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15.12.2023 Alle Artikel

Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen – so funktioniert’s

Antrag für die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis: Ablauf, Unterlagen, Kosten und Gültigkeit

Wer in Deutschland eine Zeitarbeitsfirma gründen will, benötigt vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Diese Erlaubnis dient dem Schutz von Leiharbeitenden und soll sicherstellen, dass Arbeitnehmerüberlassung ausschließlich von seriösen und zuverlässigen Verleihenden betrieben wird. Es dürfen keine Gründe vorliegen, die gegen die Erteilung einer Erlaubnis sprechen – etwa relevante Vorstrafen oder Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) .

Um die Erlaubnis zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Die Beantragung ist per Post und online möglich. Die Agentur für Arbeit gibt die reguläre Bearbeitungszeit mit drei Monaten an – je nach Zeitpunkt der Antragsstellung und Auslastung der Agentur kann es hier auch zu Abweichungen kommen.

Achtung: Unter keinen Umständen sollte mit der Zeitarbeitstätigkeit vor Erteilung der Erlaubnis begonnen werden, weil dies einen rechtfertigenden Grund darstellen würde, die Erlaubnis zu versagen.

Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung beantragen: Welche Agentur für Arbeit ist zuständig?


Je nach geplantem Firmensitz wendet man sich für die Antragsstellung an eine der drei Agenturen für Arbeit in Kiel, Nürnberg und Düsseldorf: Anträge für die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland bearbeitet die Agentur für Arbeit Nürnberg in 90300 Nürnberg (E-Mail: Nuernberg.091-ANUE@arbeitsagentur.de, Tel. 0911 529-4343).

Für Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist die Agentur für Arbeit Kiel in 24131 Kiel zuständig ( E-Mail: Kiel.091-ANUE@arbeitsagentur.de, Tel. 0431 709-1010).
Für Unternehmen mit Sitz in Hessen und Nordrhein-Westfalen werden die Anträge in der Agentur für Arbeit Düsseldorf in 40180 Düsseldorf bearbeitet (E-Mail: Duesseldorf.091-ANUE@arbeitsagentur.de, Tel. 0211 692-4500).

Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen: Vorgehen und erforderliche Unterlagen

Zunächst sollte der Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ausgefüllt werden. Das Dokument ist barrierefrei und lässt sich am PC bearbeiten. Im Anschluss wird der Antrag abgespeichert beziehungsweise – im Falle des postalischen Versendens – ausgedruckt. Im nächsten Schritt werden alle erforderlichen Unterlagen zusammengetragen.

Unterlagen für den Antrag auf Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

Folgende Nachweise werden für die Antragsstellung benötigt:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart 0) für die vertretungsberechtigte(n) Person(en) der Zeitarbeitsfirma
  • Je eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die vertretungsberechtigte(n) Person(en) des Unternehmens (GZR3) sowie für das Unternehmen (GZR4) (beides Belegart 9)
  • Chronologischer Handelsregisterauszug
  • Kopie des Gesellschaftsvertrags mit Gesellschafterliste (falls Handelsregisterauszug nicht in Betracht kommt beziehungsweise noch nicht vorliegt)
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (falls Handelsregisterauszug nicht in Betracht kommt beziehungsweise noch nicht vorliegt)
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Bescheinigung der Krankenkassen über mindestens die Hälfte der Arbeitnehmenden
  • Nachweis über liquide Mittel: Auszüge aller Geschäftskonten sowie gegebenenfalls Kreditbestätigungen. Es müssen mindestens 10.000 Euro als liquide Mittel nachgewiesen werden, bei Beschäftigung von mehr als 5 Leiharbeitskräften 2.000 Euro pro Leiharbeitnehmendem
  • Muster eines Arbeitsvertrags für Leiharbeitnehmende gemäß § 11 AÜG
  • Muster eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags gemäß § 12 AÜG
  • Vollmacht für die Antragsstellung, falls diese nicht von einer durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag (z.B. Geschäftsführer/Prokurist) vertretungsberechtigten Person erfolgt
  • Bei erstmaliger Beantragung: Übersicht über den Werdegang/Lebenslauf der vertretungsberechtigten Person(en)

Bereits vorhandene Dokumente können zusammen mit dem Antrag direkt eingesendet werden. Hat man noch nicht alle Unterlagen beisammen, können diese auch noch nachgereicht werden. Um dabei den Überblick zu behalten, sollten Antragsstellende Kopien der bereits versendeten Unterlagen anfertigen.

Gut zu wissen: Bei Kapitalgesellschaften (GmbH) wird der Antrag in der Regel erst nach Eintragung ins Handelsregister bearbeitet. Kommt es hierdurch zu Verzögerungen, lassen sich diese in Eilfällen unter Umständen vermeiden, indem ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis unter Widerrufsvorbehalt gestellt wird.

Wie reiche ich den Antrag für die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ein?

Der Antrag kann sowohl digital über den eService der Agentur für Arbeit gestellt werden, als auch schriftlich per Post.

Antrag für die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis online stellen

Das ausgefüllte Antragsformular sowie die zusammengetragenen Unterlagen lassen sich über den Upload-Service hochladen. Laut Agentur für Arbeit wird keine eingescannte Unterschrift auf dem Formular benötigt. Vor dem Abschicken des Antrags müssen Antragsstellende sich mittels elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels identifizieren.

Wer den Antrag online einreicht und sich mit dem elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel identifiziert hat, muss die Unterlagen nicht noch zusätzlich per Post an die Agentur für Arbeit senden. Über den eService können im Nachklapp auch Unterlagen nachgereicht werden.

Antrag für die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis per Post stellen

Bei der Antragsstellung per Post besteht ein Schriftformerfordernis, das bedeutet: Der Antrag muss eigenhändig von einer vertretungsberechtigen Person unterschrieben werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular und die erforderlichen Unterlagen werden an die zuständige Agentur für Arbeit geschickt. Um im Zweifel nachweisen zu können, dass und wann die Unterlagen abgeschickt wurden, empfiehlt sich eine dokumentierte Übermittlung (zum Beispiel per Einwurfeinschreiben).

Wie hoch sind die Gebühren für die Antragsbearbeitung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis?

Die Antragsgebühren betragen (Stand: Dezember 2023) zwischen 218 und 2.060 Euro. Für die erstmalige Beantragung einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis werden 377 Euro fällig. Beim ersten Verlängerungsantrag sowie bei einem Antrag auf eine unbefristete Erlaubnis wird in der Regel eine Gebühr in Höhe von 2.060 Euro erhoben. In Ausnahmefällen ist eine Ermäßigung auf 1.316 Euro möglich. In den weiteren Fällen beträgt die Gebühr 218 Euro. Für die Überweisung der anfallenden Gebühren erhalten Antragsstellende einen Gebührenbescheid zusammen mit der Entscheidung über ihren Antrag.

Eine komplette Auflistung der jeweils aktuellen Gebühren – zum Beispiel auch für Betriebsprüfungen durch die Arbeitsagentur – findet sich im „Merkblatt zur Gebührenpflicht für Verleiherinnen und Verleiher“. Dieses findet sich auf der Seite der Arbeitsagentur unter dem Abschnitt „Arbeitnehmerüberlassung“.

Aus welchen Gründen kann die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung versagt werden?

Bei Antragsstellung im Zuge der Gründung einer Zeitarbeitsfirma wird insbesondere die persönliche Zuverlässigkeit des Firmeninhabenden geprüft. Der Antrag kann demnach abgelehnt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsstellende sich künftig nicht an die Gesetze halten wird.

In § 3 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes werden Beispiele für derartige Tatsachen genannt – darunter etwa das Nichteinhalten des Sozialversicherungsrechts, des Arbeitsschutzrechts und der arbeitsrechtlichen Pflichten, der Vorschriften über Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer und über die Höchstüberlassungsdauer.

Probleme aus der Praxis, die Experten zufolge vorkommen, sind darüber hinaus fehlende Sachkenntnis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, keine finanzielle Leistungsfähigkeit beziehungsweise Sozialversicherungs- und/oder Steuerschulden, Vorstrafen sowie das nicht ordnungsgemäße Betreiben eines Gewerbes.

Wie lange gilt die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis?

Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erteilt die Agentur für Arbeit bei erfolgreicher Antragsstellung zunächst befristet für ein Jahr. Spätestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit kann eine Verlängerung beantragt werden. Achtung: hier zählt das Eingangsdatum des Verlängerungsantrags bei der Bundesagentur für Arbeit. Wer drei Jahre in Folge erlaubt Arbeitnehmerüberlassung betrieben hat, kann eine unbefristete Erlaubnis beantragen.

Gut zu wissen: Durch regelmäßige Betriebsprüfungen überwacht die Agentur für Arbeit, ob Personaldienstleister:innen die gesetzlichen Vorgaben einhalten und ob die Arbeitnehmerüberlassung ordnungsgemäß gemäß des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ausgeübt wird. Auch bei Verlängerungsanträgen oder dem Antrag auf unbefristete Erlaubnis kann eine Betriebsprüfung notwendig sein.

Fazit

Arbeitnehmerüberlassung darf in Deutschland nur mit einer amtlichen Erlaubnis betrieben werden. Das soll gewährleisten, dass Arbeitnehmerüberlassung ausschließlich von zuverlässigen Verleihenden betrieben wird.

Der Antrag für die Erlaubnis ist bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit (Kiel, Nürnberg oder Düsseldorf) zu stellen. Das funktioniert über einen Upload-Service online oder per Post. Zusätzlich zu dem ausgefüllten Antragsformular sind eine Reihe von Unterlagen einzureichen.

Bei der erstmaligen Beantragung einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis werden 377 Euro an Gebühren fällig. Die Erlaubnis gilt zunächst für ein Jahr, ihre Verlängerung muss rechtzeitig beantragt werden.

Bild: © kerkezz / Adobe Stock / 565151007

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