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Seit über 10 Jahren gibt es Branchenzuschläge in der Zeitarbeit. Das sind zusätzliche Vergütungen, die Beschäftigten über den regulären Tariflohn hinaus gezahlt werden. Wie das Lohnplus genau gestaltet ist, ist von Branche zu Branche unterschiedlich und wird in Tarifverträgen geregelt. In der Regel gibt es einen prozentual zum vereinbarten Tariflohn berechneten Aufschlag. In der Praxis ist das nicht zu verachten, denn Zeitarbeitnehmende können mit einem um bis zu 67 Prozent höheren Stundenlohn rechnen.
Die IG Metall kann man beim Thema Branchenzuschläge als Vorreiter bezeichnen. Bereits im November 2012 trat in der Metallindustrie ein erster Branchenzuschlag in Kraft, der den Zeitarbeitenden ein Einkommensplus sicherte. Die Regeln damals: Nach einem sechswöchigen Einsatz in einem Betrieb wurde ein Zuschlag von 15 Prozent zum Tariflohn gezahlt. Je länger die ununterbrochene Einsatzzeit, desto höher der Branchenzuschlag – diese Regel gilt auch heute noch. Nach neun Monaten im Betrieb erreichte der Zuschlag damals 50 Prozent des Bruttolohns. Wer also 10,22 Euro verdient hatte, konnte nach neun Monaten mit 15,33 Euro pro Stunde rechnen.
Seit 1. September 2023 gibt es aktualisierte Spielregeln, die die IG Metall in Verhandlungen mit iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.) und BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V.) festgelegt hat. In der Metall- und Elektroindustrie gibt es den Branchenzuschlag von 15 Prozent jetzt ab dem ersten Tag im Kundenbetrieb. Zeitarbeitende in der Entgeltgruppe 1, die einen festgelegten Stundenlohn von 13 Euro bekommen, erhalten mit dem Zuschlag ab dem ersten Einsatztag also bereits 14,95 Euro. Wie bisher steigen die prozentualen Branchenzuschläge mit zunehmender Einsatzdauer weiter an. Nach neun Monaten sind Beschäftigte damit bei 19,50 Euro, nach 15 Monaten gibt es ein Plus von 65 Prozent, das sind dann 21,45 Euro.
Zuschläge ab dem ersten Tag gibt es auch in der Holz und Kunststoffindustrie sowie in der Textil- und Bekleidungsindustrie. In beiden Branchen gilt das seit Oktober 2023. In der Holz- und Kunststoffindustrie geht es los mit einem Plus von 7 Prozent, Zeitarbeitende in der Textil-und Bekleidungsindustrie kriegen ab dem ersten Tag 5 Prozent Zuschlag.
Branchenzuschläge ebnen den Weg zu Equal Pay, also der gleichen Bezahlung von Zeitarbeitenden und Stammkräften bei vergleichbarer Tätigkeit. Laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kann die Bezahlung in den ersten 9 Monaten abweichen, wenn es einen Tarifvertrag gibt. Nach spätestens 15 Monaten einer Überlassung muss mindestens ein Arbeitsentgelt erreicht werden, das in dem Tarifvertrag als gleichwertig mit dem tarifvertraglichen Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer in der Einsatzbranche festgelegt ist. Fortschreitende Gehaltsanpassungen der Zeitarbeitsentgelte reduzieren Lohndifferenzen zwischen Zeitarbeitenden und Stammbelegschaft Stück für Stück. Branchenzuschläge gelten für alle Unternehmen, die den jeweiligen Branchen angehören und für dort eingesetzte Zeitarbeitende.
Die Berechnung der Branchenzuschläge geht von einem ununterbrochenen Einsatz im Entleihunternehmen aus, wobei Feiertage, Urlaub und Krankheitstage mit Lohnfortzahlungsanspruch berücksichtigt werden. Erst wenn eine Unterbrechung von mehr als drei Monaten vorliegt, beginnt die Einsatzdauer von vorne.
Fazit
Leiharbeitende, die in einem Betrieb arbeiten, dessen Branche einen Tarifvertrag mit der Zeitarbeitsbranche geschlossen hat, erhalten in der Regel einen Branchenzuschlag. Teilweise wird das Lohnplus schon ab dem ersten Tag gewährt, doch die genaue Ausgestaltung variiert je nach Branche. Für Beschäftigte ist der Zuschlag aber ein merkliches Lohnplus, das wächst, je länger ein ununterbrochener Einsatz im Kundenbetrieb stattfindet.
Foto: © gopixa / Adobe Stock
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