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Bereits am 26. Juni 2023 hat die Mindestlohnkommission einen neuen Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst. Bis 2025 soll es über zwei Stufen eine Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde geben. Doch um das Thema wird politisch weiterhin gestritten, wurde in der Kommission doch die Arbeitnehmerseite überstimmt.
Ungelernte Hilfskräfte (Entgeltgruppe 1) verdienen in der Zeitarbeits-Branche jetzt schon mehr. Mit 13 Euro pro Stunde liegt der Branchen-Mindestlohn laut iGZ-DGB-Tarifwerk schon jetzt höher als die geplante Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns in den nächsten Jahren. Eine weitere Steigerung auf 13,50 Euro ist ab Januar 2024 für Beschäftigte bei Personaldienstleistern geplant.
Seit 2015 gibt es in Deutschland den gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Angefangen hat man damals mit 8,50 Euro pro Stunde, aktuell beträgt er 12 Euro brutto pro Stunde. Zuständig für die Festlegung der Höhe ist die Mindestlohnkommission, die aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besteht. Das weitere Vorgehen: Die Bundesregierung setzt den von der Kommission beschlossenen angepassten Mindestlohn durch eine Rechtsverordnung in Kraft.
Geplant sind aber aktuell keine allzu hohen Sprünge: Zwei Mal 41 Cent extra soll es obendrauf geben, eine Erhöhung auf 12,41 Euro ab 2024 sowie eine weitere Steigerung auf dann 12,82 Euro ab 2025, unter dem Strich ist das ein Plus von 6,8 Prozent. Das ist zumindest das Ergebnis des letzten Beschlusses der Mindestlohnkommission.
Doch der gesetzliche Mindestlohn ist trotz Kommissionsbeschluss weiterhin Streitthema und bietet eine Bühne für verschiedenste Forderungen: Vor allem Grüne, Gewerkschaften und Sozialverbände pochen auf Reformen für einen höheren Mindestlohn in Deutschland. Arbeitgeber halten dagegen und warnen vor Populismus.
Ein großer Streitpunkt ist die unterschiedliche Interpretation von EU-Vorgaben. Die EU-Mindestlohnrichtlinie legt fest, dass sich die Mindestlöhne in jedem EU-Land an 60 Prozent des Medianlohns orientieren sollen. Wichtig: Der Medien ist kein Durchschnittslohn, vielmehr gibt er eine Grenze an, bei der es genauso viele Menschen mit höherem und niedrigerem Einkommen gibt.
Allerdings gehen die Meinungen darüber auseinander, wie weit die EU-Richtlinie reicht: Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung hat berechnet, dass der Mindestlohn schon heute 13,53 Euro betragen müsste. Für die nächsten Jahre sollten weitere Steigerungen folgen. Von Arbeitgeberseite wird man dagegen nicht müde zu betonen, dass die EU-Mindestlohnrichtlinie die gesetzlichen Vorgaben für die Arbeit der Mindestlohnkommission nicht ändert.
• Entgeltgruppe 1: 13 Euro, Zulage 20 Cent
• Entgeltgruppe 2a: 13,20 Euro, Zulage 20 Cent
• Entgeltgruppe 2b: 13,50 Euro, Zulage 20 Cent
• Entgeltgruppe 3: 14,55 Euro, Zulage 20 Cent
• Entgeltgruppe 4: 15,38 Euro, Zulage 20 Cent
• Entgeltgruppe 5: 17,25 Euro, Zulage 35 Cent
• Entgeltgruppe 6: 19,24 Euro, Zulage 35 Cent
• Entgeltgruppe 7: 22,39 Euro, Zulage 35 Cent
• Entgeltgruppe 8: 23,97 Euro, Zulage 35 Cent
• Entgeltgruppe 9: 25,14 Euro, Zulage 35 Cent
• Entgeltgruppe 1: 13,50 Euro, Zulage 20 Cent
• Entgeltgruppe 2a: 13,80 Euro, Zulage 20 Cent
• Entgeltgruppe 2b: 14,15 Euro, Zulage 20 Cent
• Entgeltgruppe 3: 15,06 Euro, Zulage 20 Cent
• Entgeltgruppe 4: 15,92 Euro, Zulage 20 Cent
• Entgeltgruppe 5: 17,85 Euro, Zulage 35 Cent
• Entgeltgruppe 6: 19,82 Euro, Zulage 35 Cent
• Entgeltgruppe 7: 23,06 Euro, Zulage 35 Cent
• Entgeltgruppe 8: 24,69 Euro, Zulage 35 Cent
• Entgeltgruppe 9: 25,89 Euro, Zulage 35 Cent
Im europäischen Vergleich steht der deutsche Mindestlohn fast an der Spitze. Mehr wurde zu Jahresbeginn in der EU nur in Luxemburg mit 13,80 Euro pro Stunde gezahlt, wie aus einem Vergleich des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts hervorgeht. Weitere Nachbarländer wie Frankreich, die Niederlande und Belgien lagen zwischen 11,27 Euro und 11,85 Euro. Besonders in Osteuropa ist der Mindestlohn aber deutlich geringer. Schlusslicht ist Bulgarien mit nur 2,41 Euro je Stunde.
In der Pflege soll es 2024 deutlich höhere Mindestlöhne geben. Eine Empfehlung der Pflegekommission will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch zwei Erhöhungen umsetzen. Ab Mai 2024 bzw. Juli 2025 sollen Pflegehilfskräfte schrittweise mindestens 16,10 Euro pro Stunde kriegen. Je nach Qualifizierungsgrad sind Steigerungen bis 20,50 Euro pro Stunde bei Pflegefachkräften geplant, das entspricht 14 Prozent mehr Lohn als bisher.
Fazit
Zeitarbeit ist und bleibt die bessere Wahl insbesondere im Helferbereich: Das zeigt sich vor allem auch beim Blick auf die Entgelttabellen: Aktuell verdienen ungelernte Hilfskräfte in der Zeitarbeit schon mehr als der gesetzliche Mindestlohn 2025 vorschreibt.
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Jörg Geiger ist Diplom-Informatiker und arbeitet seit über 20 Jahren als Fachjournalist im Bereich Technik. Dabei interessiert er sich vor allem für IT, die den Alltag tatsächlich verbessert. Für den zvoove Blog berichtet er über Trends und Entwicklungen in der Gebäude- und Personaldienstleistung, sowohl in technischer Hinsicht als auch in Bezug auf branchenspezifische Regelungen und Marktentwicklungen.
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