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20.09.2023 Alle Artikel

Neues Bürokratie-entlastungsgesetz: Eckpunkte festgelegt

Vierter Anlauf für weniger Bürokratie in Deutschland

Deutschland gilt als Bürokratieweltmeister und das nervt nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Unternehmen aus allen Branchen. Die Bundesregierung hat sich jetzt zum Ziel gesetzt, beim Bürokratieabbau reale Fortschritte zu erzielen. Und wie soll es anders sein: Ein neues Gesetz mit dem sperrigen Namen Bürokratieentlastungsgesetz IV soll die Erleichterungen festlegen. Das Bundeskabinett hat die von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgelegten Eckpunkte für das BEG IV kürzlich beschlossen.

Bürokratieentlastungsgesetz: Endlich leichteres Leben für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung?

Im Namen steckt es schon, das BEG IV ist nicht der erste Versuch in Richtung weniger Bürokratie in Deutschland. Schon 2016 trat das erste Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft, gefolgt vom BEG II Mitte 2017 und BEG III Anfang 2020. Nun will die Regierung also den vierten Anlauf nehmen, um unnötige Bürokratie in Deutschland abzubauen.
An dieser Stelle kann man einwenden, dass man von den ersten drei Bürokratieentlastungsgesetzen nicht besonders viel gemerkt haben kann, sonst würde man heute nicht auch noch über zu viel Bürokratie klagen. Doch die Eckpunkte für die Neuauflage des Gesetzes stammen nicht allein aus der Politik, sondern wurden unter anderem auf Grundlage der Anfang 2023 durchgeführten Verbändeabfrage erstellt. An dieser Abfrage beteiligten sich zwischen Januar und März 2023 insgesamt 57 Verbände und reichten dabei immerhin 442 Vorschläge ein.
Die formulierten Vorschläge decken ein breites Spektrum ab, von A wie „Abschaffung des Schriftformerfordernisses“ bis Z wie „Zustimmungsfiktion für Allgemeine Geschäftsbedingungen“. Vor allem die Schriftformerfordernis, wie sie etwa in §12 AÜG festgeschrieben ist, gilt in der Personaldienstleistungsbranche als Fossil aus analogen Zeiten.

Eckpunkte des BEG IV für Personaldienstleister

Diese Vorschläge aus dem Eckpunktepapier betreffen auch Personaldienstleistende:

  • Arbeitsverträge: Im Nachweisgesetz soll eine wichtige Regelung geschaffen werden. Arbeitgeber sollen keinen Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen mehr liefern müssen, wenn ein Arbeitsvertrag in elektronischer Form geschlossen wurde. Das soll auch für in elektronischer Form geschlossene Änderungsverträge bei Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen gelten.
  • Arbeitszeugnisse: Arbeitszeugnisse sollen künftig auch in elektronischer Form ausgestellt werden können.
  • Aufbewahrungspflichten: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden.
  • Aushangpflicht: Arbeitgebende können die gesetzlichen Aushangpflichten auch über die im Betrieb übliche Informations- und Kommunikationstechnik (etwa das Intranet) erfüllen, sofern alle Beschäftigten freien Zugang zu den Informationen haben.
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Anträge auf Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ablehnung sowie Elternzeitanträge sollen in Textform möglich sein – also künftig nicht nur schriftlich, sondern auch per E-Mail.
  • Schriftformerfordernis: Die elektronische Form soll im Bürgerlichen Gesetzbuch die Regelform werden. Deshalb sollen zahlreiche Schriftformerfordernisse soweit wie möglich aufgehoben werden.
  • Informationspflichten: Weniger Informationspflichten sollen den Mittelstand entlasten. Dabei sollen die Informationspflichten in branchen- und berufsspezifischen Verordnungen auf den Prüfstand gestellt werden.

Bürokratiekostenindex soll sinken

Welche Kosten Bürokratie wirklich verursacht, will der sogenannte Bürokratiekostenindex, der seit 2012 vom Statistischen Bundesamt erhoben wird, beziffern. Die damals bestehende Belastung wurde mit 100 definiert. Seit der Festlegung schwankt der Wert zwischen einem Maximum von 100,41 und einem Minimum von 96,97. Der Bürokratiekostenindex liegt mit Stand Juni 2023 bei 98,41, steigt aber seit Anfang 2022 kontinuierlich an. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts soll der Wert durch die angedachten Maßnahmen des BEG IV deutlich sinken.

Fazit

Wenn es eine Sache gibt, die sich wohl jedes Unternehmen in Deutschland wünscht, dann ist weniger Bürokratie ein heißer Kandidat. Im Bürokratieentlastungsgesetz IV stecken ein paar gute Ideen, die jeden Bürger und jede Bürgerin betreffen, aber auch Unternehmen und damit speziell auch Personaldienstleistende. Trotzdem muss man abwarten, was am Ende wirklich im Gesetz stehen wird und ob nicht doch wieder Ausnahmen und Sonderregeln die Erleichterung aufwiegen. Noch in diesem Jahr soll ein Referentenentwurf vorgelegt werden, der dann im ersten Halbjahr 2024 vom Bundestag beschlossen werden könnte.

Foto: © alphaspirit / Adobe Stock

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