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Seit 2018 taucht immer wieder der Zusatz m/w/d in Stellenanzeigen auf. Hintergrund ist die Anerkennung des Dritten Geschlechts, das mittlerweile auch im Geburtenregister angegeben werden kann. Arbeitgeber:innen schreiben ihre Stellen inklusiv aus, um AGG-konform (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) zu agieren. Zum einen spielt Diversität in Unternehmen eine zunehmende Rolle. Zum anderen schützen sie sich vor Klagen aufgrund von Diskriminierung. Denn Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, ihre Stellen genderneutral auszuschreiben. Dafür haben sich verschiedene Kürzel etabliert, z. B. m/w/d. Wie können Personaler Stellenausschreibungen geschlechtsinklusiv erstellen?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. Dieser Grundsatz ist in § 1 AGG verankert. Nur in Einzelfällen sind Ausnahmen zulässig (§ 8 – § 10 AGG). Arbeitgeber sind bei genderinklusiven Stellenanzeigen nicht auf eine Form festgelegt. Sie müssen z. B. nicht „m/w/d“ (d für divers) im Stellentitel angeben. Weitere Kürzel sind möglich, z. B.:
Ein Kürzel per se ist auch nicht zwingend vorgeschrieben. Eine rechtskonforme Formulierung ist primär geschlechtsneutral: Sie schließt keine Geschlechtsausprägung aus. Ein generischer Jobtitel müsste als genderneutral gelten. Ein Gendersternchen (z. B. Erzieher*Innen) oder Gendergap (Unterstrich) signalisieren, dass alle Geschlechtsidentitäten angesprochen sind (Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Diskriminierung in Stellenanzeigen).
Möglich ist auch ein Stellentitel mit Sternchen, z. B. LKW-Fahrer * (aus SEO-Gründen am besten mit Leerzeichen). Das Sternchen verweist z. B. auf eine Fußnote, die angibt, dass alle Geschlechter gemeint sind. Oder Arbeitgeber weisen in der Stellenanzeige kurz darauf hin, dass sie die Stelle für Bewerbende jeglicher Geschlechtsidentität ausschreiben.
Eine nicht-inklusive Stellenanzeige birgt das Risiko, bestimmte Bewerbergruppen auszuschließen. Sie könnte Bewerbende, die sich nicht angesprochen fühlen, abschrecken. Dies wirkt der Vielfalt im Unternehmen entgegen. Ein diversifizierter Bewerberkreis kann die Fachkräftegewinnung erleichtern, indem mehr Kandidaten einbezogen werden. Trotz eines leichten Rückgangs der Arbeitskräftenachfrage seit Sommer 2022 bleibt der Fachkräftemangel in Deutschland hoch. Laut einer Studie von Randstad kämpfen derzeit rund 87 Prozent der Unternehmen mit einem Arbeitskräftemangel. Daher ist es wichtig, dass Arbeitgebende auf der sicheren Seite sind und AGG-konform agieren.
Intersexuelle Personen lassen sich weder eindeutig als männlich noch als weiblich kategorisieren. In Deutschland sind zwischen 0,2 % und 1,7 % der Bevölkerung intersexuell (Schätzungen gehen hier auseinander). Die Stellenanzeigen erreichen demnach nur einen sehr kleinen Teil der Bewerbenden. Dennoch könnte das Kürzel „d“ einen Effekt haben. Es erkennt an, dass eine Minderheit, die oft übersehen wird, existiert. Sie wird in der Sprache sichtbar. Für Menschen mit drittem Geschlecht war die Anerkennung im Personenstandsregister ein Erfolg. Vor dieser Möglichkeit konnten sie den Geschlechtseintrag leer lassen. Dadurch blieb ihre Geschlechtsidentität rechtlich unsichtbar. Mit der Option „drittes Geschlecht“ wird ihre Geschlechtsausprägung als existent anerkannt.
Arbeitgeber:innen tragen durch inklusive Stellenanzeigen zu dieser Anerkennung bei. Sprache leistet einen Beitrag zur Realitätswahrnehmung. Das Kürzel „w“ für weiblich wurde in der Stellenanzeige eingeführt, um Frauen als am Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppe explizit in den Bewerberkreis einzubeziehen. Seit Anerkennung des dritten Geschlechts folgte das Kürzel „d“ für divers. Vielleicht wird es irgendwann nicht mehr erforderlich sein, auf die Geschlechtsidentität hinzuweisen. Solange es Gruppen gibt, die verstärkt von Diskriminierung betroffen sind, kann es jedoch sinnvoll sein, diese explizit zu integrieren – nicht nur aus Gründen der AGG-Konformität.
Die Umsetzung von Stellenausschreibungen gemäß dem AGG erfordert ein sensibles Vorgehen und Bewusstsein für die vielfältigen Diskriminierungsmerkmale, die vom Gesetz abgedeckt werden. Dazu zählen neben Geschlecht und sexueller Identität auch Alter, Religion oder Weltanschauung, ethnische Herkunft und Behinderung. Um sicherzustellen, dass Stellenanzeigen diesen Kriterien gerecht werden, sollten im Unternehmen folgende Aspekte beachtet werden:
Klingt überfordernd? Online gibt es einige Best Practice Leitfäden die Ihnen das Ausschreiben von Stellenanzeigen erleichtern. Auch unsere Recruiting-Software zvoove Recruit kann Ihnen bei einer AGG-konformen Stellenausschreibung unter die Arme greifen und Bewerbungsprozesse deutlich erleichtern. Mithilfe von ChatGPT werden dabei ideale Stellenanzeigen generiert. Ein Beispiel dafür ist diese Ausschreibung:
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Fazit
Seit Anerkennung des dritten Geschlechts in der Rechtsordnung gibt es HR-technisch einige Umstellungen, z. B. in der Stellenanzeige. Etabliert hat sich bisher der Zusatz „m/w/d“, wobei d für divers steht. Stellenanzeigen sollten generell so verfasst sein, dass sie AGG-konform sind. Das heißt, dass sie unter anderem keine Geschlechtsausprägung ausschließen. Dies ließe sich über einen Zusatz realisieren, aber auch anders. Es existieren z. B. weitere Zusätze wie m/w/x, ein Gendersternchen oder Gendergap sowie die Möglichkeit des generischen Maskulinums. Recruiting-Softwares können durch den Einsatz von KI wie ChatGPT den Ausschreibungsprozess deutlich erleichtern. Eine Berücksichtigung unterschiedlicher Geschlechtsidentitäten kann nicht nur aus AGG-Gründen sinnvoll sein, sondern auch im Sinne einer diversen Belegschaft.
Foto: © Adobe Stock / LIGHTFIELD STUDIOS / 524249844
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