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15.05.2024 Alle Artikel

Midijob: Was ist das und was sind die Vorteile?

Pragmatisch, praktisch, gut: Der Midijob

Die Suche nach dem passenden Beschäftigungsmodell kann sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgebende eine Herausforderung darstellen. Wo einerseits Minijobs als geringfügige Beschäftigungen eben auch nur Mini-Einkünfte und Mini-Verfügbarkeit bieten und wo andererseits Fulltime-Jobs beispielsweise nicht mit Erziehungs- und Hausarbeit vereinbar sind, kann der Midijob die passende Alternative sein.

Was genau ist ein Midijob?

Kurz gesagt, beginnt der Midijob dort, wo die Verdienstgrenze des Minijobs endet. Ein Midijob bezeichnet eine Arbeitsstelle, bei der Arbeitnehmende ein regelmäßiges monatliches Einkommen zwischen 538 Euro und 2.000 Euro haben. Das Arbeitsverhältnis ist sozialversicherungspflichtig, aber für Arbeitgebende zu geringeren Beiträgen als ein Minijob.

Fast 9 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten üben mittlerweile einen Midijob aus. Eingeführt hatte man das Berufsmodell ursprünglich im Jahr 2003 als Teil der Hartz-Reformen, um Arbeitnehmenden, die knapp über der Minijob-Grenze verdienen, eine bessere Absicherung zu bieten.

Wichtig: Nicht alle Beschäftigungen innerhalb der genannten Einkommensgrenzen fallen in die Kategorie „Midijob“. Ausbildungsverhältnisse oder Freiwilligendienste – etwa Absolventen eines sozialen Jahres – sind davon ausgenommen. Bei Kurzarbeit oder Wiedereingliederungsmaßnahmen gelten die Regelungen ebenfalls nicht. Studierende können unter bestimmten Bedingungen einen Midijob ausüben und zahlen dann lediglich Steuern und Beiträge zur Rentenversicherung.
Die Regelungen für Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich sind im Sozialgesetzbuch (SGB) IV festgehalten.

Midijob: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Verdienst liegt zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro pro Monat
  • Sozialversicherungspflichtig, aber zu geringeren Beiträgen
  • Rentenpunkte können gesammelt werden
  • Einnahmen werden regulär versteuert

Für wen lohnt sich ein Midijob? Vor- und Nachteile.

Ein Midijob bietet sowohl Arbeitnehmenden als auch Arbeitgebenden Vorteile. Für Arbeitgebende bedeutet der Midijob eine flexiblere Beschäftigungsmöglichkeit ihrer Angestellten. Besonders in Branchen, in denen niedrigere Löhne gezahlt werden, macht sich das stark bemerkbar: Während Mitarbeitende in Minijobs aktuell (2024) maximal 43 Stunden monatlich arbeiten dürfen, wenn sie den Mindestlohn von 12,41 Euro erhalten, können es im Midijob bis zu 161 Stunden sein. Zudem fallen für Arbeitgebende beim Midijob niedrigere Abgaben für die Sozialversicherung an als beim Minijob.

Midijob: Vor- und Nachteile für Arbeitgebende

Vorteile:

  • Flexiblere Beschäftigungsmöglichkeiten als beim Minijob, da Mitarbeitnehmende im Midijob deutlich mehr Stunden arbeiten dürfen
  • Niedrigere Sozialversicherungsbeiträge im Vergleich zum Minijob: Während Arbeitgebende beim Minijob 28 Prozent an die Sozialversicherung abführen, mindert sich der Beitrag beim Midijob schrittweise (gemessen am Einkommen) bis zu einem Beitragssatz von etwa 20 Prozent.

Nachteile:

  • Erhöhter Verwaltungsaufwand aufgrund zahlreicher Sonderregelungen. Gerade Verwaltungsaufgaben lassen sich aber mittlerweile durch geeignete Branchensoftware digitalisieren, was den administrativen Aufwand stark verringert.

Midijob: Vor- und Nachteile für Arbeitnehmende

Arbeitnehmende haben mehr Spielraum im Verdienst und genießen gleichzeitig den vollen Schutz der Sozialversicherung: Wer mehr verdienen möchte als im Minijob, jedoch nicht die volle Arbeitszeit eines regulären Vollzeitjobs aufbringen kann oder will, für den ist ein Midijob möglicherweise die passende Alternative. Insbesondere für Studierende, Eltern oder Personen mit anderen Verpflichtungen kann der Midijob die ideale Lösung sein, um ein angemessenes Einkommen zu erzielen, ohne dabei an Flexibilität zu verlieren.

Vorteile:

  • Höheres Einkommen als im Minijob
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Arbeitnehmende in einem Midijob sind sowohl kranken- als auch pflegeversichert, und zwar zu reduzierten Beiträgen, während sie dennoch die vollen Leistungen in Anspruch nehmen können. Im Falle längerer Krankheitsphasen besteht für den Midijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld.
  • Arbeitslosenversicherung: Midijobber erhalten Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, wenn sie den Midijob für mindestens 12 Monate am Stück ausgeübt haben.
  • Zusätzliche Nebenbeschäftigung möglich: Neben einem Midijob können Arbeitnehmende zusätzlich einen Minijob als zulässige Nebenbeschäftigung ausüben. Dadurch lassen sich im Jahr bis zu 6.456 Euro mehr verdienen, ohne Sozialabgaben und Steuern leisten zu müssen.
  • Flexibilität in Bezug auf Arbeitszeit und Verdienst

Nachteile:

  • Brutto ≠ Netto. Es fallen im Gegensatz zum Minijob Beiträge für die Sozialversicherung und Steuern an. Die Beiträge liegen aber unter denen, die ein höher bezahlter Teilzeit- oder ein Vollzeitbeschäftigter zahlen muss.

Midijob, Minijob und Teilzeitjob – Was sind die Unterschiede?

In den allermeisten Konstellationen ist der Midijob zugleich ein Teilzeitjob. Die Frage also, ob Midijob oder Teilzeit besser ist, erübrigt sich hier. Ob ein Teilzeitjob wiederum zugleich ein Midijob ist, hängt davon ab, ob die Einkommensgrenze von 2.000 Euro überschritten wird.

Im Gegenzug kann ein Teilzeitjob zugleich auch ein Minijob sein, wenn das monatliche Einkommen 538 Euro nicht überschreitet. Im Hinblick auf die Abgrenzung zum Minijob lässt sich aber festhalten, dass Arbeitnehmende im Midijob im Gegensatz zu Arbeitnehmenden mit mehreren Minijobs eine deutlich höhere soziale Absicherung haben.

  • Bezahlung und Arbeitsumfang: Im Minijob dürfen Arbeitnehmende monatlich höchstens 538 Euro verdienen, während im Midijob Einkommen zwischen 538 Euro und 2.000 Euro möglich sind. Das wirkt sich logischerweise auf den Arbeitsumfang aus: Im Minijob sind dies maximal 43 Stunden monatlich, im Midijob bis zu 161 Stunden.
  • Sozialversicherung: Im Minijob fallen keine Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmende an, jedoch können diese freiwillig Rentenbeiträge leisten. Im Minijob wird kein Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben. Im Gegensatz zu Minijobbern müssen Midijobber anteilige Sozialversicherungsabgaben leisten, genießen dafür aber den vollen Sozialversicherungsschutz. Beim Minijob tragen die Kosten allein die Arbeitgebenden.
  • Bruttoentgelt: Beim Minijob gilt für Arbeitnehmende: Brutto = Netto, da weder Abgaben an das Finanzamt noch an die Sozialversicherungen gezahlt werden. Im Midijob hingegen werden Sozialabgaben fällig und gegebenenfalls auch Lohnsteuer.

Fazit

Der Midijob ist eine attraktive Alternative zum Minijob: Für Arbeitgebende bietet das Beschäftigungsmodell mehr Flexibilität im Hinblick auf den Umfang, in dem Arbeitnehmende zur Verfügung stehen können. Zudem fallen für Arbeitgebende beim Midijob niedrigere Abgaben für die Sozialversicherung an als beim Minijob.

Auch für Arbeitnehmende, die mehr verdienen möchten als im Minijob, jedoch nicht die komplette Arbeitszeit eines regulären Vollzeitjobs aufbringen können oder wollen, kann der Midijob eine gute Wahl sein. Mit einem monatlichen Einkommen zwischen 538 Euro und 2.000 Euro bietet der Midijob mehr Verdienstmöglichkeiten als der Minijob und gewährleistet zugleich eine angemessene Absicherung durch die Sozialversicherung.

Foto: © Adobe Stock / contrastwerkstatt / 46338345

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