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02.01.2019 Alle Artikel

Warum sich Zeitarbeit für Unternehmen lohnt

Eine Millionen Zeitarbeitnehmer

Der Einsatz von Leiharbeitnehmern erfreut sich in Deutschland steigender Beliebtheit. Laut einer aktuellen Arbeitsmarktberichterstattung der Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 2016 rund eine Millionen Zeitarbeitnehmer in der Bundesrepublik tätig – das sind knapp 5 % mehr als noch im Vorjahr. Vor allem in den Bereichen Verkehr, Logistik, Sicherheit und Reinigung erfuhr der Einsatz von Leiharbeitskräften im vergangenen Jahr mit einem Plus von 19.000 einen starken Aufwärtstrend: Ein Drittel der Leiharbeiter waren laut Arbeitsmarktbericht in diesen Bereichen tätig, gefolgt von der Metall- und Elektrobranche mit ebenfalls knapp einem Drittel. Gründe für den Einsatz von Leiharbeitern gibt es viele, allen voran die große Flexibilität im Personaleinsatz und die schnelle Verfügbarkeit von Personal bei akutem Personalbedarf. Doch was genau kennzeichnet das Verhältnis zwischen Leiharbeitnehmer, Verleiher und Unternehmen? Welche Rolle spielt der Entleiher, also das Unternehmen, das sich die Arbeitsleistung der Zeitarbeitskraft für einen bestimmten Zeitraum ausleiht? 

Prinzipiell ist das Verhältnis zwischen Leiharbeitnehmer, Entleiher und Personaldienstleister durch eine Dreieckskonstellation gekennzeichnet, die auch in der BA Geschäftsanweisung zur AÜG-Reform näher charakterisiert ist: 

  • Verleiher & Entleiher: Zwischen Personaldienstleister und Entleihunternehmen besteht ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, der die konkrete Tätigkeit des Leiharbeitnehmers, die Arbeitszeit im Einsatzunternehmen und den Preis/Stundenverrechnungssatz regelt. Für die Arbeitnehmerüberlassung erhält das Personaldienstleistungsunternehmen einen Rechnungsbetrag vom Entleiher. 
  • Leiharbeitnehmer & Entleiher: Die Leiharbeitskraft ist für einen temporären Zeitraum im Entleihunternehmen tätig, begrenzt durch die zulässige Höchstüberlassungsdauer. Der Entleiher verfügt über eine fachliche Weisungsbefugnis, d. h. er kann dem Arbeitnehmer vor Ort fachliche Anweisungen geben. 
  • Verleiher & Leiharbeitnehmer: Der Leiharbeiter ist über einen Arbeitsvertrag bei einem Personaldienstleister/Zeitarbeitsunternehmen (Arbeitgeber) angestellt. Der Vertrag enthält wie ein regulärer Arbeitsvertrag Urlaubs- und Gehaltsregelungen, Regelungen zum Verhalten im Krankheitsfall etc. Der Leiharbeiter genießt die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers, z. B. Leistungen der Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall. Dem Verleiher obliegt die disziplinarische Weisungsbefugnis: Er hat darauf zu achten, dass der Mitarbeiter zur richtigen Zeit am richtigen Einsatzort ist und seine Arbeitnehmerpflichten gegenüber dem Kunden erfüllt.

Welche Vorteile haben Unternehmen durch Zeitarbeit?

Der Einsatz von Leiharbeitnehmern kann sich für Entleihunternehmen aus verschiedenen Gründen lohnen. Ein häufig zitierter Grund ist die höhere Flexibilität im Personaleinsatz: Das Unternehmen verfügt über eine ad hoc abrufbare Reserve an Personal für einen bedarfsgerechten Personaleinsatz. Die schnelle Verfügbarkeit von Personal hat den Vorteil, dass das Unternehmen besser auf schwankende Umweltbedingungen wie konjunkturelle oder saisonale Schwankungen oder Unsicherheiten in der wirtschaftlichen Entwicklung reagieren kann. Auftragsspitzen lassen sich durch den Einsatz von schnell verfügbaren Personalressourcen abfangen, so dass Unternehmen Wachstumsphasen effektiver nutzen können. Lassen sich Personalengpässe und Unterbesetzungen vermeiden, weil Vakanzen bei Bedarf kurzfristig besetzbar sind, können auch Produktivitätsverluste und Leerlaufzeiten verringert oder verhindert werden. Die eigenen Mitarbeiter werden bei der Bewältigung von Auftragsspitzen entlastet und können ohnehin nur bedingt Mehrarbeit leisten. Eine dauerhafte Überforderung des Stammpersonals wirkt sich negativ auf die Motivation und Arbeitszufriedenheit aus, was wiederum das Risiko der Mitarbeiterfluktuation erhöht und das Unternehmen im Falle einer hohen Fluktuationsrate unter Rekrutierungsdruck setzt. 

Stichwort Rekrutierung

Der Einsatz von Leiharbeitnehmern über einen Personaldienstleister/eine Zeitarbeitsfirma reduziert den Rekrutierungsaufwand im Entleihbetrieb. Der Dienstleister kümmert sich um die Suche nach geeignetem Personal und stellt Mitarbeiter aus seinem eigenen Mitarbeiterpool, die auf das Anforderungsprofil des Kunden zugeschnitten sind. Der Entleiher lässt dem Personaldienstleister eine Bedarfsmeldung zukommen – sagen wir, er braucht 10 Schlosser – und der Verleiher übernimmt weitere Schritte der Personalbeschaffung: Er erstellt zum Beispiel Anforderungsprofile, nimmt Ausschreibungen vor, sichtet Bewerbungsunterlagen, führt Auswahlgespräche und Vertragsverhandlungen zum Arbeitsvertrag, legt die Personalakte an etc. Er ist außerdem derjenige, der das Rekrutierungs- und Arbeitgeberrisiko trägt. Durch die Übertragung der Rekrutierungsaufgaben an den Personaldienstleister verringert der Entleiher seinen administrativen Aufwand bei der Personalbeschaffung und -trennung und spart Zeit und Ressourcen. Die eigene Personalabteilung wird dadurch entlastet und kann sich verstärkt anderen Kernaufgaben widmen. 

Profitieren können Unternehmen auch von der Transparenz auf Kosten- und Leistungsebene, die der Einsatz von Leiharbeitnehmern mit sich bringt: Kosten entstehen für effektiv geleistete Arbeitsstunden und werden mit einem Faktor als vereinbarter Stundensatz verrechnet. Im Krankheitsfall oder bei Feiertagen muss der Entleiher keine Lohnfortzahlungen leisten. Meist stellt der Personaldienstleister kurzfristig Ersatz für die erkrankten Mitarbeiter. Darüber hinaus hat der Entleiher die Möglichkeit, die Leistung des Leiharbeitnehmers bei der Arbeit vor Ort einzuschätzen. Diese Leistungseinschätzung kann als eine Art verlängerte Probezeit fungieren, um bei einem positiven Eindruck ggf. eine Übernahme einzuleiten.

Fazit

Der Einsatz von Leiharbeitnehmer ist in Deutschland ein vielfach genutztes Instrument für einen flexiblen Personaleinsatz: Etwa eine Millionen Leiharbeitnehmer waren laut Arbeitsmarktbericht im Juni 2016 beschäftigt. Für Entleihunternehmen bietet die Überlassung von Zeitarbeitskräften eine ad hoc abrufbare Personalreserve, um einen bedarfsgerechten Personaleinsatz zu ermöglichen. Dadurch lassen sich zum Beispiel Auftragsspitzen besser bewältigen und Personalengpässe vermeiden. Ein zeit- und ressourcenintensiver Rekrutierungsaufwand lässt sich minimieren und die Personalabteilung sowie die eigenen Stammmitarbeiter werden entlastet. Die Möglichkeit, die Leistung des eingesetzten Leiharbeitnehmers vor Ort einzuschätzen, bietet dem Entleiher Transparenz auf Leistungsebene, um ggf. über eine Übernahme nachzudenken. 

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