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Am 16. Juni haben sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) besteht, und die IG Metall auf eine Inflationsausgleichprämie für Zeitarbeitnehmende geeinigt. Damit gibt es einen neuen Abschluss zum Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie. Anfang Juli ist eine ähnliche Einigung mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) erfolgt.
Zunächst hatte die IG Metall die Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag über die Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen für gescheitert erklärt, da keine Einigung über die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie hatte erreicht werden können. Mit der Erklärung des Scheiterns der Tarifverhandlungen hatte die IG Metall den tarifpolitischen Druck erhöht:
Das Fehlen einer solchen Tarifeinigung hätte nämlich bedeutet, dass der Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BE ME) ausgelaufen wäre und somit kein Branchenzuschlagstarif im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) bestanden hätte. Das wiederum hätte die Folge gehabt, dass kein Abweichen von mehr als neun Monaten vom gesetzlichen Gleichstellungsgrundsatz hinsichtlich des Arbeitsentgeltes (Equal Pay) mehr möglich gewesen wäre. Nach diesen neun Monaten hätte ein Zeitarbeitnehmende also die gleichen Vergütungsrechte wie ein Nicht-Zeitarbeitnehmende der Firma gehabt.
Kurz zusammengefasst bezeichnet die Inflationsausgleichprämie einen Beitrag von bis zu 3.000 Euro (für Nicht-Zeitarbeitnehmer), der in einem Zeitraum zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 steuer- und sozialversicherungsfrei vom Arbeitgeber gewährt werden kann. Bisher erhielten beispielsweise Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijobbeschäftigte die Inflationsausgleichsprämie.
Vollzeitbeschäftige der Zeitarbeitsbranche erhalten für die Zeit des Einsatzes im Geltungsbereich betroffener Branchenzuschlagstarifverträge bis zu 2.300 Euro. Ab Januar 2024 wird die Inflationsausgleichprämie zusätzlich zum regulären Lohn fällig und gestaffelt von den Zeitarbeitsunternehmen an die Zeitarbeitnehmende ausbezahlt.
Fazit
Zeitarbeitnehmende, die den Tarifbestimmungen der IG Metall sowie der IGBCE unterliegen,
erhalten ab 2024 steuer- und sozialversicherungsfrei die Inflationsausgleichprämie. Diese wird ab Januar zusätzlich zum Arbeitslohn fällig und vom Zeitarbeitgebenden gestaffelt an den Zeitarbeitnehmenden ausgezahlt.
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