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Branchenzuschläge in der Zeitarbeit sind tarifliche Lohnaufschläge, die Zeitarbeitnehmende abhängig von der Einsatzdauer im Kundenbetrieb erhalten. Sie sollen den Abstand zum Entgelt der Stammbelegschaft verringern (Equal-Pay-Prinzip).
Die Zuschläge kommen dann zum Einsatz, wenn Zeitarbeitnehmende über einen längeren Zeitraum im selben Kundenbetrieb bestimmter Branchen tätig sind. Ziel ist eine schrittweise Angleichung an das Lohnniveau der Beschäftigten der jeweiligen Branche.
Eine umfassende Definition des Begriffs finden Sie im ausführlichen Glossarartikel zu Branchenzuschlägen.
Die ersten Branchenzuschlagstarifverträge traten bereits im November 2012 in Kraft. Vorreiter waren dabei die Metall- und Elektroindustrie sowie die Chemie-Branche. Weitere Branchen folgten sukzessive, darunter die Eisenbahnbranche, Textil- und Bekleidungsindustrie sowie die Holz- und Kunststoff verarbeitende Industrie. Wichtig: Nicht in allen Branchen werden Zuschläge gezahlt.
Branchenzuschläge werden in festen Stufen gezahlt, die sich nach der Dauer des Einsatzes im Kundenbetrieb richten. Je länger der Einsatz von Zeitarbeitnehmenden in einem bestimmten Betrieb dauert, desto höher fällt der gezahlte Zuschlag aus.
Wie das Lohnplus genau gestaltet ist, ist von Branche zu Branche unterschiedlich geregelt und in den Tarifverträgen genau festgelegt. In der Regel gibt es einen prozentual zum vereinbarten Tariflohn berechneten Aufschlag, der mit der Beschäftigungsdauer steigt. In der Praxis ist das nicht zu verachten, denn Zeitarbeitnehmende können mit Zuschlägen von bis zu 67 Prozent rechnen (zum Beispiel in der Chemieindustrie). Die tatsächliche Höhe ist durch tarifliche Deckelungen begrenzt.
Die Staffelung der Branchenzuschläge erfolgt über mehrere Zeitstufen mit steigenden prozentualen Aufschlägen zum Grundverdienst. Die Staffelung variiert je nach Branche erheblich. Die folgende Tabelle zeigt ein vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung.
| Einsatzdauer | Branchenzuschlag (Beispielangaben) |
| ab 6 Wochen | + 15 Prozent |
| ab 3 Monaten | + 20 Prozent |
| ab 5 Monaten | + 30 Prozent |
| ab 7 Monaten | + 45 Prozent |
| ab 9 Monaten | + 50 Prozent |
| ab 15 Monaten | + 65 Prozent |
Die Berechnung von Branchenzuschlägen erfolgt standardisiert. Sie basiert auf den aktuellen tariflich festgelegten Prozentaufschlägen auf den Grundlohn, die je nach Branche und Einsatzdauer variieren.
Die Höhe eines Branchenzuschlags wird durch mehrere Faktoren bestimmt:
Diese Faktoren sorgen dafür, dass die Zuschläge strukturiert und nachvollziehbar angewendet werden.
Ein Branchenzuschlag erhöht den Stundenlohn schrittweise, indem ein prozentualer Aufschlag auf den tariflichen Grundlohn angewendet wird.
Vereinfachtes Beispiel:
Das Beispiel zeigt die grundlegende Systematik, ersetzt jedoch keine exakte tarifliche Berechnung. Software-Lösungen, etwa von zvoove, integrieren aktuelle Branchenzuschlagstarifverträge, die für Mitarbeitende hinterlegt werden können. Damit werden automatisch immer die korrekten Stundenlöhne berechnet.
Die folgende Tabelle zeigt eine tarifliche Entgeltstruktur mit Branchenzuschlägen in der Metall- und Elektroindustrie, wie sie ab Januar 2026 gelten (IG Metall, Stand April 2026).
Beispielhafte Staffelung von Branchenzuschlägen:
| Entgelt-gruppe | Eingangs-stufe | Ab Tag 1 | nach 3 Monaten | nach 5 Monaten | nach 7 Monaten | nach 9 Monaten | nach 15 Monaten |
| 1 | 14,96 | 17,20 | 17,95 | 19,45 | 21,69 | 22,44 | 24,68 |
| 4 | 17,65 | 20,30 | 21,18 | 22,95 | 25,59 | 26,48 | 29,12 |
| 7 | 25,56 | 29,39 | 30,67 | 33,23 | 37,06 | 38,34 | 42,17 |
| 9 | 28,70 | 33,01 | 34,44 | 37,31 | 41,62 | 43,05 | 47,36 |
Branchenzuschläge gelten insbesondere in tarifgebundenen Industriezweigen mit höherem Lohnniveau. Typische Branchen sind:
Diese Branchen nutzen Branchenzuschläge, um die Vergütung von Zeitarbeitnehmenden schrittweise an das Niveau der Stammbelegschaft anzupassen. Insgesamt gibt es heute elf Branchen, in denen Zuschläge gezahlt werden.
Die komplette Liste finden Sie in unserem ausführlichen Glossarbeitrag.
Branchenzuschläge führen zu mehr Struktur und Planungssicherheit – aber auch zu zusätzlichem Aufwand in der Umsetzung.
Für Zeitarbeitnehmende
Für Personaldienstleister
Für Kundenunternehmen
Branchenzuschläge sind ein stufenweiser Anpassungsmechanismus, während Equal Pay eine Gleichstellung beim Lohn von Zeitarbeitenden und Festangestellten nach gesetzlicher Frist bedeutet.
Nach § 8 AÜG müssen Zeitarbeitnehmende spätestens nach 9 Monaten grundsätzlich gleich bezahlt werden wie vergleichbares Stammpersonal, sofern keine tariflichen Abweichungen greifen. In den Tarifverträgen finden sich deshalb oft spezielle Regelungen, etwa ein sogenannter 90-Prozent-Deckel.
Das bedeutet: In vielen Branchenzuschlagstarifverträgen ist vorgesehen, dass das Gesamtentgelt (Grundlohn plus Zuschläge) einen bestimmten Prozentsatz – häufig 90 % – des Vergleichsentgelts nicht überschreiten darf. Gleichzeitig profitieren Zeitarbeitnehmende von früher einsetzenden Zuschlägen und einer klar geregelten Entgeltstruktur. Branchenzuschläge fungieren dabei als Zwischenschritt auf dem Weg zur Angleichung.
Wenn ein Branchenzuschlagstarifvertrag angewendet wird, darf die Frist für das volle Equal Pay auf bis zu 15 Monate verlängert werden. Voraussetzung: Es findet eine stufenweise Annäherung statt, zum Beispiel mit Branchenzuschlägen.
In einigen (nicht allen) Branchen ist tarifvertraglich vereinbart, dass bereits ab dem ersten Arbeitstag ein Branchenzuschlag gezahlt wird. Seit September 2023 gilt das zum Beispiel in der Metall- und Elektroindustrie. Dabei wird ein Branchenzuschlag von 15 Prozent ab dem ersten Tag im Kundenbetrieb bezahlt.
Zuschläge ab dem ersten Tag gibt es auch in der Holz- und Kunststoffindustrie sowie in der Textil- und Bekleidungsindustrie. In beiden Branchen gilt das seit Oktober 2023. In der Holz- und Kunststoffindustrie geht es los mit einem Plus von 7 Prozent, Zeitarbeitende in der Textil-und Bekleidungsindustrie erhalten ab dem ersten Tag 5 Prozent Zuschlag.
Die Berechnung der Branchenzuschläge geht von einem ununterbrochenen Einsatz beim Entleiher aus, wobei Feiertage, Urlaube und Krankheitstage mit Lohnfortzahlungsanspruch berücksichtigt werden. Erst wenn eine Unterbrechung von (in der Regel) mehr als drei Monaten vorliegt, beginnt die Einsatzdauer von vorne.
Branchenzuschläge sind besonders relevant bei längeren Einsätzen in tarifgebundenen Industrien, da sie die Vergütung der Zeitarbeitenden schrittweise anheben.
Sie bieten sowohl für Unternehmen als auch für Zeitarbeitnehmende eine strukturierte und planbare Lösung zur Anpassung des Stundenlohns. Gleichzeitig erhöhen sie die Transparenz und Fairness im Einsatz von Zeitarbeit.
Teilweise wird das Lohnplus schon ab dem ersten Tag gewährt, doch die genaue Ausgestaltung variiert je nach Branche und Tarifvertrag.
Foto: © gopixa / Adobe Stock
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/
Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP): Tarifverträge Zeitarbeit. Online verfügbar unter: https://www.personaldienstleister.de
IG Metall Tariftabellen und Branchenzuschläge. Online verfügbar unter: https://www.igmetall.de/tarif/tariftabellen/zeit-und-leiharbeit

Jörg Geiger ist Diplom-Informatiker und arbeitet seit über 20 Jahren als Fachjournalist im Bereich Technik. Dabei interessiert er sich vor allem für IT, die den Alltag tatsächlich verbessert. Für den zvoove Blog berichtet er über Trends und Entwicklungen in der Gebäude- und Personaldienstleistung, sowohl in technischer Hinsicht als auch in Bezug auf branchenspezifische Regelungen und Marktentwicklungen. 👉 Zum XING-Profil von Jörg Geiger
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