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Zwei große Posten werden Arbeitnehmenden vom Bruttogehalt abgezogen: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Für Letztere gibt es seit 23 Jahren die Anwendung sv.net. Mehr als eine halbe Million Arbeitgebende tauschen damit jährlich rund 25 Millionen Transaktionen mit den Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger aus. Doch hier gibt es ab März 2024 eine große Änderung.
Denn bisher wurde sv.net von den Krankenkassen freiwillig angeboten. Aus neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ergibt sich jetzt aber eine Pflicht für die Sozialversicherungsträger. Sie müssen für Arbeitgebende den elektronischen Datenaustausch nach §95a Sozialgesetzbuch IV und dem Aufwendungsausgleichsgesetz für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte Ausfüllhilfe bereitstellen. Das steckt hinter dem neuen SV-Meldeportal.
Arbeitgebende oder deren Dienstleistungspartner:innen können sich bereits seit dem 4. Oktober 2023 für die Nutzung des neuen Portals registrieren. Am 29. Februar 2024 endet die Übergangsfrist, in der beide Dienste parallel genutzt werden können.
Ende Februar 2024 ist Schluss mit sv.net, die Webseite wird abgeschaltet. Bis dahin müssen alle aktiven Nutzer die Anwendung gewechselt haben. Eine Datenübernahme ist nicht möglich. Zur Anmeldung am neuen Portal ist ein ELSTER-Unternehmenskonto nötig, das Firmen kostenlos einrichten können. Dazu wird die Steuernummer benötigt. Ein Unternehmenskonto besteht aus einem oder mehreren Benutzerkonten. Jedes Benutzerkonto ist dabei einer Person zugeordnet.
Im Zuge der Registrierung erhalten Unternehmen ein sogenanntes ELSTER-Organisationszertifikat. Das wird nicht nur für die einmalige Registrierung, sondern auch für jede Anmeldung am SV-Meldeportal benötigt. Ausnahme: Für Selbständige und für Beschäftigte, die das SV-Meldeportal ausschließlich für die Beantragung und den Abruf von A1-Bescheinigungen nutzen wollen, wird alternativ auch das BundID-Konto für die Registrierung und Anmeldung genutzt.
Die Nutzung des SV-Meldeportals ist nur für Selbstständige und zur Abgabe von Anträgen für die Vergabe einer Zahlstellennummer oder die Vergabe einer gesonderten Absendernummer gratis. Unternehmen müssen eine Gebühr bezahlen, und zwar vorab für eine Laufzeit von 36 Monaten.
Dabei gibt es zwei Tarife: Für den Austausch von Meldungen für eine Betriebsnummer werden 36 Euro und für den Austausch von Meldungen für mehrere Betriebsnummern 99 Euro netto berechnet. Alle Nutzer:innen können beliebig viele Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern austauschen.
💡Tipp: Wer sich bis zum 31. März 2024 als Nutzer:in registriert, muss erst ab 2025 zahlen.
Fazit
Das von vielen Unternehmen genutzte Portal sv.net geht in den Ruhestand, an seine Stelle tritt das neue SV-Meldeportal. Die systemgeprüfte Ausfüllhilfe unterstützt den elektronischen Datenaustausch zwischen Arbeitgebenden mit den Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger durch eine gesicherte Kommunikation.
Wichtig: Die Ausfüllhilfe führt keine Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben durch und ist kein Ersatz für eine umfassende Lohnabrechnung, wie sie zum Beispiel zvoove Payroll bietet. Per Schnittstelle senden Unternehmen damit einfach elektronische Sozialversicherungsmeldungen an das neue Portal.
Foto: © Adobe Stock / Andrey Popov / 531132831
Jörg Geiger ist Diplom-Informatiker und arbeitet seit über 20 Jahren als Fachjournalist im Bereich Technik. Dabei interessiert er sich vor allem für IT, die den Alltag tatsächlich verbessert. Für den zvoove Blog berichtet er über Trends und Entwicklungen in der Gebäude- und Personaldienstleistung, sowohl in technischer Hinsicht als auch in Bezug auf branchenspezifische Regelungen und Marktentwicklungen.
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