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Geld allein ist für Mitarbeiter zwar nicht alles im Job, aber trotzdem eine sehr wichtige Komponente, das sagt der gesunde Menschenverstand und auch Studien bestätigen es immer wieder. Gleichzeitig müssen Arbeitgeber natürlich auch wirtschaftlich denken. Doch was können Unternehmen tun, abgesehen von klassischen Gehaltserhöhungen, um Mitarbeiter zu belohnen, zu motivieren und auch neue Fachkräfte anzusprechen?
Ein interessantes Angebot sind vermögenswirksame Leistungen (VL), wie sie im Vermögensbildungsgesetz festgelegt sind. Chefs helfen damit ihren Mitarbeitern beim Vermögensaufbau. Bis zu 480 Euro im Jahr sind möglich, angelegt wird das Geld in verschiedenen Formen, die der Mitarbeiter selbst bestimmen kann. Nach sieben Jahren Anlage erfolgt die Auszahlung.
Personaler kennen VL natürlich, bei Mitarbeitern ist das Wissen um den Vermögensaufbau aber oft nicht vorhanden und speziell für Job-Einsteiger ist das Thema meist komplett neu. Dabei sind VL sehr interessant, denn es handelt sich um zusätzliche Zahlungen vom Arbeitgeber, über die sich Mitarbeiter ein kleines finanzielles Polster aufbauen können. Bis zu 480 Euro pro Jahr sind maximal möglich, es handelt sich also für Arbeitgeber um überschaubare Beträge von höchstens 40 Euro im Monat.
Wichtig: Sind VL nicht ohnehin im Tarifvertrag vorgesehen, sind sie eine freiwillige Leistung, die zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird und ein interessantes Goodie für Mitarbeiter darstellt. Anders als das Gehalt, wird das Extra-Geld aber nicht direkt an Mitarbeiter überwiesen, sondern auf eine Sparanlage eingezahlt.
Gängige Anlageformen sind zum Beispiel Banksparplan, Fondssparplan, Bausparvertrag oder Baukredittilgung. Wie das Extra-Zahlungen angelegt werden sollen, entscheiden die Mitarbeiter selbst. Nach sechs Jahren Anlage ruht das Geld für ein weiteres Jahr, danach können Mitarbeiter über die angesparte Summe verfügen.
Tipp: Um sich die Zahlungen im siebten Jahr nicht entgehen zu lassen, können Mitarbeiter dann schon wieder einen neuen Vertrag über VL abschließen.
Einen allgemeinen, gesetzlichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen gibt es nicht. Das mag bedauerlich sein, aber es ist keine unüberwindliche Hürde. Viele Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen enthalten Regelungen zu vermögenswirksamen Leistungen und im Zweifelsfall können Mitarbeiter einfach danach fragen.
Wer mit seinem Vorgesetzten über das Gehalt verhandelt, kann die Möglichkeit der VL als zusätzliche Option ansprechen. Weitere gute Ansprechpartner in der Firma sind sowohl der Betriebsrat als auch die Personalabteilung. Dort sollten sich auch alle Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen für den Einzelfall beantworten lassen.
Grundsätzlich können Angestellte, Arbeiter, Auszubildende oder Beamte vermögenswirksame Leistungen erhalten, auch bei Teilzeitarbeit ist dies möglich. Allerdings sind Freiberufler, Selbstständige und Rentner von dieser Möglichkeit ausgeschlossen.
VL sind nicht wie Lottospielen, es gibt keine Millionenausschüttungen, gleichzeitig gehen Mitarbeiter aber nach einigen Jahren mit einer hübschen Summe aus der Anlage. Ohnehin sollte man einem geschenkten Gaul nicht ins Maul schauen. Die genaue Höhe der VL hängt vor allem vom Arbeitgeber und den tariflichen Bestimmungen oder dem Beruf ab. Es existiert jedoch eine Obergrenze von 480 Euro pro Jahr bzw. 40 Euro pro Monat. Zahlen Arbeitgeber nicht den Maximalbetrag, kann man diesen aus eigener Tasche aufstocken.
Unterschätzen sollte man diese Art der Vermögensbildung nicht, denn auch kleine Beträge können über eine längere Zeitspanne betrachtet zu einer ansehnlichen Summe anwachsen. Auf diese Weise können über die Zeit stressfrei einige Tausend Euro angespart werden. Der Fokus liegt hierbei nicht auf raschem Gewinn, sondern auf mittelfristiger Ersparnis.
Die Mindestlaufzeit eines VL-Vertrags erstreckt sich über sieben Jahre. Wichtig: Während dieser Zeit haben Anleger keinen Zugriff auf das Geld. Der Arbeitgeber zahlt sechs Jahre lang ein, während das Geld im siebten Jahr ruhen muss. Nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit, die Anlage aufzulösen oder eigene Einzahlungen fortzuführen.
Sobald Mitarbeiter die Zustimmung Ihres Arbeitgebers für vermögenswirksame Leistungen erhalten haben, steht es ihnen frei, eine Anlageform auszuwählen. Das kann beispielsweise ein Fondssparplan oder ein Bausparvertrag. Die Verantwortung für die Wahl der Anlageoption liegt beim Sparer. Hausbanken stellen umfangreiche Informationsmaterialien zu diesem Thema zur Verfügung.
Sobald sich Mitarbeiter für eine bestimmte Anlageform entschieden haben, stellt die Bank ein entsprechendes Formular für den Arbeitgeber bereit.
Neben den Beiträgen des Arbeitgebers könnte auch der Staat eine zusätzliche Unterstützung bieten. Die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine finanzielle Zuwendung, die vom Finanzamt auf vermögenswirksame Leistungen gewährt wird. Um diese Förderung zu erhalten, müssen die VL ausschließlich vom Arbeitgeber stammen, private Aufstockungen sind nicht erlaubt. Zudem gelten Einkommensgrenzen, die je nach gewählter Anlageform einzuhalten sind.
Beispielweise liegt die Grenze für das zu versteuernde Einkommen bei Verheirateten bei 35.800 Euro, wenn Mitarbeiter sich für einen Bausparvertrag entscheiden. Bei einem Fondssparplan beträgt die Grenze in diesem Fall 40.000 Euro. Die Beantragung der Sparzulage erfolgt im Rahmen der Steuererklärung. Auf diesem Weg sichern sich Mitarbeiter bis zu 80 Euro jährliche Zulage.
Fazit
VL sind eine interessante Sache für Mitarbeiter und Unternehmen. Mitarbeiter kriegen eine interessante Sparform, die teilweise auch noch staatlich gefördert wird und Unternehmen haben eine zusätzliche Trumpfkarte zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern auf der Hand.
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