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04.09.2024 Alle Artikel

Mehr Geld ab Oktober 2024: Löhne in der Personaldienstleistung steigen

Erhöhung der tariflichen Stundenlöhne in der Zeitarbeit in zwei Stufen

Tarifverhandlungen sind eine wichtige Sache, denn bei Ihnen geht’s ums Geld. Bereits im März wurde ein heftiges Tauziehen zwischen dem Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) und der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) nach drei Verhandlungsrunden beendet. Heraus kam ein neuer Tarifabschluss zu den Entgelt- und Manteltarifverträgen der BAP- und iGZ-Tarifwerke, der ab dem 1. Oktober 2024 greift.

Insgesamt erhöhen sich demnach die Entgelte für Zeitarbeitskräfte erneut um 7,5 Prozent. Ab Oktober 2024 erfolgt eine erste Anhebung um 3,7 Prozent, gefolgt von einer weiteren Steigerung um 3,8 Prozent ab März 2025. Diese Regelung gilt für einen Zeitraum von 18 Monaten.

Mehr Geld für 800.000 Beschäftigte

Für rund 800.000 Beschäftigte der Personaldienstleistung in Deutschland gibt es also ab Oktober 2024 mehr Geld. Wie viel genau, hängt von der Entgeltgruppe ab, in der man konkret beschäftigt ist. Details dazu verraten die Entgelttabellen, die man beim GVP einsehen kann. Wichtige Botschaft: Es geht in Entgeltgruppe 1 ab Oktober bereits mit 14 Euro pro Arbeitsstunde los. Schon der aktuelle Stand von 13,50 Euro liegt deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro.

Das verdienen Beschäftigte in der Personaldienstleistung ab Oktober 2024

Diese Stundenlöhne gelten ab Oktober 2024 für die verschiedenen Entgeltgruppen:

  • EG 1: 14 Euro (bisher 13,50 Euro)
  • EG 2a: 14,31 Euro (bisher 13,80 Euro)
  • EG 2b: 14,67 Euro (bisher 14,15 Euro)
  • EG 3: 15,62 Euro (bisher 15,06 Euro)
  • EG 4: 16,51 Euro (bisher 15,92 Euro)
  • EG 5: 18,51 Euro (bisher 17,85 Euro)
  • EG 6: 20,55 Euro (bisher 19,82 Euro)
  • EG 7: 23,91 Euro (bisher 23,06 Euro)
  • EG 8: 25,60 Euro (bisher 24,69 Euro)
  • EG 9: 26,85 Euro (bisher 25,89 Euro)

Zweite Lohnerhöhung in der Personaldienstleistung ab März 2025

Die Gewerkschaft ging mit einem Ziel von 8,5 Prozent Erhöhung (Bezug EG1) der Entgelte in die Tarifrunde. Außerdem sollten die Löhne für 12 Monate festgeschrieben werden. Ergebnis ist ab Oktober aber erstmal „nur“ eine Erhöhung um 3,7 Prozent. Jedoch gilt die nur bis Ende Februar 2025. Denn ab 1. März 2025 folgt die zweite vereinbarte Lohnsteigerung, dieses Mal ein Plus von 3,8 Prozent.

Personaldienstleistung: Lohnsteigerung ab März 2025

Ab 1. März 2025 gelten folgende Stundenlöhne in den verschiedenen Entgeltgruppen:

  • EG 1: 14,53 Euro
  • EG 2a: 14,85 Euro
  • EG 2b: 15,23 Euro
  • EG 3: 16,21 Euro
  • EG 4: 17,14 Euro
  • EG 5: 19,21 Euro
  • EG 6: 21,33 Euro
  • EG 7: 24,82 Euro
  • EG 8: 26,57 Euro
  • EG 9: 27,87 Euro

Jahressonderzahlungen ebenfalls erhöht

Schon länger war vereinbart, dass die Jahressonderzahlungen Anfang 2024 tarifdynamisch auf Basis der Entgeltgruppen 4 aus den Tarifverträgen angepasst werden. Davon betroffen sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Dabei gibt es jeweils Unterschiede je nach Betriebszugehörigkeit. Folgende Sonderzahlungen sind vereinbart:

Urlaubsgeld 2024

nach 6. Monat: 207 €
2.+3. Jahr: 310,50 €
nach 4. Jahr: 414 €

Weihnachtsgeld 2024

nach 6. Monat: 214,66 €
2.+3. Jahr: 321,99 €
nach 4. Jahr: 429,32 €

Urlaubsgeld 2025

nach 6. Monat: 222,82 €
2.+3. Jahr: 334,23 €
nach 4. Jahr: 445,63 €

Fazit

Beschäftigte in der Personaldienstleistung können sich erneut über mehr Geld freuen: Die Tariflöhne für Zeitarbeitskräfte erhöhen sich ab Herbst 2024 in zwei Stufen um insgesamt 7,5 Prozent. Ab dem 1. Oktober erfolgt eine erste Anhebung um 3,7 Prozent, gefolgt von einer weiteren Steigerung um 3,8 Prozent zum 1. März 2025. Diese Regelung gilt für einen Zeitraum von 18 Monaten.
Die Erhöhungen betreffen die Stundenlöhne sowie vereinbarte Sonderzahlungen.

Foto: © Adobe Stock/Wolfilser/378294456

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