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28.12.2023 Alle Artikel

Arbeitsunfälle ab 2024 elektronisch übermitteln

Arbeitsunfälle: Neue Regelung aus dem Ministerium

Selbst komplett durchdigitalisierte Unternehmen kommen noch nicht ohne Papier aus. Denn es gibt immer noch weiße Flecken auf der Digitalisierungslandkarte. Einer davon ist das sogenannte Meldeverfahren zur Anzeige von Arbeitsunfällen sowie Verdachtsfällen auf Berufskrankheiten. Der Austausch zwischen Unternehmen und Unfallversicherungsträgern musste bisher zwingend auf Papier erfolgen. Das soll sich mit einer neuen Verordnung ab 2024 ändern.

Arbeitsunfälle elektronisch übermitteln: Neue Verordnung greift ab 1. Januar 2024

Die neue Verordnung aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde bereits im Sommer 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt vollumfänglich ab 1. Januar 2024 in Kraft. Sie regelt das Verfahren über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung neu und will es vollständig digitalisieren. Folgende Ziele will die neue Verordnung erreichen:

  • Digitalisierung: Das Meldeverfahren soll komplett digitalisiert werden, sodass bei vollständiger Umsetzung die elektronische Anzeige der einzige Meldeweg wird.
  • Papierformulare: Mit der Digitalisierung sollen die bisherigen Anzeigeformulare als zwingende Vorgabe entfallen.
  • Übergangszeit: Die digitale Meldung ist ab 2024 möglich. Zur Pflicht wird sie erst später, es gibt eine Überganszeit bis 1. Januar 2028.

Arbeitsunfälle übermitteln: Situation in der Zeitarbeit

Personaldienstleister:innen sind als Arbeitgebende zur Meldung von Arbeitsunfällen an die Unfallversicherung verpflichtet. Doch das betrifft nicht jeden Arbeitsunfall. Meldepflicht entsteht, wenn eine durch den Unfall herbeigeführte Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Tage dauert. Wichtige Ausnahme: Tödliche Unfälle, Massenunfälle und Unfälle mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden müssen sofort dem zuständigen Unfallversicherungsträger mitgeteilt werden. In allen anderen Fällen muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall abgegeben werden.

Datenschutz und Sicherheit nach BSI-Vorgaben

In der Verordnung ist neu festgelegt, dass Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten durch elektronische Datenübertragung anzuzeigen sind. Zu Sicherheit und Datenschutz heißt es recht unspezifisch, dass die geltenden Vorgaben „nach dem jeweiligen Stand der Technik“ umzusetzen sind. Den technischen Rahmen dafür gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor.

Den passenden Zugang für die digitalen Meldungen müssen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bereitstellen, inklusive gesicherter und verschlüsselter Datenübertragung.

Elektronische Übermittlung von Arbeitsunfällen: Neue vorgeschriebene Inhalte

Die Inhalte der digitalen Meldungen bleiben im Vergleich zu den papierbasierten Varianten ähnlich. Es sind aber einige neue Inhalte hinzugekommen: Zum Beispiel gibt es bei den Angaben zum Geschlecht auch die Möglichkeiten „Divers“ und „keine Angabe“ zur Auswahl. Außerdem lassen sich Angaben dazu machen, ob ein Unfall während einer Homeoffice-Tätigkeit passiert ist. Es ist auch möglich anzugeben, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt und ob ein Gewaltereignis vorgelegen hat.

Neue Musterformulare verwenden

Die in der Übergangsfrist noch gültigen Musterformulare der vormaligen Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung werden nicht um alle neuen Meldeinhalte ergänzt. Nur die Angaben zum Geschlecht sowie zur möglichen Homeoffice-Tätigkeit tauchen in den neuen Musterformularen auf. Ab dem 1. Januar 2024 sollen die Formulare nochmals ergänzt werden, dann um alle neuen Inhalte, die die Verordnung zum Jahreswechsel fordert.

Fazit

Es geht voran mit der Digitalisierung. Ab 2024 ist es möglich, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten digital zu melden. Unternehmen haben hier keinen Druck, das neue Verfahren schnell umzusetzen. Zur Pflicht soll es erst ab 2028 werden. Trotzdem sollte man die neuen Möglichkeiten nicht aus den Augen verlieren und einen Schritt weiter zum papierlosen Büro gehen.

Bild: © Gorodenkoff / Adobe Stock / 408316784

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