und Hoffnungen verbunden. Umso schwieriger ist es deshalb für uns, diese heute enttäuschen zu müssen.
Bei der ausführlichen Durchsicht aller eingereichten Bewerbungsunterlagen haben wir uns ein Bild verschafft, wer von den Gesamtvoraussetzungen am ehesten unserem Anforderungsprofil entspricht und uns letztlich für jemand anderen entschieden. Diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen und beinhaltet auch kein Werturteil über Ihre Qualifikation. Häufig sind es nur Nuancen, die den Ausschlag für unsere Entscheidung geben.
Wir hoffen, dass Sie [Name Ihres Unternehmens] trotz dieser Absage in positiver Erinnerung behalten.
Für Ihre berufliche und persönliche Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute und viel Erfolg!
Herzliche Grüße
[Name Recruiter:in]
Sofern ein ehrliches Interesse an der Person besteht und die Daten für einen späteren Zeitpunkt aufbewahrt werden sollen, sollten sich Unternehmen unbedingt auch rechtlich absichern (DSGVO). Zum Beispiel durch einen Zusatz wie diesen:
Gerne möchten wir Sie für zukünftige Stellen berücksichtigen und Ihre Bewerbungsunterlagen entsprechend aufbewahren. Aufgrund der Tatsache, dass personenbezogene Daten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unterliegen, benötigen wir für die Datenspeicherung Ihr Einverständnis. Ihre Unterlagen würden bis zum Ende einer verlängerten Aufbewahrungsfrist von [Frist] von uns gespeichert werden. Eine Berichtigung oder Löschung ist jederzeit möglich. Sind Sie mit diesen Bedingungen einverstanden, so bestätigen Sie uns das bitte mit einem Klick auf diesen Link [Bestätigungslink].
Wie gesagt: Grundsätzlich gibt es in Deutschland keine allgemeine gesetzliche Grundlage, die Unternehmen dazu verpflichtet, Kandidaten offiziell abzusagen. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme, und zwar bei Bewerbenden, die schwerbehindert oder gleichgestellt sind, also Personen, die den offiziellen Schwerbehinderten-Grad von mindestens 50 Prozent nicht erzielen, aber dennoch wie Schwerbehinderte behandelt werden.
Nach § 164 Abs. 1 Satz 9 SGB IX sind in einem solchen Fall unverzüglich alle beteiligten Personen über die Absage zu informieren – inklusive Benennung der Gründe. Beteiligt sind dabei in der Regel der Bewerbende selbst sowie zusätzlich der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung.
Fazit
Unternehmen tragen während des gesamten Bewerbungsprozesses Verantwortung dafür, mit Kandidaten fair (AGG), respektvoll (persönliche Note) und zeitnah (Employer Branding) zu kommunizieren. Das gilt auch – und vor allem – für die Absage nach einem Vorstellungsgespräch. Oft hilft es, sich in die Lage des Kandidaten zu versetzen, um das Anschreiben mit dem nötigen Fingerspitzengefühl zu formulieren. Alles andere vermittelt einen schlechten Eindruck und wirkt sich schlimmstenfalls sogar rufschädigend auf die eigene Marke aus.
Foto: © Adobe Stock / Fokussiert / 745951413
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