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Arbeitsunfälle und Verdachtsfälle auf Berufskrankheiten mussten lange Zeit über papierbasierte Formulare an die zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Seit Anfang 2024 steht dafür auch ein elektronischer Übermittlungsweg zur Verfügung.
Grundlage ist die novellierte Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV). Sie schafft die rechtlichen Voraussetzungen für ein digitales Meldeverfahren und leitet den schrittweisen Übergang von papierbasierten zu elektronischen Unfallanzeigen ein.
Durch die digitale Erfassung über das zentrale Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung oder die digitalen Meldewege des zuständigen Unfallversicherungsträgers, etwa der VBG, gelangen die Daten strukturiert an die zuständigen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Eine Meldepflicht entsteht, sobald ein Arbeits- oder Wegeunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt. Der Unfalltag selbst zählt dabei nicht dazu.
Die Pflicht betrifft alle unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehenden Personen. Die modernisierte UVAV trägt hierbei auch veränderten Arbeitsrealitäten Rechnung:
Die Übermittlung erfolgt digital an den jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger. Unternehmen nutzen hierfür das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung oder das Onlineangebot des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Mit der Möglichkeit der Digitalisierung wurden die Pflichtangaben präzisiert. Neben dem Unfallhergang verlangt das System heute standardisiert Angaben zu folgenden Punkten:
Für Persionaldienstleister ist die Unfallmeldung eine besondere organisatorische Herausforderung. Verunfallt ein Zeitarbeitnehmender im Einsatzbetrieb, muss der Personaldienstleister die gesetzliche Meldepflicht erfüllen, obwohl sich der Vorfall außerhalb seines direkten Einflussbereichs ereignet hat. Deshalb ist er auf eine schnelle und vollständige Information durch den Kundenbetrieb angewiesen.
Rechtlicher Arbeitgeber ist und bleibt der Personaldienstleister. Er ist primär zur Erstattung der Unfallanzeige verpflichtet. Da jedoch der Entleiher für den operativen Arbeitsschutz vor Ort verantwortlich ist, müssen beide Parteien eng kooperieren:
Mit einer modernen Branchenlösung wie zvoove Payroll lassen sich für die Unfallversicherung relevante Daten digital verarbeiten und für Meldeprozesse bereitstellen.
| Ereignis / Zustand | Meldepflicht? | Meldefrist | Übermittlungsweg (ab 2028 exklusiv) |
| Arbeitsunfähigkeit < 3 Tage | Nein (nur interne Dokumentation) | — | — |
| Arbeitsunfähigkeit > 3 Tage | Ja | Innerhalb von 3 Tagen | Elektronisch (Portal oder HR-Software) |
| Schwerer Unfall / Massenunfall | Ja | Sofort (unverzügliche Meldung an den Unfallversicherungs-träger) | Elektronisch nachgelagert |
| Tödlicher Unfall | Ja | Sofort (unverzügliche Meldung an den Unfallversicherungs-träger) | Elektronisch nachgelagert |
Unternehmen, die bereits vollständig digitale Workflows etabliert haben und nicht bis zum harten Fristende 2028 warten, profitieren mehrfach:
Wer Arbeitsunfälle immer noch mit Papierformularen meldet, sollte zumindest die neueste Version der Musterformulare verwenden. Die Formulare wurden im Zuge der Digitalisierungsmöglichkeit ergänzt und enthalten jetzt alle neuen Inhalte, die die Verordnung seit 2024 fordert.
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können bereits seit 2024 elektronisch gemeldet werden. Noch läuft die gesetzliche Übergangsfrist, doch ab dem 1. Januar 2028 wird die digitale Übermittlung verpflichtend.
Gerade für Personaldienstleister bietet die frühzeitige Umstellung Vorteile: Digitale Prozesse reduzieren Medienbrüche, schaffen einheitliche Abläufe und erleichtern die fristgerechte Übermittlung von Unfallanzeigen an die zuständigen Unfallversicherungsträger.
Bild: © Gorodenkoff / Adobe Stock / 408316784
Die gesetzliche Übergangsphase endet am 31. Dezember 2027. Bis zu diesem Datum tolerieren die Unfallversicherungsträger Meldungen per Post. Ab dem 1. Januar 2028 ist die elektronische Übermittlung ausnahmslos gesetzliche Pflicht.
Die rechtliche Pflicht zur Erstattung der Unfallanzeige liegt beim Personaldienstleister, da dieser der vertraglich vereinbarte Arbeitgeber ist. Der Einsatzbetrieb (Entleiher) ist jedoch verpflichtet, dem Verleiher den Unfall sofort zu melden und alle notwendigen Angaben zum Unfallhergang bereitzustellen. Der digitale Weg ist ab 2028 Pflicht.
Ja. Unfälle auf dem direkten Weg von oder zur Arbeitsstätte (Wegeunfälle) unterliegen denselben gesetzlichen Bestimmungen wie Arbeitsunfälle im Betrieb. Führen sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen, müssen sie ab 2028 digital gemeldet werden.
Nein. Ab 2028 müssen Arbeitsunfälle elektronisch über die von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern bereitgestellten Meldewege übermittelt werden. Dazu gehören beispielsweise das DGUV-Serviceportal oder die digitalen Meldeangebote des jeweils zuständigen Unfallversicherungsträgers, etwa der VBG. Eine einfache E-Mail mit PDF-Anhang erfüllt die Anforderungen der UVAV nicht
Auch Unfälle im Homeoffice oder beim mobilen Arbeiten fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sofern sie in direktem sachlichem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Im digitalen Meldeformular muss in diesem Fall das Feld „Homeoffice-Tätigkeit“ explizit mit „Ja“ ausgewählt werden.
Quellen und weiterführende Literatur
Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV): Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung. https://www.gesetze-im-internet.de/uvav_2024/
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten wird digitalisiert. https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2023/quartal_3/details_3_576451.jsp
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG): Digitale Unfallanzeige – Unfälle oder Berufskrankheiten digital melden. Leitfaden zum Online-Verfahren für Mitgliedsunternehmen. URL: https://service.vbg.de/

Jörg Geiger ist Diplom-Informatiker und arbeitet seit über 20 Jahren als Fachjournalist im Bereich Technik. Dabei interessiert er sich vor allem für IT, die den Alltag tatsächlich verbessert. Für den zvoove Blog berichtet er über Trends und Entwicklungen in der Gebäude- und Personaldienstleistung, sowohl in technischer Hinsicht als auch in Bezug auf branchenspezifische Regelungen und Marktentwicklungen. 👉 Zum XING-Profil von Jörg Geiger
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