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Deutschland gilt als Bürokratieweltmeister und das nervt nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Unternehmen aus allen Branchen. Die Bundesregierung hat sich jetzt zum Ziel gesetzt, beim Bürokratieabbau reale Fortschritte zu erzielen. Und wie soll es anders sein: Ein neues Gesetz mit dem sperrigen Namen Bürokratieentlastungsgesetz IV soll die Erleichterungen festlegen. Das Bundeskabinett hat die von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgelegten Eckpunkte für das BEG IV kürzlich beschlossen.
Im Namen steckt es schon, das BEG IV ist nicht der erste Versuch in Richtung weniger Bürokratie in Deutschland. Schon 2016 trat das erste Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft, gefolgt vom BEG II Mitte 2017 und BEG III Anfang 2020. Nun will die Regierung also den vierten Anlauf nehmen, um unnötige Bürokratie in Deutschland abzubauen.
An dieser Stelle kann man einwenden, dass man von den ersten drei Bürokratieentlastungsgesetzen nicht besonders viel gemerkt haben kann, sonst würde man heute nicht auch noch über zu viel Bürokratie klagen. Doch die Eckpunkte für die Neuauflage des Gesetzes stammen nicht allein aus der Politik, sondern wurden unter anderem auf Grundlage der Anfang 2023 durchgeführten Verbändeabfrage erstellt. An dieser Abfrage beteiligten sich zwischen Januar und März 2023 insgesamt 57 Verbände und reichten dabei immerhin 442 Vorschläge ein.
Die formulierten Vorschläge decken ein breites Spektrum ab, von A wie „Abschaffung des Schriftformerfordernisses“ bis Z wie „Zustimmungsfiktion für Allgemeine Geschäftsbedingungen“. Vor allem die Schriftformerfordernis, wie sie etwa in §12 AÜG festgeschrieben ist, gilt in der Personaldienstleistungsbranche als Fossil aus analogen Zeiten.
Diese Vorschläge aus dem Eckpunktepapier betreffen auch Personaldienstleistende:
Welche Kosten Bürokratie wirklich verursacht, will der sogenannte Bürokratiekostenindex, der seit 2012 vom Statistischen Bundesamt erhoben wird, beziffern. Die damals bestehende Belastung wurde mit 100 definiert. Seit der Festlegung schwankt der Wert zwischen einem Maximum von 100,41 und einem Minimum von 96,97. Der Bürokratiekostenindex liegt mit Stand Juni 2023 bei 98,41, steigt aber seit Anfang 2022 kontinuierlich an. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts soll der Wert durch die angedachten Maßnahmen des BEG IV deutlich sinken.
Fazit
Wenn es eine Sache gibt, die sich wohl jedes Unternehmen in Deutschland wünscht, dann ist weniger Bürokratie ein heißer Kandidat. Im Bürokratieentlastungsgesetz IV stecken ein paar gute Ideen, die jeden Bürger und jede Bürgerin betreffen, aber auch Unternehmen und damit speziell auch Personaldienstleistende. Trotzdem muss man abwarten, was am Ende wirklich im Gesetz stehen wird und ob nicht doch wieder Ausnahmen und Sonderregeln die Erleichterung aufwiegen. Noch in diesem Jahr soll ein Referentenentwurf vorgelegt werden, der dann im ersten Halbjahr 2024 vom Bundestag beschlossen werden könnte.
Foto: © alphaspirit / Adobe Stock
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Jörg Geiger ist Diplom-Informatiker und arbeitet seit über 20 Jahren als Fachjournalist im Bereich Technik. Dabei interessiert er sich vor allem für IT, die den Alltag tatsächlich verbessert. Für den zvoove Blog berichtet er über Trends und Entwicklungen in der Gebäude- und Personaldienstleistung, sowohl in technischer Hinsicht als auch in Bezug auf branchenspezifische Regelungen und Marktentwicklungen.
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