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28.02.2024 Alle Artikel

Neues Meldeportal für die Sozialversicherung

Ab März 2024 gibt es das neue SV-Meldeportal

Zwei große Posten werden Arbeitnehmenden vom Bruttogehalt abgezogen: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Für Letztere gibt es seit 23 Jahren die Anwendung sv.net. Mehr als eine halbe Million Arbeitgebende tauschen damit jährlich rund 25 Millionen Transaktionen mit den Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger aus. Doch hier gibt es ab März 2024 eine große Änderung.

Denn bisher wurde sv.net von den Krankenkassen freiwillig angeboten. Aus neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ergibt sich jetzt aber eine Pflicht für die Sozialversicherungsträger. Sie müssen für Arbeitgebende den elektronischen Datenaustausch nach §95a Sozialgesetzbuch IV und dem Aufwendungsausgleichsgesetz für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte Ausfüllhilfe bereitstellen. Das steckt hinter dem neuen SV-Meldeportal.

Arbeitgebende oder deren Dienstleistungspartner:innen können sich bereits seit dem 4. Oktober 2023 für die Nutzung des neuen Portals registrieren. Am 29. Februar 2024 endet die Übergangsfrist, in der beide Dienste parallel genutzt werden können.

sv.net wird am 29. Februar 2024 abgeschaltet

Ende Februar 2024 ist Schluss mit sv.net, die Webseite wird abgeschaltet. Bis dahin müssen alle aktiven Nutzer die Anwendung gewechselt haben. Eine Datenübernahme ist nicht möglich. Zur Anmeldung am neuen Portal ist ein ELSTER-Unternehmenskonto nötig, das Firmen kostenlos einrichten können. Dazu wird die Steuernummer benötigt. Ein Unternehmenskonto besteht aus einem oder mehreren Benutzerkonten. Jedes Benutzerkonto ist dabei einer Person zugeordnet.

Im Zuge der Registrierung erhalten Unternehmen ein sogenanntes ELSTER-Organisationszertifikat. Das wird nicht nur für die einmalige Registrierung, sondern auch für jede Anmeldung am SV-Meldeportal benötigt. Ausnahme: Für Selbständige und für Beschäftigte, die das SV-Meldeportal ausschließlich für die Beantragung und den Abruf von A1-Bescheinigungen nutzen wollen, wird alternativ auch das BundID-Konto für die Registrierung und Anmeldung genutzt.

Vorteile des neuen SV-Meldeportals

  • Über Browser bedienbar: Das SV-Meldeportal ist eine reine Web-Anwendung, das bedeutet, Unternehmen können es vollumfänglich im Browser nutzen. Die Inhalts- und Navigationselemente passen sich an die Bildschirmauflösung verschiedener Gerätetypen an.
  • Für Smartphone und Tablet: Auch per Smartphone und Tablet lässt sich das SV-Meldeportal nutzen, zudem ist die Webseite barrierefrei gestaltet und für Mehrsprachigkeit vorbereitet.
  • Austauschverfahren: Das SV-Meldeportal umfasst, wie auch sv.net, aktuell 23 Fachverfahren, in denen Sozialversicherungsmeldungen, Nachweise und Anträge mit den Sozialversicherungsträgern ausgetauscht werden können.
  • Sicherheit: Die erfassten Meldungen werden verschlüsselt und nach den gesetzlich festgelegten Regeln des elektronischen Datenaustauschs in der Sozialversicherung an die Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger übermittelt.
  • Postfach: Die elektronische Kommunikation verwalten Nutzer:innen in einem Postfach, das zur besseren Übersicht verschiedene Filterregeln mitbringt.
  • Personalverwaltung: Außerdem ist eine Personalverwaltung mit Historienführung auf einem Online-Datenspeicher (siehe nächster Punkt) integriert. Für die Mitarbeitenden eines Unternehmens werden unter der Betriebsnummer die Basisdaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Versicherungsnummer erfasst. Die in Meldungen erfassten Daten werden automatisch in die Stammdaten mit Bezug auf den Monat des Meldedatums übernommen.
  • Verschlüsselter Online-Speicher: Vor allem für kleinere Unternehmen bietet das SV-Meldeportal einen zentralen, sicheren Online-Datenspeicher an. Der wird auf den Server-Systemen in den Rechenzentren des Betreibers ITSG verwaltet und hält den jeweiligen Datenbestand der Benutzer:innen für maximal 5 Jahre vor. Die Nutzung des Online-Datenspeichers ist optional.
  • Mandatsverwaltung: Arbeitgebende, die für mehr als eine Betriebsnummer Daten mit den Sozialversicherungsträgern austauschen, oder Dienstleistungspartner:innen, die für mehrere Arbeitgebende die Entgeltabrechnung und das Meldewesen übernehmen, können eine strukturierte Mandantenverwaltung nutzen. Unternehmen können dort auch ein Mandat für eine externe Steuerberatung oder Lohnbuchhaltung übertragen, die im Auftrag Meldungen mit Sozialversicherungsträgern austauscht. Das Mandat kann von dem Unternehmen jederzeit widerrufen werden
  • Datenschutz: Mit einer Zertifizierung nach ISO 27001 müssen die Betreibenden die Wirksamkeit ihres Informationssicherheitsmanagementsystems objektiv, glaubwürdig und regelmäßig in Audits nachweisen.

Diese Kosten entstehen für Unternehmen

Die Nutzung des SV-Meldeportals ist nur für Selbstständige und zur Abgabe von Anträgen für die Vergabe einer Zahlstellennummer oder die Vergabe einer gesonderten Absendernummer gratis. Unternehmen müssen eine Gebühr bezahlen, und zwar vorab für eine Laufzeit von 36 Monaten.

Dabei gibt es zwei Tarife: Für den Austausch von Meldungen für eine Betriebsnummer werden 36 Euro und für den Austausch von Meldungen für mehrere Betriebsnummern 99 Euro netto berechnet. Alle Nutzer:innen können beliebig viele Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern austauschen.

💡Tipp: Wer sich bis zum 31. März 2024 als Nutzer:in registriert, muss erst ab 2025 zahlen.

Fazit

Das von vielen Unternehmen genutzte Portal sv.net geht in den Ruhestand, an seine Stelle tritt das neue SV-Meldeportal. Die systemgeprüfte Ausfüllhilfe unterstützt den elektronischen Datenaustausch zwischen Arbeitgebenden mit den Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger durch eine gesicherte Kommunikation.

Wichtig: Die Ausfüllhilfe führt keine Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben durch und ist kein Ersatz für eine umfassende Lohnabrechnung, wie sie zum Beispiel zvoove Payroll bietet. Per Schnittstelle senden Unternehmen damit einfach elektronische Sozialversicherungsmeldungen an das neue Portal.

Foto: © Adobe Stock / Andrey Popov / 531132831

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