Mit über 100.000 Anwendenden die Nummer 1 in der Personaldienstleistung
Beratung anfordern
Für Personaldienstleister

Lohnabrechnung

zvoove Managed Payroll

zvoove optimal nutzen

zvoove Professional Services

Aus einer Hand

zvoove Premium Service

Elektronischen Entgeltunterlagen

Pflicht ab 2027: Wie Unternehmen jetzt handeln sollten

Mehr erfahren

zvoove-GVP Industry Pulse 2026

zvoove-gvp industry pulse 2026

Was bewegt die Personaldienstleistung?

Mehr erfahren

Webinare

Erweitern Sie Ihr Wissen durch Webinare zu aktuellen Themen.

Mehr erfahren

Events

Treffen Sie uns persönlich und erleben Sie zvoove hautnah!

Mehr erfahren

zCom 2026

Spannende Branchen-Insights, wertvolle Kontakte, top Speaker!

Das war die zCom 2026
Eine Frau mit Helm und Warnweste steht in einer Industriehalle und arbeitet an ihrem Laptop.

Sie finden unsere Artikel spannend?

Dann melden Sie sich zu unserem Newsletter an und erhalten Neuigkeiten direkt in Ihre Inbox.

Zuletzt geändert: 22.06.2026 Veröffentlicht: 28.12.2023
Alle Artikel

Arbeitsunfälle elektronisch melden: Leitfaden, Fristen & Praxis-Schnittstellen für Personaldienstleister

Das Bild ist ein Porträt unseres freien Mitarbeiters in der Redaktion Jörg Geiger.
von Jörg Geiger
Freier Fachjournalist bei zvoove

Alles Wichtige auf einen Blick

  • Elektronische Unfallanzeigen sind bereits seit 2024 möglich.
  • Bis zum 31. Dezember 2027 gilt eine Übergangsfrist.
  • Ab dem 1. Januar 2028 ist die digitale Übermittlung Pflicht.
  • Das ist für die Personaldienstleistung wichtig, weil Personaldienstleister rechtlich gesehen Arbeitgeber sind.

Der gesetzliche Rahmen: Arbeitsunfälle digital melden

Arbeitsunfälle und Verdachtsfälle auf Berufskrankheiten mussten lange Zeit über papierbasierte Formulare an die zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Seit Anfang 2024 steht dafür auch ein elektronischer Übermittlungsweg zur Verfügung.

Grundlage ist die novellierte Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV). Sie schafft die rechtlichen Voraussetzungen für ein digitales Meldeverfahren und leitet den schrittweisen Übergang von papierbasierten zu elektronischen Unfallanzeigen ein.

Durch die digitale Erfassung über das zentrale Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung oder die digitalen Meldewege des zuständigen Unfallversicherungsträgers, etwa der VBG, gelangen die Daten strukturiert an die zuständigen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Wann muss eine Unfallanzeige erfolgen?

Eine Meldepflicht entsteht, sobald ein Arbeits- oder Wegeunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt. Der Unfalltag selbst zählt dabei nicht dazu.

  • Regelfrist: Die Anzeige muss innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme durch das Unternehmen erstattet werden.
  • Ausnahme bei schweren Vorfällen: Tödliche Unfälle, Massenunfälle oder Unfälle mit schwersten Gesundheitsschäden müssen dem Unfallversicherungsträger sofort mitgeteilt werden.

Für wen gilt die Meldepflicht?

Die Pflicht betrifft alle unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehenden Personen. Die modernisierte UVAV trägt hierbei auch veränderten Arbeitsrealitäten Rechnung:

  • Homeoffice & Mobile Office: Unfälle im heimischen Arbeitszimmer oder bei mobilen betrieblichen Tätigkeiten sind präzise als solche im digitalen Formular zu kennzeichnen.
  • Geringfügig Beschäftigte & Azubis: Auch für Minijobber oder Auszubildende greift die Meldepflicht vollumfänglich und muss im Datensatz explizit angewählt werden.

Wo wird die digitale Meldung eingereicht?

Die Übermittlung erfolgt digital an den jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger. Unternehmen nutzen hierfür das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung oder das Onlineangebot des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

Wie sieht der elektronische Datensatz aus?

Mit der Möglichkeit der Digitalisierung wurden die Pflichtangaben präzisiert. Neben dem Unfallhergang verlangt das System heute standardisiert Angaben zu folgenden Punkten:

  • Geschlecht: Erweiterung um die Optionen „Divers“ und „Keine Angabe“.
  • Gewaltereignisse: Es muss dokumentiert werden, ob der Unfall auf körperliche oder psychische Übergriffe zurückzuführen ist.
  • Status: Die Erfassung, ob es sich um Arbeitnehmerüberlassung handelt.

Welche Ziele will die digitale Unfallmeldung erreichen?

  • Digitalisierung: Das Meldeverfahren soll komplett digitalisiert werden, sodass bei vollständiger Umsetzung die elektronische Anzeige der einzige Meldeweg wird.
  • Papierformulare: Mit der Digitalisierung sollen die bisherigen Anzeigeformulare als zwingende Vorgabe des Verordnungsgebers entfallen.
  • Übergangszeit: Die digitale Meldung ist seit Anfang 2024 möglich, zur Pflicht wird sie erst später, es gibt eine Überganszeit bis 1. Januar 2028.

Digitale Meldung von Arbeitsunfällen in der Personaldienstleistung

Für Persionaldienstleister ist die Unfallmeldung eine besondere organisatorische Herausforderung. Verunfallt ein Zeitarbeitnehmender im Einsatzbetrieb, muss der Personaldienstleister die gesetzliche Meldepflicht erfüllen, obwohl sich der Vorfall außerhalb seines direkten Einflussbereichs ereignet hat. Deshalb ist er auf eine schnelle und vollständige Information durch den Kundenbetrieb angewiesen.

Rechtliche Zuständigkeit für Arbeitsunfälle in der Personaldienstleistung

Rechtlicher Arbeitgeber ist und bleibt der Personaldienstleister. Er ist primär zur Erstattung der Unfallanzeige verpflichtet. Da jedoch der Entleiher für den operativen Arbeitsschutz vor Ort verantwortlich ist, müssen beide Parteien eng kooperieren:

  1. Informationspflicht des Kunden: Der Einsatzbetrieb muss den Personaldienstleister unverzüglich über jeden Unfall informieren.
  2. Gemeinsame Dokumentation: Für die elektronische Übermittlung benötigt der Personaldienstleister exakte Angaben zum Unfallort, zu Zeugen und zum genauen Hergang des Vorfalls im Kundenbetrieb.
  3. Beteiligte Stellen informieren: Je nach betrieblicher Organisation sind die zuständigen Interessenvertretungen sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt einzubeziehen. Der verunglückte Mitarbeitende hat Anspruch auf eine Kopie der Unfallanzeige.

Mit einer modernen Branchenlösung wie zvoove Payroll lassen sich für die Unfallversicherung relevante Daten digital verarbeiten und für Meldeprozesse bereitstellen.

Ereignis / ZustandMeldepflicht?MeldefristÜbermittlungsweg (ab 2028 exklusiv)
Arbeitsunfähigkeit < 3 TageNein (nur interne Dokumentation)——
Arbeitsunfähigkeit > 3 TageJaInnerhalb von 3 TagenElektronisch (Portal oder HR-Software)
Schwerer Unfall / MassenunfallJaSofort (unverzügliche Meldung an den Unfallversicherungs-träger)Elektronisch nachgelagert
Tödlicher UnfallJaSofort (unverzügliche Meldung an den Unfallversicherungs-träger)Elektronisch nachgelagert

Darum lohnt sich die rechtzeitige Umstellung

Unternehmen, die bereits vollständig digitale Workflows etabliert haben und nicht bis zum harten Fristende 2028 warten, profitieren mehrfach:

  • Prozessgeschwindigkeit: Elektronische Meldungen minimieren Rückfragen der Berufsgenossenschaften, da Pflichtfelder durch Systemvalidierungen nicht leer bleiben können.
  • Datensicherheit: Digitale Prozesse helfen, sensible Daten kontrolliert, nachvollziehbar und medienbruchfrei zu verarbeiten.
  • Zukunftssicherheit: Strukturierte digitale Daten schaffen perspektivisch die Grundlage für weitergehende Auswertungen im Arbeitsschutz.

Neue Musterformulare für Papiernutzer

Wer Arbeitsunfälle immer noch mit Papierformularen meldet, sollte zumindest die neueste Version der Musterformulare verwenden. Die Formulare wurden im Zuge der Digitalisierungsmöglichkeit ergänzt und enthalten jetzt alle neuen Inhalte, die die Verordnung seit 2024 fordert.

Fazit

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können bereits seit 2024 elektronisch gemeldet werden. Noch läuft die gesetzliche Übergangsfrist, doch ab dem 1. Januar 2028 wird die digitale Übermittlung verpflichtend.

Gerade für Personaldienstleister bietet die frühzeitige Umstellung Vorteile: Digitale Prozesse reduzieren Medienbrüche, schaffen einheitliche Abläufe und erleichtern die fristgerechte Übermittlung von Unfallanzeigen an die zuständigen Unfallversicherungsträger.

Bild: © Gorodenkoff / Adobe Stock / 408316784

Häufige Fragen und Antworten zu Arbeitsunfällen in der Personaldienstleistung

Wann läuft die Übergangsfrist für die postalische Unfallmeldung ab?

Die gesetzliche Übergangsphase endet am 31. Dezember 2027. Bis zu diesem Datum tolerieren die Unfallversicherungsträger Meldungen per Post. Ab dem 1. Januar 2028 ist die elektronische Übermittlung ausnahmslos gesetzliche Pflicht.

Wer muss den Unfall eines Zeitarbeitnehmenden digital melden?

Die rechtliche Pflicht zur Erstattung der Unfallanzeige liegt beim Personaldienstleister, da dieser der vertraglich vereinbarte Arbeitgeber ist. Der Einsatzbetrieb (Entleiher) ist jedoch verpflichtet, dem Verleiher den Unfall sofort zu melden und alle notwendigen Angaben zum Unfallhergang bereitzustellen. Der digitale Weg ist ab 2028 Pflicht.

Müssen auch Wegeunfälle elektronisch übermittelt werden?

Ja. Unfälle auf dem direkten Weg von oder zur Arbeitsstätte (Wegeunfälle) unterliegen denselben gesetzlichen Bestimmungen wie Arbeitsunfälle im Betrieb. Führen sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen, müssen sie ab 2028 digital gemeldet werden.

Reicht eine Meldung von Arbeitsunfällen per E-Mail oder PDF-Anhang ab 2028 aus?

Nein. Ab 2028 müssen Arbeitsunfälle elektronisch über die von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern bereitgestellten Meldewege übermittelt werden. Dazu gehören beispielsweise das DGUV-Serviceportal oder die digitalen Meldeangebote des jeweils zuständigen Unfallversicherungsträgers, etwa der VBG. Eine einfache E-Mail mit PDF-Anhang erfüllt die Anforderungen der UVAV nicht

Was passiert, wenn ein Unfall im Homeoffice passiert?

Auch Unfälle im Homeoffice oder beim mobilen Arbeiten fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sofern sie in direktem sachlichem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Im digitalen Meldeformular muss in diesem Fall das Feld „Homeoffice-Tätigkeit“ explizit mit „Ja“ ausgewählt werden.

Quellen und weiterführende Literatur

Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV): Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung. https://www.gesetze-im-internet.de/uvav_2024/

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten wird digitalisiert. https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2023/quartal_3/details_3_576451.jsp

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG): Digitale Unfallanzeige – Unfälle oder Berufskrankheiten digital melden. Leitfaden zum Online-Verfahren für Mitgliedsunternehmen. URL: https://service.vbg.de/

Autor
Das Bild ist ein Porträt unseres freien Mitarbeiters in der Redaktion Jörg Geiger.
Jörg Geiger
Freier Fachjournalist | zvoove

Jörg Geiger ist Diplom-Informatiker und arbeitet seit über 20 Jahren als Fachjournalist im Bereich Technik. Dabei interessiert er sich vor allem für IT, die den Alltag tatsächlich verbessert. Für den zvoove Blog berichtet er über Trends und Entwicklungen in der Gebäude- und Personaldienstleistung, sowohl in technischer Hinsicht als auch in Bezug auf branchenspezifische Regelungen und Marktentwicklungen. 👉 Zum XING-Profil von Jörg Geiger

 

 

Weitere Beiträge